Gerichtsurteil zu Facebook:Freundefinder ist unzulässig

Das soziale Netzwerk Facebook hat im Streit um Datenschutz und seine Geschäftsbedingungen eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat den "Freundefinder" für unzulässig erklärt. Geklagt hatten Verbraucherschützer.

Verbraucherschützer haben im Datenschutz-Streit mit dem sozialen Netzwerk Facebook einen juristischen Sieg errungen. Der Freundefinder von Facebook sei vom Landgericht Berlin am Dienstag für unzulässig erklärt worden, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale VZBV am Dienstag mit.

Die Anwendung zur Suche von Bekannten und Kollegen sowie die Geschäftsbedingungen von Facebook würden gegen Verbraucherrechte verstoßen. Die Pressestelle des Gerichts hatte zunächst keine Informationen über das Verfahren.

"Ein Meilenstein"

"Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Beim Freundefinder würden Facebook-Mitglieder dazu verleitet, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden weiterzuleiten, die selbst nicht bei Facebook angemeldet sind. Diese Nicht-Mitglieder würden dann Facebook-Einladungen erhalten.

Das Gericht habe geurteilt, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt werde, teilte der Verband mit.

Zudem hätten die Richter entschieden, Facebook dürfe sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht ein weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.

Das Online-Netzwerk kündigte in einer ersten Reaktion an, man werde sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden. Facebok halte sich an die europäischen Datenschutz-Richtlinien. Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig.

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