Illegale Downloads:Geschäftsmodell Abmahnung

Die Jagd auf Raubkopierer ist nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein einträgliches Geschäftsmodell. Einblicke in die Welt der Abmahnindustrie, in der auch ein bekannter Rapper mitmischt.

Johannes Boie

Sie wollten ihn ins Gefängnis stecken. Aber Günter Freiherr von Gravenreuth hatte sich geschworen, nicht in den Knast zu gehen. Der Rechtsanwalt dürfte wohl zu den meistgehassten Menschen im deutschsprachigen Internet gehört haben.

Gravenreuth hatte bereits in den neunziger Jahren mit moralisch fragwürdigen Methoden Internetsurfer für geringfügige Vergehen abgemahnt: Zehntausende Briefe muss er im Laufe seine Lebens geschrieben haben - egal ob an Schüler, Arbeitslose oder Besserverdienende.

Wer an Gravenreuth geriet, musste in der Regel zahlen. Doch dann verurteilte ihn ein Richter wegen Betrugs. "Die Allgemeinheit" müsse vor Gravenreuth geschützt werden, schrieb der Richter in seinem Urteil: sechs Monate ohne Bewährung. Günter Freiherr von Gravenreuth griff am vergangenen Montag zur Waffe und erschoss sich.

Seine Idee, mit massenhaften Abmahnungen Geld zu verdienen, lebt weiter. Hunderte Rechtsanwälte dürften in Deutschland ihr Einkommen damit bestreiten. Wie fragwürdig dieses Geschäftsmodell ist, verdeutlicht der Fall von Ronald Schaible (Name geändert). Er handelt von der Sehnsucht nach einer Zeit, in der CDs gekauft und nicht kopiert wurden, und das Internet nicht mehr war als die verrückte Idee einiger amerikanischer Wissenschaftler. Und er erzählt von einer Generation, die nicht mehr weiß, was geistiges Eigentum überhaupt ist, sie kopiert ohne nachzudenken. Ein Mausklick mit Folgen.

Bis zu 60.000 Abmahnungen verschickt

Sechs Seiten lang ist der Brief, den der Rechtsanwalt Udo Kornmeier aus Frankfurt im September 2009 an Ronald Schaible (Name geändert) schickt. Der 25-jährige Laborant lebt auf dem Hof seiner Eltern in der Provinz. Kornmeier möchte, dass Schaible 450 Euro zahlt, weil er ein Lied illegalerweise aus dem Internet geladen und für andere Nutzer zur Verfügung gestellt haben soll.

Udo Kornmeier agiert im Fall Schaible, wie in Zehntausenden weiteren Fällen, im Auftrag der Firma Digiprotect. Sie residiert in einer Frankfurter Villa. Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner lassen hauptberuflich Abmahnungen verschicken. Eine Abmahnung ist eigentlich ein einfaches juristisches Mittel.

Der Gesetzgeber hat die Abmahnung erfunden, damit geringfügige Streitigkeiten bei klarer Rechtslage ohne teure Gerichtsverfahren schnell beigelegt werden können. Vereinfacht gesagt: In der Regel verschickt einer, der unzweifelhaft von jemand anderem geschädigt wurde, einen meist vom Anwalt verfassten Brief und lässt sich den entstandenen Schaden mit Geld bezahlen. Der Übeltäter muss den Rechtsanwalt bezahlen.

Mit Abmahnungen lässt sich aber auch ordentlich Gewinn machen. Man muss nur genügend verschicken. Die Digiprotect GmbH hat nach eigenen Angaben im Jahr 2009 zwischen 45.000 und 60.000 Abmahnungen verschicken lassen. Das hat der Gesetzgeber nicht unbedingt so vorgesehen, aber es ist ein funktionierendes Geschäftsmodell.

Ein Rapper, der den Mann im Hintergrund spielt

Dieses Geschäftsprinzip hat auch der Frankfurter Plattenproduzent Moses Pelham erkannt. Pelham ist keiner, der lange fackelt. 1997 brach er dem TV-Moderator Stefan Raab im Streit die Nase. Dafür musste er 50.000 Mark Strafe zahlen. Heute lässt der Produzent andere zahlen. Er fackelt noch immer nicht lange. In der noblen Frankfurter Villa sitzt er hinter einem Schreibtisch aus schwarzem Stein. Der erinnert an den Tisch des Gangsterbosses Tony Montana aus dem Film "Scarface".

Pelham gehört die Digiprotect GmbH zum Teil. Aber Chef ist jemand anderes: der 29-jährige Alex Besparis. Besparis. Der wiederum im Nebenjob bei Pelhams Plattenlabel 3P arbeitet.

Mit Personalunionen und Verträgen haben die Musikproduzenten ein feines Netz aus Firmen und Kanzleien gesponnen, das von außen nur schwer durchschaubar ist. Zu dem Netzwerk gehören auch die Techniker der Digiright-Solutions GmbH in Darmstadt und natürlich der scharfzüngige Rechtsanwalt Udo Kornmeier, von dem Ronald Schaible Post bekam.

Eine Welt, die es nicht mehr gibt

Moses Pelham, Udo Kornmeier und Alex Besparis leben in einer Welt, die es nicht mehr gibt. Sie wurde von einer Generation zerstört, deren klügste Köpfe in Essays darüber nachdenken, ob geistiges Eigentum im Netz geschützt werden kann.

"Dass es ausgerechnet mich erwischt hat, ist total ungerecht", sagt Schaible. 200 schwarz gebrannte Filme besitzt er, dazu 60 Gigabyte Musik, das sind circa 20000 Songs, die meisten davon kennt er nicht, bezahlt hat er für keinen einzigen. "Ich höre fast nie Musik", sagt Schaible.

Er sammle einfach gerne Dinge, Musikalben besitze er eben am liebsten vollständig. "Wenn die Hoch- und Runterladegeschwindigkeit gering ist, wird man doch nicht erwischt", sagt er. Das ist natürlich falsch: Die Geschwindigkeit der Computerleitungen macht keinen Unterschied. Wer erwischt wird, wird erwischt. Schaible hat den Brief sorgfältig aufbewahrt, den Kornmeier mit ein paar Klicks angefertigt hat. Es ist ein Serienbrief, immer dieselben Textbausteine, tausendfach.

Schaible hat sie gelesen. Mehrfach, immer wieder. Aber er versteht den Text nicht. Musik, sagt er, sei im Netz doch kostenlos. Wovon Künstler leben sollen, wenn niemand für Musik bezahlt, weiß er auch nicht. Es ist ihm auch egal. Für ein Album würde er sechs, sieben Euro zahlen, aber nicht die üblichen 16 oder 17 Euro, die eine Platte im Laden kostet.

Als der Laborant den Abmahnbrief bekommt, ist er so erschrocken, dass er beim Landeskriminalamt anruft und fragt, ob die Abmahnung ein Versuch sein könnte, ihn zu betrügen. Die Beamten beim LKA machen Schaible klar, dass er ein Straftäter ist. Sie leiten aber kein Verfahren gegen ihn ein, die Justiz hat Wichtigeres zu tun. Udo Kornmeier nicht, er lässt nicht locker.

Deshalb nimmt sich der Laborant einen Anwalt, den Fachmann Thomas Stadler. Stadler nimmt den Kampf gegen die Frankfurter Abmahner auf. Er hat sich bereits im Internet in seinem Weblog mit Kornmeier persönlich angelegt und kennt das Geschäftsmodell seiner Gegner. Es ist nicht schwer zu verstehen:

450 Euro für ein einzelnes Lied

Digiprotect-Geschäftsführer Alex Besparis bekommt von Musik- und Filmproduzenten die Rechte an ihren Werken. Ausschließlich zu einem Zweck: Um die Werke vor Raubkopierern zu schützen. Derzeit kümmert sich Besparis um bis zu 5000 Titel.

Die sechs, sieben Techniker von Digiright-Solutions in Darmstadt überwachen im Auftrag von Digiprotect mit automatisierten Computerabfragen die Datei-Tauschbörsen im Internet. Sobald die Techniker einen Computer finden, auf dem illegalerweise eine Film- oder Musikdatei angeboten wird, speichern sie dessen IP-Adresse.

Das ist eine eindeutige Ziffernfolge, die einem einzigen Computer zugeordnet ist. Tausende dieser gespeicherten Zahlenfolgen verkauft Digiright-Solutions an die Digiprotect GmbH pro Woche. Sie verraten kaum mehr als den Netzanbieter, bei dem der mutmaßliche Raubkopierer seinen Internetzugang gebucht hat - also zum Beispiel bei Alice oder der Telekom.

Weil mit den Nummern nicht viel anzufangen ist, schickt Digiprotect die Datenreihen weiter an Rechtsanwalt Kornmeier. Der beantragt bei Gericht, dass die Netzanbieter ihm mitteilen müssen, welche reale Person sich hinter der Ziffernfolge verbirgt.

Ein Fax und das "Geschäftsprinzip Abmahnen"

Sobald die Netzanbieter auf die Anordnung des Gerichtes reagieren und Kornmeier Namen und Adressen der mutmaßlichen Raubkopierer mitteilen, sendet Kornmeier Serienbriefe an die Betroffenen. 450 Euro verlangt er als Einigungsangebot für den illegalen Down- und Upload eines einzelnen Liedes.

In diesem Betrag seien unter anderem eine Schadenersatzzahlung, die Kosten für das Abmahnschreiben sowie Anwalts- und Gerichtskosten enthalten, steht in den Abmahnschreiben. Doch ob diese Angaben stimmen, ist offen.

Vor einigen Monaten tauchte im Internet ein Fax auf, datiert vom 19. März 2008. Das Fax, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist auf Kornmeiers Briefpapier geschrieben und trägt seine Unterschrift. Es wurde von einem Anonymus veröffentlicht und ist an einen britischen Anwalt gerichtet.

Kein Kommentar zum Fax aus England

In dem Fax wird das Geschäftsprinzip "Abmahnen" erläutert. In Bezug auf die Kostenaufteilung zwischen dem Mandanten und der Kanzlei schreibt der Autor: "Das gesamte Projekt ist ein 'Null-Kosten'-Projekt für die Rechteinhaber." Und weiter: "Das gesamte Projekt sieht Digiprotect als eine Zusammenarbeit, bei der kein Partner einem anderen eine Rechnung stellt."

Sollte Kornmeier von seinem Mandanten Digiprotect kein Geld verlangen, wäre es illegal, vielleicht sogar versuchter Betrug, den Tausenden Abgemahnten - wie zum Beispiel Ronald Schaible - Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung zu stellen. Sie wären dann ja gar nicht angefallen.

Als das Fax bekannt wurde, hagelte es Anzeigen gegen Kornmeier. Tausende Deutsche hat er abgemahnt. Tausende wollen ihn auf der Anklagebank sehen. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren aber eingestellt. Kornmeier gab eine eidesstattliche Versicherung ab. Darin schreibt er, dass in den 450 Euro, die Abgemahnte an Digiprotect zu zahlen hätten, "Aufwendungen, inklusive der unserer Kanzlei zu zahlenden Anwaltshonorare", einkalkuliert seien.

Was stimmt jetzt? Die Angaben aus dem Fax - oder die in der eidesstattlichen Versicherung? Kornmeiers Blick irrt wütend durch den Konferenzraum seiner Kanzlei, bleibt an einer bronzefarbenen Justitia-Statue mit großen Brüsten hängen. Ihre Waagschalen haben sich im Laufe der Jahre auseinander bewegt, die eine nach oben, die andere nach unten.

Der Druck auf Abmahnanwälte wächst

Kein Kommentar zum Fax nach England von Kornmeier. Aber wie wird denn zwischen Digiprotect und seiner Kanzlei abgerechnet? Der Anwalt sagt es nicht.

Der Druck auf "Abmahnanwälte" wie Kornmeier wächst. Immer öfter interessieren sich auch Richter für die Frage, wie hinter den Kulissen abgerechnet wird, ob die Kosten, die Abgemahnten in Rechnung gestellt werden, wirklich anfallen. Kornmeiers Feinde sagen: So teuer kann ein Serienbrief gar nicht sein.

Jede Veröffentlichung interner Dokumente im Netz zwingt die Abmahner weiter in die Defensive. Früher war das Motto von Digiprotect selbstbewusst: "Turn Piracy into Profit." Heute heißt es: "Wir lieben Musik." Man habe ein Gutachten anfertigen lassen, sagt Besparis wie beiläufig, in dem die Korrektheit der Abrechnungen zwischen Kornmeier und Digiprotect bestätigt würde. Das Gutachten sei angefertigt worden, falls man angegriffen werde und sich öffentlich verteidigen müsse, sagt Besparis. Lesen darf man es aber nicht.

Ein Anwalt, der die neue Welt nicht versteht

Stattdessen erzählt Kornmeier von früher. Vor vielen Jahren war er Chef einer Rechtsabteilung in der Musikindustrie.

An der Wand in seinem Konferenzraum hängen goldene und silberne Schallplatten für Alben von Sabrina Setlur und Xavier Naidoo, Erfolge der neunziger Jahre. Damals reichte es, die Entstehung eines erfolgreichen Albums rechtlich betreut zu haben, um von der Plattenfirma die teure Trophäe geschenkt zu bekommen.

Heute brauchen die Labels ihr Geld bis zum letzten Cent, um nicht pleitezugehen. Trophäen werden sowieso keine mehr geholt, weil kaum mehr CDs verkauft werden. Die guten alten Zeiten sind vorbei.

An der Schläfe des Anwalts pocht eine kleine Ader. Er wechselt das Thema, spricht plötzlich von der Piratenpartei, von Flashmobs, über Blogger, die ihn hassen, und Internetforen, in denen er beschimpft wird. Das alles ist für ihn eins: die neue, digitale Welt. Er verachtet sie, er bekämpft sie. Man weiß jetzt nicht, ob der Anwalt wütend ist - oder traurig.

Nichts ist in Ordnung

Neben Kornmeier sitzt Besparis, der vonder Digiprotect-Villa in Kornmeiers Villa gefahren ist. Er hört seinem Anwalt lange zu. Dann sagt er, dass er seinen Job nicht möge. Anstatt kreativ zu sein, lässt Besparis Serienbriefe verfassen. Er ist auch Musiker, aber seinen Künstlernamen möchte er nicht in der Zeitung lesen, nicht im Zusammenhang mit Abmahnungen.

Wenn Besparis sich aufregt, saust seine Hand auf den Tisch, wo die Handkante aufschlägt. In seinem eigenen Büro kommt in einem solchen Moment seine Assistentin herein und fragt, ob alles o.k. sei. Ja, sagt Besparis. Das stimmt natürlich nicht. Nichts ist für ihn in Ordnung.

Im Oktober 2009 tauchte eine Präsentation auf, im Layout der Firma Digirightsolutions, dem technischen Dienstleister des Abmahnnetzwerkes. Der Autor warb um Kunden in der Unterhaltungsindustrie: 60 Cent verdiene man heute durch den Verkauf eines Songs. 90 Euro, wenn man einen illegalen Download durch einen Anwalt abmahnen lasse.

Teile der Unterhaltungsindustrie profitieren also durch die illegalen Aktivitäten der Musikpiraten im Netz. Weil sie mit juristischem Sperrfeuer - und möglicherweise illegaler Abrechnung - mehr Geld einnehmen als mit dem Verkauf von Musik.

In einem kleinen Dorf sitzt Ronald Schaible und lädt weiterhin Musik aus dem Netz. Er bezahlt nichts dafür. Bis wieder Post vom Anwalt kommt.

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