Gerichtsurteil:Zugangsanbieter müssen Nazi-Seiten sperren

Anbieter von Internet-Zugängen müssen die Nutzung von Webseiten aus dem Ausland mit rechtsradikalen Inhalten auf Verlangen sperren. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Die 27. Kammer des Gerichts wies Klagen von zwei Providern aus Nordrhein-Westfalen gegen Sperrungsverfügungen ab. Die betroffenen Diensteanbieter sollten den Zugang zu zwei Seiten mit rechtsradikalen Inhalten sperren, die auf Servern im Ausland ins Netz gestellt worden sind.

Die Sperrungsverfügungen seien durch den Mediendienstestaatsvertrag und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag gerechtfertigt, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Auf den beiden Internetseiten werde die Verfolgung und Ermordung der Juden im Nationalsozialismus verherrlicht bzw. verharmlost; auch würden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuz verwendet.

Das Gericht war der Meinung, der Zugriff auf derartige Seite könne auch über die Zugangsanbieter erfolgen, da Maßnahmen gegenüber den in den USA ansässigen Anbietern keinen Erfolg versprechen und da die Sperrung technisch möglich und zumutbar sei. Die Sperrung war der Bezirksregierung in Düsseldorf verlangt worden. (Az.: 27 K 5968/02 u.a.)

In einschlägigen Foren im Internet wurde das Urteil reserviert aufgenommen, nicht weil man rechtsradikale Thesen unterstützen würde, sondern weil man befürchtet, die Sperrung solcher Seiten könne der erste Schritt zu einer weiter gehenden Internet-Zensur sein, wie sie beispielsweise in China angewandt wird.

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