Internetangebot von ARD und ZDF:Alles - und alles geregelt

Momentan wollen ARD und ZDF in ihren Mediatheken alles ins Netz stellen, was sie als Fernsehsender anbieten. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll künftig das Ausmaß der gebührenfinanzierten Bereitstellung von Inhalten reglementieren.

Christopher Keil

Ursprünglich war Fernsehen, wenn man eine bestimmte Sendung zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort verfolgte, also zum Beispiel in der eigenen Wohnung um 20 Uhr die Tagesschau. Die Digitalisierung der Medien hat den Fernsehkonsum verändert.

Fernsehen ist heute auch, wenn man sich einen Fernsehfilm, eine Nachrichtensendung oder eine Unterhaltungsshow zu einer beliebigen Zeit an einem beliebigen Ort am Computer ansieht. Das Internet mit seiner Technik und seinen Portalen für den Abruf von Filmen, Serien und Beiträgen aller Art hat die individuelle Programmgestaltung gewissermaßen optimiert. Dass auch ARD und ZDF mit ihren Inhalten online gehen dürfen, ist unstrittig. Dies zu verbieten, wäre vergleichbar mit einem Verbot, öffentlich-rechtliche Programme über Kabel oder über Satellit auszustrahlen.

Die Portale, die das Angebot von ARD und ZDF bündeln, heißen Mediatheken. Dort sind bereits Telenovelas, Talkshows, Reportagen, Serien eingestellt. Die Spiele der Fußball-EM findet man gerade gleichzeitig mit der Live-Ausstrahlung über Kabel und Satellit, prominent platziert auf den Eingangsseiten der Mediatheken sind 100-Sekunden-Versionen von Tagesschau und heute.

Auch der Tatort in der Mediathek?

Weil das Internet auch ein eigenes Medium ist und einen Wirtschaftsmarkt abbildet, wird im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Ausmaß der gebühren-finanzierten Bereitstellung von Inhalten reglementiert. Betroffen von einem umfangreichen öffentlich-rechtlichen Programmstock im Internet sind private Inhalte-Verkäufer, also Sender wie RTL oder Pro Sieben. Denn ein Geschäftsmodell, das Geld verlangt für den Abruf von Filmen oder Videos, hat es schwer, wenn es ähnliche Filme und Videos flächendeckend und kostenlos gibt. Und auch die Produzenten sind betroffen, sie kämpfen darum, dass die Internetrechte ihrer Produktionen nicht automatisch und ohne Entlohnung an ARD und ZDF fallen.

Im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, über den sich die Ministerpräsidenten in Berlin beugen werden, ist festgeschrieben, dass ARD und ZDF sendungsbezogene Inhalte grundsätzlich für sieben Tage in ihre Mediatheken stellen dürfen, ausgenommen angekaufte Spielfilme und Serien. Begründet - inhaltlich wie finanziell - und abgestimmt auf mögliche Auswirkungen für kommerzielle Wettbewerber, ist die Einstellung von Kultur-, Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen allerdings auch in längeren Fristen und ohne direkten Sendungsbezug erlaubt. Vielleicht, darüber befinden die Ministerpräsidenten direkt, gilt das auch für die Unterhaltung inklusive des Sports.

Als Kultur ist auch der Fernsehfilm definiert, die ARD könnte also den Tatort als dauerhaftes Kulturangebot auf die Mediathek bringen. Eine spürbare öffentlich-rechtliche Selbstbeschränkung findet jedenfalls nicht statt. ARD und ZDF wollen nahezu alles ins Netz stellen, was sie als Fernsehsender aufbieten. Eine unabhängige Kontrolle der Mediathek-Programme durch eine externe Instanz, die stärker die Situation auf dem Wirtschaftsmarkt Internet berücksichtigt, wird es offenbar nicht geben.

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