Nach einem neuen Missbrauchs-Fall von Millionen Kundendaten weist Innenminister Schäuble den Vorwurf der Untätigkeit von sich: "Schärfere Gesetze kommen."
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, er lasse sich zu viel Zeit mit schärferen Gesetzen für den Datenhandel. "Ich hoffe nur, dass sich die Opposition, die mir vorgeworfen hat, ich sei im Winterschlaf, sich hinterher entschuldigt, wenn sie feststellt, nur sie hat dummes Zeug geredet", sagte Schäuble am Montag im Bayerischen Rundfunk.
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Wolfgang Schäuble weist die Vorwürfe der Opposition zurück. (© Foto: dpa)
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Am Mittwoch werde sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigen und liege damit im Zeitplan. "Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße", so der Minister. "Deswegen ist wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen." Außerdem solle der Bürger in Zukunft grundsätzlich zustimmen, wenn derjenige, der seine Daten hat, diese Daten weitergeben will.
Noch vor Weihnachten
Schäuble reagiert damit auf die Vorwürfe des Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD). Nach dem erneuten Missbrauch von Millionen Kundendaten hatte Edathy die Bundesregierung aufgefordert, "noch vor Weihnachten ihren längst überfälligen Gesetzentwurf für schärfere Datenschutz-Vorschriften vorzulegen".
Nachdem einem Magazin sensible Informationen über Millionen Deutschen angeboten worden sind, hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, von der Bundesregierung eine rasche Reaktion verlangt.
Noch vor Weihnachten solle die Regierung "ihren längst überfälligen Gesetzentwurf für schärfere Datenschutz-Vorschriften" vorlegen, sagte Edathy der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der "außer Kontrolle geratene Datenhandel" müsse endlich gestoppt werden.
Die Bundesregierung habe bereits im Spätsommer ein entschlossenes Eingreifen versprochen, sei danach aber in Untätigkeit verfallen, kritisierte Edathy. Er warf Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vor, bei dem Thema auf der Bremse zu stehen.
"Erst war Glos dafür, den Handel mit persönlichen Daten zu verbieten, nun ist er nach Protesten aus der Wirtschaft der größte Gegner von Beschränkungen." Weil sich Wirtschafts- und Innenministerium nicht einig würden, habe ein Kabinettsbeschluss wiederholt verschoben werden müssen, so Edathy.
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§ 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG
Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:
für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr
Inwiefern IP-Adresse und Telefonnummer unter diese Öffnungsklausel des BDSG fallen, wird diskutiert. Die Bankverbindung fällt allerdings definitiv nicht darunter.
Die Öffnungsklausel des § 28 BDSG wird regelmäßig als Telekom-Paragraph bezeichnet, da der Bund als Gesetzgeber ein eigenes Interesse hat, an der lukrativen Vermarktung der im Telefonbuchverlag (als Tochterunternehmen der ehem. Post, später Telekom) gesammelten Adressdaten der Bürger.
Hallo Like Balu,
ich schätze, ich habe mich in meinem Beitrag nur an Sie gewandt, weil Sie einer der letzten Schreiber mit dieser Tendenz contra Schäuble waren. Was Ihre Aussagen konkret betrifft, haben Sie vollkommen recht! Diese sind keinesfalls beleidigend, hier meinte ich andere Teilnehmer. Dafür möchte auch mich entschuldigen (die Hexe war mirim Übrigen gar nicht aufgefallen. ;o) )
Was nun Ihre Aussagen an sich angeht:
Ich denke wir sind uns grundsätzlich einig darüber, dass man bestehende Gesetze auch entsprechend umsetzen muss. Diese Unart grassiert leider viel zu häufig unter deutschen Politikern, aber meines Erachtens vor allem getrieben durch die Öffentlichkeit. Wer schreit denn hier nach neuen Gesetzen? Die Opposition! Sie wirft Schäuble vor, zu WENIG zu tun! Und wenn man hier ins Forum blick, entsteht genau der umgekehrte Eindruck - Schäuble tut zu viel! Ja was denn nun?
Ich denke, dass der Bericht auch einiges zu dieser Verwirrung beiträgt. Entweder aus Unkenntnis der Lage oder gezielt, um mal wieder Stimmung zu machen. Der Bericht bezieht sich auf den derzeit erfolgten bereits heute illegalen Datenhandel, kommentiert aber dazu die Gesetzesänderung, die einen völlig anderen Aspekt des Datenhandels, nämlich den legalen behandelt und diesen - zurecht wie ich meine - im Sinne des Verbrauchers einschränken will. Hier muss erstmal eine Rechtssituation geschaffen werden, die den Unternehmen klar macht, dass sie illegal handeln, wenn sie Daten ungefragt (oder versteckt gefragt) weitergeben!
Dass trotz all dieser Dinge schärfere Kontrollen zur Einhaltung diese Gesetze her müssen, steht ausser Frage.
Was mich eben einfach irritiert ist, dass hier einerseits Äpfel mit Birnen (illegaler aktueller Fall mit einer Verschiebung von heute legalem Datenhandel in die Illegalität) verglichen werden und andererseits Schäuble in der Kritik steht, ob er nun handelt oder nicht! Tut er nix, schimpfen alle dass er die Verbraucher im Stich lässt, tut er was, meckern die Leute, dass sie sich überwacht fühlen!
Für mich ganz persönlich möchte ich feststellen, dass ich mich bei weitem nicht in einem Überwachungsstaat fühle und auch längst nicht auf dem Weg dahin wähne!
".....die verhassten Politiker zu beschimpfen. Und das auf eine Art, durch die man unter normalen Umständen wegen Beleidigung belangt werden müsste! ....."
Hallo Grantlerhesse,
klären Sie mich bitte auf, auf welchen Text in welchem meiner Kommentare beziehen Sie sich konkret? Ich habe mir die Mühe gemacht, hier noch mal alles durchzublättern und finde nichts in meinen Beiträgen, was zu Ihrer obigen Behauptung Anlass gäbe.
Gruß, Balu
Entschuldigung,
"@grantlerhexe" im Betreff meines letzten Beitrags hier war ein Lese- und folgender Schreib-Fehler. Keine Absicht!.
Gruß, Balu
Wörtliches Zitat aus dem Artikel, Wolfgang Schäuble:
"....."Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße", so der Minister. "Deswegen ist wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen...."
Mitbekommen? "...SIND Klare Gesetzesverstöße..." heißt, die letzten Vorkomnisse SIND bereits strafbewehrt und verfolgbar. "...VOLLZUG...verschärfen" meine Rede! Komme man mir nicht immer wieder mit neuen "Big-Brother"-Gesetzen, sondern wende man doch bitte erstmal die bereits vorhandenen konsequent an und beende die seit längerem auch in den Strafverfolgungsbehörden (und in der Gerichtsbarkeit sowieso) grassierende Unsitte, durch abstrakte Auslegung bis hin zur Skurilität Lücken contra Geschädigtem zu suchen.
Ich gehe durchaus auf dem Weg mit, bestehende Gesetze nachzubessern um oben Genanntes zu unterbinden und derart umzuformulieren oder zu ergänzen, damit der technische Fortschritt nicht Lücken durch unangepasste Gesetzestexte bietet. Aber dann ist Schluss!
Was mich in diesem Zusammenhang aufbringt ist, dass Herr Schäuble auch in diesem Themenfeld penetrant versucht, seine Ideen vom Überwachungsstaat in die Praxis umzusetzen. DAGEGEN wehre ich mich mit aller Vehemenz.
Paging