Holzhändler-Klage:Verkaufsvertrag bringt Facebook in Bedrängnis

Ein Vertrag bestätigt die Behauptung eines Holzhändlers, Mark Zuckerberg habe ihm vor vielen Jahren die Mehrheit am Unternehmen versprochen.

Es hatte wie eine dieser berühmten Klagen geklungen, die kurz in den Schlagzeilen sind, um sich dann innerhalb weniger Tage als heiße Luft zu entpuppen: Der ehemalige Programmierer Paul Ceglia behauptet, Facebook-Gründer Mark Zuckerberg habe ihm bereits im Frühjahr 2003 vertraglich 50 Prozent am sozialen Netzwerk zugesichert - obwohl dieser erst später mit der Programmierung der Seite begann.

Mark Zuckerberg

Facebook-Chef Zuckerberg: Millionenzahlung droht.

(Foto: ap)

Aufgrund bestimmter Klauseln belaufe sich der Anteil inzwischen sogar auf 84 Prozent, heißt es in der Klageschrift, die vor wenigen Wochen bekannt wurde. Facebook hatte die Behauptungen prompt zurückgewiesen, jedoch musste eine Anwältin wenig später eingestehen, dass sich das Unternehmen "unsicher sei", ob Zuckerberg das Papier wirklich unterschrieben habe.

Nun hat das IT-Nachrichtenportal Business Insider den Vertrag ins Netz gestellt, der Ceglias Aussagen augenscheinlich untermauert. In dem Papier wird festgelegt, dass Ceglia für 1000 Dollar 50 Prozent von "The Face Book" kauft und der Anteil steigt, wenn die Plattform nicht zum 1. Januar 2004 online geht.

Zuckerberg, dessen Unterschrift unter dem Vertrag steht, hatte für Ceglia Programmierarbeiten durchgeführt und ihm, sollte der Vertrag echt sein, von seiner Idee eines Studentennetzwerks erzählt. Für den damaligen Studenten dürften 1000 Dollar durchaus eine reizvolle Summe dargestellt haben.

Zuckerberg droht Millionenzahlung

Die Autoren von Business Insider halten es aufgrund der detaillierten Klauseln für unmöglich, dass der Vertrag in Teilen gefälscht wurde. Sollte es sich um eine komplette Fälschung halten, würde sich Ceglia des schweren Betrugs strafbar machen. Gegen den Mann aus dem Bundesstaat New York ermittelt gerade die Staatsanwaltschaft, weil er Holzpellets im Wert von 200.000 Dollar zwar verkauft, jedoch nie geliefert haben soll.

Facebook könnte auch auf die Verjährungsfrist in solchen Fällen pochen: Im US-Bundesstaat New York beläuft sich diese auf sechs Jahre und wäre damit im Zuckerberg-Fall bereits abgelaufen.

Falls die Richter die Klage jedoch zulassen und sich herausstellt, dass der Facebook-Gründer den Vertrag tatsächlich unterschrieben hat, könnte es teuer werden: Im Jahr 2008 musste Facebook zwei Brüdern in einem Vergleich 65 Millionen Dollar zahlen, nachdem diese behauptet hatten, Zuckerberg hätte ihre Idee für ein Studentennetzwerk gestohlen.

Beweisstücke wie Verträge hatten die beiden nicht vorlegen können.

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