Lutz Heilmann hat die einstweilige Verfügung gegen Wikipedia.de zurückgezogen. Die Seite ist wieder verfügbar - und sie profitiert vom bizarren Streit um angebliche Verleumdungen.
Die Website wikipedia.de darf wieder auf das Online-Lexikon Wikipedia weiterleiten. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann habe gegenüber dem Landgericht Lübeck seinen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung rechtswirksam zurückgezogen, sagte Richterin Gesine Brunkow.
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Lutz Heilmann sitzt seit 2005 für die Linke im Bundestag. In den achtziger Jahren arbeitete er als Personenschützer bei der Stasi. (© Foto: dpa)
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Damit dürfe auf der Website des Vereins Wikimedia Deutschland wieder auf die deutschsprachige Wikipedia (de.wikipedia.org) verlinken, sagte die Gerichtssprecherin.
Der frühere Stasi-Mitarbeiter Heilmann hatte am vergangenen Donnerstag eine Sperrung der Weiterleitung von wikipedia.de auf das in den USA beheimatete Angebot von Wikipedia beantragt, da nach seiner Ansicht in einem Wikipedia-Artikel unwahre Behauptungen über ihn aufgestellt wurden. Das deutschsprachige Internet-Lexikon Wikipedia war aber weiterhin über die Adresse http://de.wikipedia.org zu erreichen.
Nach einem Proteststurm im Web erklärte Heilmann am Sonntag, die von ihm monierten Behauptungen seien inzwischen entfernt worden und die Seite wikipedia.de könne wieder freigeschaltet werden. Auf seiner eigenen Website erklärte Heilmann, der juristische Weg habe sich für diese Auseinandersetzung "insoweit als problematisch erwiesen, als durch die Struktur von Wikipedia die anderen Userinnen und User in Mitleidenschaft gezogen werden." Das sei nicht seine Absicht gewesen.
Wegen der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundestagsabgeordneten sprudeln jetzt die Spenden bei Wikipedia. Am Wochenende habe man fünf Mal so viel Geld gesammelt wie an normalen Tagen, sagte der Zweite Vorsitzende des deutschen Wikimedia-Vereines, Sebastian Moleski. Viele Nutzer führten in ihren Begründungen den Streit mit dem Linkspartei-Politiker an.
(sueddeutsche.de/dpa/AP/mri)
OB-Kandidatin Nallinger
offenbar verstummen unsere "unabhängigen" Medien wenn man (oder die Partei) einen gewissen Machstatus erreicht.
Dennoch ist auch das Verhalten von Herrn Heilmann nicht entschuldbar.
@ Böse Zunge
Ich hab da noch eine Frage an Sie. Ist das wirklich so? Kann jeder irgendeine einstweilige Verfügung beantragen und das Gericht MUSS diese erlassen?
Das finde ich jetzt schon sehr fragwürdig, ich dachte immer man reicht sowas ein und das Gericht entscheidet dann. Ich habe keine Ahnung davon aber ich hätte da so einige Ideen für einstweilige Verfügungen.
Also was mich an dem Fall am meisten ärgert ist, dass das Gericht einfach so eine Verfügung erlässt nur weil man mit dem Antragssteller bekannt ist. Das ist mal eine feine unabhängige Justiz, dachte ich.
Wenn es so ist wie Sie sagen, hätte er die Verfügung doch auch bei einem Berliner Gericht bekommen.
furchtbar für unser Land ist vielmehr die Tatsache, dass die Leute, die früher in den größten Schwarzgeldskandal der deutschen Politik verwickelt waren, die Ermittlungen brutalstmöglich behindert haben und bis heute behindern und darüber hinaus zum Teil eine wahrhaft bedenkliche Vergangenheit haben - so z.B. im Falle unserer Kanzlerin, die schließlich nicht nur in Moskau studieren durfte, was nur den besonders treuen Gefolgsleuten der damaligen DDR gestattet wurde, sondern vielmehr ein mehr als engagiertes deutsch-demokratisches Mädel war, die Gute - heute in Deutschland an der Regierung sitzen.
Denken wir auch an unseren Innenminister Schäuble, der weiland höchstselbst das Schwarzgeld schmuggelte und heute gar nicht schnell und drastisch genug unsere Freiheitsrechte beschneiden kann. Denken wir auch an das Zitat unserer guten Angela nach dem Auftauchen der ominösen DVD aus Liechtenstein: "Das ist weit jenseits all dessen, was ich mir vorstellen kann."
So spricht jene, die ihren gegenwärtigen Posten nur und ausschließlich dem Schwarzgeldskandal der Union zu verdanken hat.
Das ist wirklich FURCHTBAR für unser Land, lieber stadtmu.
Chrx.
was für ein unglaublicher Unsinn! Wegen des Fehlverhaltens eines Einzelnen auf die gesamte Partei zu schließen ist nicht nur völlig verkehrt sondern - sorry - schlichtweg dumm. Und darüber hinaus auch noch sämtliche Wähler dieser Partei zu verunglimpfen - zu denen ich übrigens nicht zähle, nur damit hier keine Missverstädnisse auftreten - ist schlichtweg unverschämt. Von Demokratie haben Sie nicht wirklich einen Schimmer, nicht wahr?
Chrx.
erstaunlich, wie viel Erklärendes von einigen Bundesbürgern hier abgesondert wird!
Das Fazit ist doch recht einfach: Die LINKE zeigt eben augenscheinlich, dass sie sich grossteils aus STASI-Leuten rekrutiert, die ihre alten Gewohnheiten niemals aufgeben werden (genauso wie die alten Nazis, die aber mehr oder weniger ausgestorben sind):
MUNDTOT machen, was ihnen nicht passt, ohne jede Rücksicht auf Moral und Gesetze.
Dass sich ein alter Stasimann nicht ändern wird/kann verstehe ich.
FURCHTBAR für unser Land ist aber, dass diese Leute heute noch gewählt werden !!!
Sie reden hier wie ein Blinder über Farben.
Ganz abgesehen von Kleinigkeiten (Landgericht, nicht Amtsgericht) steht es einem Richter nicht zu zu beurteilen, ob das, was der Antragsteller will, sinnvoll ist oder angemessen. Wenn er einen Anspruch durch seine eidesstattliche Versicherung glaubhaft macht, ist die einstweilige Verfügung zu gewähren.
Wenn der Antragsteller dadurch erheblichen Schaden anrichtet, ist das sein Problem, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Die einstweilige Verfügung ist nämlich keine endgültige Entscheidung. Wird sie aufgehoben (etwa weil die Gegenseite widerspricht und ihre Sicht der Dinge darstellt, oder in der nächsten Instanz, oder in einer sog. Hauptsacheklage), kann das für den Antragsteller sehr teuer werden.
Ergo:
1. Die Folgen eines Urteils sind dem Richter egal. Er spricht Recht; für die Folgen ist es nicht zuständig. Sind die Folgen schwerwiegend und stellt sich die Entscheidung später als falsch heraus, ist der Antragsteller schuld.
2. In Deutschland sind immer noch die Parteien Herren des Verfahrens. Die Folgen seines Antrags muss Herr Heilmann bedenken, bevor er ihn einreicht.
3. Es ist nicht Aufgabe des Landgerichts Lübeck, die Argumente von Wikipedia vorwegzunehmen und mit einzubeziehen. Das kann Wikipedia selbst tun - und gegen die Verfügung Widerspruch einlegen. Aber genau davor hatte Heilmann Angst. Denn dann hätte es einen Showdown mit mündlicher Verhandlung gegeben - und bei dem GEdanken daran hatte er offenbar ordentlich die Hosen voll.
Paging