Google nennt die WLAN-Datenerfassung durch die Street-View-Fahrzeuge "einen schweren Fehler" und gelobt Besserung. Datenschützern und Politikern reicht die Reue nicht.
Nach Beschwerden deutscher Verbraucherschützer gibt sich selbst der Internet-Gigant Google ganz kleinlaut: Dass in den vergangenen vier Jahren weltweit rund 600 Gigabyte an Daten aus öffentlichen WLAN-Netzen gesammelt wurden, ist den Managern des Suchmaschinenkonzerns sichtlich peinlich.
Googles Reue reicht nicht: Nun werden Gesetze gefordert, "um den Konzern an die Leine zu legen." (© Foto: dpa)
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Sie entschuldigten sich öffentlich. Auf das Problem sei man erst durch Hinweise des deutschen Verbraucherschutzministeriums aufmerksam geworden. "Uns ist klar, dass wir schwer versagt haben", erklärte einer der Cheftechniker von Google, Alan Eustace. Die Erfassung der Daten sei unabsichtlich erfolgt, betonte Google. Es werde alles getan, damit sich so etwas nicht wiederhole. "Die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Menschen ist grundlegend für alles, was wir machen", erklärte Eustace im Firmen-Blog. "In diesem Fall haben wir das nicht geschafft."
Zufälle mit experimenteller Software
Google musste eingestehen, dass in den vergangenen Jahren Fragmente von E-Mails und Surf-Daten erfasst wurden, wenn die Kommunikation über öffentliche WLAN-Netze erfolgte. Gesammelt wurden die Daten mit Google-Fahrzeugen, die für den Dienst Street-View Bilder von Straßenansichten machten. Dabei wurde auch registriert, ob sich WLAN-Netze in der Nähe befinden.
Was Google angeblich nicht wusste, war, dass zudem noch eine experimentelle Software eingesetzt wurde, die die über die öffentlichen WLAN-Netze gesendeten Daten sammelte, wenn das Google-Fahrzeug gerade in Reichweite war. Es seien aber immer nur kleinste Fragmente gewesen, da die Erfassungsgeräte fünf Mal in der Sekunde den Kanal wechselten.
Alle gesammelten Informationen sollen gelöscht werden
Google betonte, die gesammelten Daten seien weder in der Suchmaschine noch in anderen Diensten verwendet worden. Sie würden komplett gelöscht, sobald das Einverständnis der Regierungen der 30 betroffenen Länder vorliege. Google deutet damit an, dass dem Unternehmen bewusst ist, dass mit dem wenn auch unabsichtlichen Sammeln der Daten auf jeden Fall eine ethische Grenze überschritten wurde.
Das Bundesverbraucherministerium hatte Google Ende April aufgefordert offenzulegen, welche Daten bei der Erstellung des umstrittenen Programms Street View gesammelt würden. Anlass waren Beschwerden von Datenschützern, der Konzern filme nicht nur Straßenansichten, sondern kartografiere sämtliche WLAN-Netze von Unternehmen und Haushalten.
Die Politik hat's auch kapiert
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sagte, der Vorgang sei "alarmierend und ein weiterer Beleg dafür, dass Datenschutz für Google noch immer ein Fremdwort ist". Der Hamburger Justizsenator Till Steffen forderte ein Gesetz, "um den Konzern an die Leine zu legen".
So reichen den Politikern die Erklärungen und die Entschuldigung bei weitem nicht. "Das inakzeptable Verhalten zeigt einmal sehr, dass wir uns auf eine freiwillige Selbstverpflichtung für Google Street View nicht verlassen können", erklärte Steffen. Und Aigner kündigte an: "Wir werden diesen Fall nicht auf sich beruhen lassen."
Funknetze verschlüsseln!
Das Verbraucherschutzministerium forderte, Google müsse offenlegen, welche Informationen gespeichert wurden und "wie die unzulässig erfassten Daten ungeschützter Funknetze gelöscht werden". Der Fall mache deutlich, wie wichtig die Verschlüsselung privater Funknetze sei. Das Ministerium wies auch darauf hin, dass Bürger Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Hauses im Internet bei Street View einlegen können. Formulare gibt es auf der Website des Ministeriums.
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(sueddeutsche.de / AP / dpa / bgr)
Surfrider Beach in Malibu
Liebe Ilse,
was ich interessieren würde:
- Wieso empört Sie das Verhalten von Google, und das Verhalten des Innenministeriums nicht?
- Wo liegt ein Straftatbestand vor? Google sammelt öffentlich zugängliche Daten. Das Innenministerium hat in der Vergangenheit den so genannten Bundestrojaner schon mehrfach eingesetzt, ohne richterliche Kontrolle oder gar Beschluss und damit gleich mehrfach Grundrechte und GG verletzt.
- Wer öffentlich unverschlüsselte Funknetze benützt und einen derartigen Dienst anbietet, macht sich strafbar bzw. mithaftbar. Wenn schon, müsste das Verhalten der Funknetzanbieter "alarmierend" sein.
Fazit:
Bla bla bla aus unqualifiziertem Munde ohne Inhalt. Nachgeplappert von den Medien. Ohne Informationswert. Schade.
Dass die Ilse nix wirklich draufhat, ausser ihren Gönnern zu dienen, sollte wohl ausreichend bekannt sein. Muss also nicht extra betont werden. Dass es immer noch Leute gibt, die ein offenes WLAN betreiben, ist da schon eher alarmierend. Aber davon versteht die Ilse ja nix. Bei der Mitstörerhaftung hingegen sind die Richter mit dem C?U-Parteibuch hingegen wieder unerbittlich, sofern einem Renter eine "Urheberrechtsverletzung" "nachgewiesen" werden kann. Wenn kleine, staatliche Datenschnüffler die Unverletzlichkeit der Wohnung ein bischen brechen, da schaut die Ilse dann schnell weg - schliesslich geht's da um höhere Werte: Terrorismus oder Urheberrecht.
DW