Das Vorgehen des Wirtschaftsministers verzögert das Prestigeprojekt der Familienministerin: die Sperre gegen Kinderpornos im Netz. Steht das Gesetz vor dem Aus?
Das umstrittene Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet, das vom Bundestag und vom Bundesrat schon verabschiedet worden ist, steht womöglich wegen ablaufender Fristen und subtiler Trickserei des Bundeswirtschaftsministeriums vor dem Scheitern. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung, dass das Gesetz nicht, wie üblich, zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten, sondern zunächst wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" an die EU-Kommission weitergeleitet worden sei.
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Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. (© Foto: ddp)
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Damit soll die Kommission in Brüssel nach den sogenannten Transparenz-Richtlinien Kenntnis vom Gesetz erlangen und gegebenenfalls Stellung nehmen können. Laut Wirtschaftsministerium läuft diese Frist zur Stellungnahme bis 8. Oktober.
Dann freilich ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen: Das Gesetz verfällt womöglich der Diskontinuität. Der ganze Gesetzgebungsprozess müsste im neuen Bundestag völlig neu beginnen. Diese Frage ist allerdings umstritten.
Das Bundesjustizministerium sah auf Anfrage kein schwerwiegendes Problem. Es genüge ja generell schon, wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiede und dem Bundesrat zuleite.
Diese Ansicht kann indes nicht stimmen. Der Bundesrat könnte ja den Vermittlungsausschuss anrufen - und dann wäre womöglich kein Bundestag zum Vermitteln mehr da.
Das Gesetz, das den Zugang zur Kinderpornografie erschweren soll, verpflichtet Internetanbieter dazu, den Zugriff auf bestimmte Internet-Seiten zu sperren. Die Wirtschaft hat das Gesetz ebenso abgelehnt wie die Internet-Lobby, die es als verfassungswidrigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit betrachtet.
In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man nun ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln: Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das sollte eigentlich zum 1. August geschehen.
Urplötzlich kam aber dem Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen.
Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.
Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Gesetzes steht - die Vorgehensweise des Guttenberg-Ministeriums ist bedenklich: Wo ist die Kompetenz, ein von den Gesetzgebungsorganen beschlossenes Gesetz zu stoppen?
Die Meldung nach Brüssel hätte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen können. Nach dessen Ende ist es nur noch Sache des Bundespräsidenten, das Gesetz zu prüfen.
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(SZ vom 05.08.2009)
Sparpaket
@qeenB61
Madame, würden Sie bitte bei mir keine Geschlechtsumwandlung vornehmen, svp,
je suis un homme, un Parisien.
Ansonsten sind wir uns einig.
... dass Guttenberg das mit Absicht gemacht hat.
Guttenberg hat nur immer geredet, und das was dann gemacht wurde, war immer genau anders, als das was Guttenberg geredet hatte.
Ich unterstelle jetzt einmal meine innerste Hoffnung: Es war Absicht des Guttenbergschen Miniteriums. Das würde mich doch sehr davon überzeugen, dass es trotz aller berechtigter Unkenrufe auch in unserem Regierungsapparat noch Personen gibt, bei denen die Ratio und "das Gute im Menschen" noch nicht ganz verschwunden sind.
Die Frage "Wo ist die Kompetenz, ein von den Gesetzgebungsorganen beschlossenes Gesetz zu stoppen?" lässt sich übrigens recht einfach beantworten "im gesunden Menschenverstand".
Was Zensursula hier verbricht, bringt mir das saure Brechen. Die Absicht ist ja mittlerweile auch klar: Erst Kinderpornos vorschieben ("hat doch jeder was von der keine Kinder f***, ne?") und dann gleich mal laut darüber nachdenken, dass man ja auch Naziseiten und was weiß ich sperren könnte.
Ich persönlich werde alles daran setzen, dieses sich "Gesetz" schimpfende Pamphleth zu brechen und lächerlich zu machen, wo und wann immer ich mich dazu in der Lage sehe. Dummheit, Inkompetenz, Ignoranz und Zensur dürfen nicht unser Land zu beherrschen beginnen!
Leider ist anzunehmen, dass sich hinter den Versäumnissen von Guttenbergs inkompetenz in Gesetzgebungsverfahren verbirgt und nicht der Versuch, das Gesetz zu stoppen.
Obwohl. Liest man das mal anders: Herr von Guttenberg wird ja nicht selber jedes Gesetz auf den Dienstweg bringen, sondern das seinem Ministerium und dessen Beamten überlassen. Vielleicht ist von denen ja einer gegen das Gesetz und hat entsprechend das Gesetzgebungsverfahren verzögert?
Und wenn Herr Köhler das Gesetz dann im Oktober unterschreibt, kann sofort alleine deswegen schon eine weitere Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht werden.
Spannend wird, wann bei all den Klagen gegen das Gesetz dann tatsächlich verhandelt wird. Und ob Karlsruhe das Gesetz dann per einstweiliger Verfügung stoppt oder nicht.
(Mir persönlich fehlt im Zugangserschwernisgesetz genau eines: der Richtervorbehalt, aber der Weg zum ordentlichen Richter dauert Uschi ja zu lange.)
Ich kann den meisten der hier vertretenen Stellungnahmen nicht zustimmen. Ich finde dieses Gesetz absolut richtig, denn es stellt ein Stoppschild auf und ist damit eben nicht ein Mittel zur Zensur. Es ist durchaus möglich dieses Verbot zu umgehen, es wird auch kein Inhalt gelöscht. Es wird nur ganz deutlich gesagt: bis hierher und nicht weiter. Gut, man könnte jetzt argumentieren, dieses Gesetz ist deshalb zu verurteilen, weil es nicht restriktiv genug ist und damit die Kinder nicht wirklich schützt. Aber um das zu bewerkstellen müssten noch viel massivere Einschnitte in die Meinungsfreiheit hingenommen werden. Gerade das scheint aber niemand wirklich zu wollen. Auch Frau von der Leyen nicht. So gesehen ist das Gesetz zwar heuchlerisch, weil es Kindesmissbrauch nicht verhindern kann, trotzdem ist es notwendig, weil sein Fehlen als stille Duldung eines nicht zu bewältigenden Problems interpretiert werden könnte.
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