Internet-Journalist in Haft:Pressefreiheit geschrammt

Joshua Wolf filmte 2005 die Demonstration gegen den G8-Gipfel in San Francisco. Weil er dem FBI das Material verweigerte, wurde er von einem US-Gericht verurteilt. Sein Fall ist aber nicht der erste.

Christopher Stolzenberg

"Die Zeit ist gekommen, dass ich dem Ganzen ein Ende setzen muss", sagte Bundesrichter William Alsup, bevor er den Internetjournalisten in Beugehaft nahm. Doch entgegen dem Eindruck seiner Aussage hat der Prozess nur wenige Monate gedauert. Und die Bilder kenne der Richter gar nicht, sagt Joshua Wolfs Anwalt.

Internet-Journalist in Haft: Der Journalist Joshua Wolf ist auch Blogger und sitzt in Beugehaft.

Der Journalist Joshua Wolf ist auch Blogger und sitzt in Beugehaft.

Die Filmaufnahmen, um die es geht, hat Joshua Wolf am 8. Juli 2005 bei einer Demonstration von Globalisierungsgegnern produziert. Bis heute weigert er sich, dem Gericht das vollständige Filmmaterial auszuhändigen, um es für ihre Ermittlungen zu nutzen.

Bei der Protestaktion im letzten Jahr war es zu Ausschreitungen gekommen, bei denen ein Polizist schwer verletzt wurde und Demonstranten möglicherweise versuchten, einen Polizeiwagen in Brand zu stecken. Der Staatsanwaltschaft fehlen aber dafür Beweise und die Aufnahmen von Joshua Wolf könnten helfen, die Urheber der Straftat zu finden.

Ein neues "Plamegate"?

Amerikanische Fernsehstationen hatten einen Teil seiner Bilder gekauft und gesendet. Doch die FBI-Beamten interessierten sich in ihren Ermittlungen nur für das ungesendete Material. Der Amateurjournalist hatte zwar die Bilder in seinem Blog gesendet, doch dann wieder aus dem Netz genommen.

Bei der Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass versucht worden sei, einen Polizeiwagen in Brand zu stecken, handele es sich nur um einen Vorwand, um seine Bilder für andere Zwecke zu nutzen, sagte Wolf der Internetzeitung Inside Bay Area. Wäre der Kalifornier nach dem Recht seines Bundesstaates behandelt worden, hätte er sich auf einen vollständigen Schutz seiner Rechte verlassen können.

Da die Staatsanwaltschaft den Polizeiwagen aber als föderales Eigentum interpretiere, greift das Bundesrecht, so Wolfs Anwalt. Er sehe Parallelen zum so genannten "Plamegate", der spektakulären Enthüllung der CIA-Agentin Valerie Plame durch die New York Times. Da die Journalistin Judith Miller ihre Quellen dafür den Bundesbehörden nicht preisgeben wollte, saß sie 85 Tage in Haft.

Unterstützung erhält der Redakteur von "Reporter ohne Grenzen". Die Bürgerrechtsorganisation sieht in diesem Urteil eine Verletzung der Pressefreiheit und einen Bruch der US-amerikanischen Verfassung. "Journalisten sind nicht die Helfer der Justiz oder der Polizei," heißt es auf der Homepage. Einen Journalisten ins Gefängnis zu bringen, weil er seine Quellen schütze, sei eine "schlimme Verletzung der Pressefreiheit", so "Reporter ohne Grenzen".

Um ihren Sohn zu unterstützen, ruft die Mutter von Joshua Wolf auf dessen Blog-Seite zu Spenden auf.

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