Private Sender bewerten die geplanten Änderungen in Rundfunkstaatsvertrag positiv - von den Verleger- und Journalistenverbänden VDZ und DJV gab es Kritik.
Die ARD sieht ihr bestehendes Online-Programm durch die geplanten Änderungen in Rundfunkstaatsvertrag offenbar nicht gefährdet. In einer ersten Reaktion auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender erklärte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff, offenbar stünden die bestehenden Online-Angebote der ARD nicht im Widerspruch zu dem Vertragsentwurf, der Grundlage der weiteren Beratungen der Länder sein soll.
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Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, sagte Raff. Der ARD-Vorsitzende mahnte eine Einigung zum Thema Unterhaltung an, über das sich die Ministerpräsidentenkonferenz noch nicht geeinigt hat.
Dieses Themenfeld sei "eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehört zum Grundversorgungsauftrag". Hier müsse Einigung erzielt werden, wie sich dies in den Online-Angeboten widerspiegeln könne.
Grundsätzlich positiv bewertete der Verband Privater Rundfunk und Telemedien die Vereinbarungen der Landeschefs. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder heute entschieden haben, den Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zunächst mit der EU-Kommission zu besprechen, um dann die weitere nationale Abstimmung voranzutreiben", erklärte ihr Präsident Jürgen Doetz.
Die inhaltlichen Ansätze des Arbeitsentwurfes seien ein positives Signal für eine harte, aber konstruktive Auseinandersetzung. Es sei zu hoffen, dass EU-Kommission und Länder die schwierige Aufgabe des sensiblen Abgleichs zwischen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und nationalen Anforderungen an die Rundfunkordnung fair und ausgewogen meisterten und damit die Eckwerte einer zukunftsfähigen Medienordnung verlässlich festlegten.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte es, dass die Öffentlich-Rechtlichen Texte nur sendungsbezogen ins Internet stellen dürften. "Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung," erklärte der Leiter Medienpolitik, Christoph Fiedler, forderte aber weitere Einschränkungen.
Rechtsstreitigkeiten seien vorprogrammiert, wenn ARD und ZDF behaupteten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Es müsse deshalb zusätzlich geregelt werden, dass sendungsbezogene Texte nur als begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung gesendeter Nachrichten zulässig sein dürften, erklärte der VDZ.
Kritik vom DJV
Kritik kam vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Der Kriterienkatalog der Ministerpräsidenten sei ungeeignet für die weitere Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet. Die Regeln seien zu starr, erklärte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. "So ist kein publizistisch interessanter Internet-Auftritt zu schaffen." Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf einen Arbeitsentwurf für einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigt, der das Online-Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio inhaltlich und zeitlich beschränken soll. Es soll nunmehr mit der EU-Kommission und anschließend mit den Sendern und ihren Wettbewerbern besprochen werden. Im Herbst wollen die Ministerpräsidenten einen Entwurf verabschieden. Bis Sommer 2009 soll der neue Staatsvertrag stehen.
(sueddeutsche.de/AP/aho)
Wave-Gotik-Treffen in Leipzig
Bei jährlich ca. acht Milliarden Euro Budget alleine durch die Rundfunkgebühren, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch für ihre Netz-Aktivitäten verwenden dürfen, wundert es nicht, dass alle anderen Medien eine Wettbewerbsverzerrung befürchten!
Es sollten jedoch nicht Kürzungen der Netz-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert werden, sondern viel mehr eine Ausweitung was den Aufgaben- und den Verantwortungsbereich betrifft, den deutschsprachigen Qualitätsjournalismus im Netz zu sichern.
Durch ein Verbot von elektronischer Presse durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist den Tageszeitungen und den anderen Medien im Netz vielleicht ein Konkurrent genommen, doch könnte selbiger auch ein starker Kooperationspartner für die Sicherung von Qualitätsjournalismus, der Funktion von Kritik und Kontrolle in der Demokratie und nicht zuletzt der Vermittlung von Bildung und Kultur sein.
Wie sich das umsetzen lässt, darüber sollte man sich nicht nur beim DJV und beim VDZ Gedanken machen, sondern vor allem auch in Brüssel!