Internetkonzern:Deutsche Kartellwächter prüfen Google

Ließ Google Geschäftsverhandlungen mit einer Microsoft-Tochter platzen, weil diese das Unternehmen beim Kartellamt angeschwärzt hatte? Die Behörden ermitteln nun.

Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeldverfahren gegen den Internetriesen Google eingeleitet. Als Reaktion auf eine Kartellbeschwerde soll das Unternehmen bei der Microsoft-Tochter Ciao die Verhandlungen über einen auslaufenden Werbevertrag abgebrochen haben, erklärte ein Kartellamtssprecher am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht der Wirtschaftswoche.

Internetkonzern: Nicht nur wegen der bunten Farben steht Google im Blickfeld

Nicht nur wegen der bunten Farben steht Google im Blickfeld

(Foto: Foto: dpa)

Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger, aber auch Microsoft setzen sich derzeit mit einer Kartellbeschwerde gegen den Internetriesen zur Wehr. Die Verlagsbranche kämpft seit längerem für eine Verschärfung des Schutzes geistigen Eigentums im Internet. Bei der Beschwerde der Microsoft-Tochter Ciao geht es dem Vernehmen nach um Vertragsbestandteile im Zusammenhang mit einer Werbepartnerschaft.

Bei dem nun eingeleiteten Verfahren gegen Google handele es sich allerdings nicht um einen möglichen kartellrechtlichen Verstoß, betonte der Kartellamtssprecher. Es gehe allein um die Frage, ob der Suchmaschinenkonzern gegen das Verbot verstoßen habe, einen anderem Unternehmen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieses ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt habe.

Keine schnelle Entscheidung

Der Unternehmenssprecher von Google wies die Vorwürfe von Ciao auf Anfrage zurück und verwies auf eine spätere Erklärung. Ein Sprecher von Microsoft war zunächst nicht zu ereichen.

Das Bußgeldrahmen, an dem sich das Kartellamt orientieren kann, liegt laut Sprecher bei bis zu zehn Prozent des von Google erwirtschaften weltweiten Umsatzes. Tatsächlich dürfte eine mögliche Buße aber deutlich niedriger ausfallen. Eine schnelle Entscheidung über das Verfahren sei nicht zu erwarten, sagte der Sprecher. Zunächst einmal würden der Sachverhalt festgestellt und eine Stellungnahme von Google eingeholt.

Was die Verleger Google vorwerfen

Bei der Kartellbeschwerde verdächtigen die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger verdächtigen den Suchmaschinenkonzern Google, Suchergebnisse nicht ausschließlich neutral, sondern teilweise nach kommerziellen Interessen zu gewichten.

Man habe dem Bundeskartellamt Anhaltspunkte für diesen Eindruck in "nicht unerheblichem Umfang" vorgetragen, sagte Eckhard Bremer, der Anwalt des Verbandes deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) von der Kanzlei Hogan & Hartson Raue der Süddeutschen Zeitung.

Auffallend sei zum Beispiel, dass bei Google-Suchabfragen eigene Produkte und Seiten von Kooperationspartnern stets an vorderster Stelle genannt würden, das jeweilige Suchergebnis aber nicht als Anzeige gekennzeichnet sei. Beispiele wollte Bremer nicht nennen. Ziel der Verlage sei die Erarbeitung einer "wettbewerbskonformen Lösung unter Aufsicht des Bundeskartellamts", sagte Bremer.

"Niemals würden wir unsere eigene Suche manipulieren"

Google weist die Vorwürfe zurück. "Niemals würden wir unsere eigene Suche für Geschäftspartner manipulieren", sagte Julia Holtz, Leiterin Kartellrecht bei Google Deutschland. Die Suchfunktion und das Werbegeschäft des Konzerns seien nicht nur in organisatorischer, sondern auch in technischer Hinsicht getrennt.

Die Verlegerverbände werfen Google zudem vor, für die kleinen Textausschnitte, mit denen die Suchmaschine im Nachrichtenmodus ("Google News") auf Nachrichten von Zeitungen im Netz verlinkt, keine Gebühren zu bezahlen. Einerseits sei man natürlich froh um die Links, die zum eigenen Angebot führten, heißt es in Verlegerkreisen.

"Andererseits handelt es sich bei den Textausschnitten um eine kreative Eigenleistung der Verlage, mit der Google das eigene Angebot attraktiver macht", sagte Bremer. Google bietet deutschen Seitenbetreibern hier allerdings bereits eine Lösung an: So können sich Nachrichtenportale dafür entscheiden, nur noch die Schlagzeile ohne Textausschnitt in den Suchergebnissen der Google-Suche erscheinen zu lassen.

Die Vorwürfe der Verlegerverbände sind bereits die dritte Kartellamtsbeschwerde gegen Google.

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