E-Mails, Surfen, die eigene Homepage: Wer viel im Internet unterwegs ist, kann in einige juristische Fallen geraten. Wir geben Tipps, wie das nicht passiert.
Private E-Mails vom Firmenkonto
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Die Einladung zum Fondueessen an Silvester oder die kurze Nachfrage zum Gesundheitszustand des Freundes: Viele Arbeitnehmer schreiben vom beruflichen E-Mail-Konto private Nachrichten. Sie gehen davon aus, dass, wenn der Arbeitgeber das nicht grundsätzlich verbiete, dies auch erlaubt sei. Und im Prinzip haben sie recht, dabei handelt es sich um die sogenannte stillschweigende Duldung oder eine betriebliche Übung. Akzeptiert der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmen-Accounts leitet sich daraus ein arbeitsvertraglich gewährtes Recht der Arbeitnehmer ab.
Verbietet eine Firma das Schreiben privater Mails in einer Betriebsvereinbarung, darf sie dies stichprobenartig kontrollieren. Unterlässt sie es jedoch, wird dieses Vorgehen so eingestuft, als würde es keine Verbotsregelung geben.
Anders sieht es allerdings mit dem exzessiven Schreiben privater Mails aus. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat beispielsweise die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters bestätigt. Dieser hatte über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen täglich mehrere Stunden mit dem Beantworten privater E-Mails verbracht (Az.: 12 Sa 875/09).
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Wirbel um Obama-Biographie
Sehr geehrte Nutzer,
vielen Dank für Ihre Hinweise. In dem Urteil des BGH vom 14.10.2010 – (Az.: I ZR 191/08), das Sie erwähnen, ging es darum, ob heise.de in seiner Berichterstattung über Kopierschutzsoftware Links auf einen Softwarehersteller zu setzen darf. Die Rechteinhaber der Musikindustrie wollten ein Linkverbot, Heise berief sich dagegen auf Art. 5 I 2 Alt. 1 GG , auf die Pressefreiheit.
Und in der Tat gingen die Richter im Gegensatz zu den vorinstanzlichen Entscheidungen von der Zulässigkeit der Linksetzung aus. Grundsätzlich sei eine Linksetzung bei Berichterstattung im Online-Bereich zulässig, vor allem, wenn der Link als Fußnote der reinen Informationsbeschaffung gedient habe. Anders liege der Fall aber, wenn es dem Leser des Artikels lediglich ermöglicht werden solle an rechtswidrige Inhalte zu gelangen.
Leider gibt es noch keine schriftliche Urteilsbegründung, wir würden aber das Urteil nicht als generelle Abkehr von der Linkhaftung werten. Vielmehr ging es darum, dass die Funktionalität eines Links bewertet werden muss. Wer – wie im obigen Beispiel – einen Link auf den Download von urheberrechtlich geschütztem Material setzt, um Nutzern das Herunterladen zu ermöglichen, dürfte trotz des Urteils vom Oktober Probleme bekommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mirjam Hauck, sueddeutsche.de
Denn nach dem JMStV muessen in der Zukunft (de facto) all Blogs nach Altersstufen gekennzeichnet werden:
http://yuccatree.de/2010/11/jugendmedienschutz-staatsvertrag-bundeslander-beschliesen-juristisches-chaos-fur-blogger/
Grade gestern gab es dazu die Berliner Entscheidung (siehe: http://www.netzpolitik.org/2010/jmstv-an-saar-spree-rhein-und-kuste-ausserdem-constanze-kurz/). Die SZ hat darueber leider nicht so prominent berichtet.
Es ist schlimm, was in Deutschland die Tage unter dem Deckmantel des Jugendschutzes passiert.
für den doppelten Eintrag. Die Verbindung war unterbrochen und es sah aus, als sei der Beitrag verloren. Aus der Erinnerung habe ich dann versucht ihn zu reproduzieren. Auch eine interessante Studie, der Vergleich.
So, und wenn ich ein Essay schreibe über aktuellen Neonazismus und die Bezüge und Quellennachweise als Beleg meiner Ausführungen verlinke, dann werde ich später für die Inhalte verklagt, die ich mit meinem Beitrag angreifen wollte?
Damit wären die Standards für Autorenarbeit im Internet nicht einzuhalten. Das stört die SZ aber wenig genug, sich lieber der allgemeinen Abschreckungpropaganda zu verschreiben, als sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen (gibt's da noch was?) und zur Meinungsäußerung zu ermutigen. Jede Publikation im Netz steht steht heute unter ständiger Bedrohung durch Anwälte aller Art, stets auf Suche nach einem Fehler, der ausgebeutet werden kann. Setzen Sie sich doch mal für etwas ein, anstatt den Leuten zu erzählen, das es noch immer das Sicherste war, seine Meinung für sich zu behalten und nicht aufzufallen.
So, und wenn ich ein Essay schreibe über aktuellen Neonazismus und als Quellennachweis zum Beleg meiner Ausführungen die Bezüge verlinke, dann werde ich später dafür verklagt die gleiche Meinung vertreten zu haben wie das Ziel meines Angriffs?
Demnach wären die Standards für Autorenarbeit im Internet nicht einzuhalten. Das stört die SZ aber wenig genug, um sich lieber der allgemeinen Abschreckungspropaganda zu verschreiben, als die freie Meinungsäußerung zu verteidigen (gibt's da noch was?) und zur Meinungsäußerung zu ermutigen.
Wen interessiert den heute wirklich der Schutz der Publikation der eigenen Meinung? Jede Publikation im Netz ist heute unter intensiver Bedrohung durch Anwälte aller Art, immer auf der Suche nach einem Fehler, den man ausbeuten kann.
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