Zusammengestellt von Mirjam Hauck

E-Mails, Surfen, die eigene Homepage: Wer viel im Internet unterwegs ist, kann in einige juristische Fallen geraten. Wir geben Tipps, wie das nicht passiert.

Private E-Mails vom Firmenkonto

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Die Einladung zum Fondueessen an Silvester oder die kurze Nachfrage zum Gesundheitszustand des Freundes: Viele Arbeitnehmer schreiben vom beruflichen E-Mail-Konto private Nachrichten. Sie gehen davon aus, dass, wenn der Arbeitgeber das nicht grundsätzlich verbiete, dies auch erlaubt sei. Und im Prinzip haben sie recht, dabei handelt es sich um die sogenannte stillschweigende Duldung oder eine betriebliche Übung. Akzeptiert der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmen-Accounts leitet sich daraus ein arbeitsvertraglich gewährtes Recht der Arbeitnehmer ab.

Verbietet eine Firma das Schreiben privater Mails in einer Betriebsvereinbarung, darf sie dies stichprobenartig kontrollieren. Unterlässt sie es jedoch, wird dieses Vorgehen so eingestuft, als würde es keine Verbotsregelung geben.

Anders sieht es allerdings mit dem exzessiven Schreiben privater Mails aus. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat beispielsweise die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters bestätigt. Dieser hatte über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen täglich mehrere Stunden mit dem Beantworten privater E-Mails verbracht (Az.: 12 Sa 875/09).

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