Geplantes Sicherheitsgesetz:FDP erwägt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

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  • Die FDP bezeichnet die geplante Vorratsdatenspeicherung für maximal zehn Wochen als "verfassungswidrig".
  • Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt es, Telefon- und Internetdaten zu speichern. Allerdings brauche es dann auch mehr Personal bei den Gerichten.
  • Telekommunikationsanbieter sind in Sorge, dass neue Kosten auf sie zukommen.

Liberale wollen notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Der neue Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung stößt der FDP übel auf: Für Vize Wolfgang Kubicki ist die geplante Neuregelung ein "fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt". Justizminister Heiko Maas wisse selbst, "dass sein Konzept verfassungswidrig ist", sagte Kubicki laut der Oldenburger Nordwest-Zeitung. Der SPD-Politiker hatte am Mittwoch Leitlinien für einen Gesetzentwurf vorgestellt: Telefon- und Internetdaten sollen künftig bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden und nicht wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen für sechs Monate.

Kubicki kündigte an, juristisch gegen die Einschränkung des Datenschutzes vorzugehen. Als Abgeordneter und Anwalt werde er erneut gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn sie Gesetz werden sollte. Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, ebenfalls FDP, hat angekündigt, in diesem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ein solcher Schritt sei unausweichlich, sagte Baum dem NDR.

Scharfer Protest bei Grünen, Linken und Piraten

Führende SPD-Politiker begrüßten die Pläne als ausgewogen - die Jusos lehnten sie allerdings rundweg ab. "Die Leitlinien sind keineswegs ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit. In dieser Frage gibt es keinen Kompromiss", sagte Juso-Chefin Johanna Uekermann zum Spiegel. "Wir werden alles tun, um das Gesetz noch aufzuhalten."

Linke und Grüne warfen der Regierung vor, die Bürgerrechte mit Füßen zu treten. "Vom entschiedenen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zur fertigen Einigung in weniger als sechs Wochen - die SPD räumt Bürgerrechte in atemberaubendem Tempo ab", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Mittwoch. Der Bundesvorsitzende der Piraten, Stefan Körner, verlangte auf der Website der Partei den Rücktritt von Maas.

Unionspolitiker zeigen sich zufrieden

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich hingegen davon überzeugt, dass der erzielte Kompromiss allen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) genüge. "Mit dem Zugriff auf Telekommunikationsverbindungsdaten können wir beispielsweise auch die Hintermänner von Pädophilen-Netzwerken leichter hinter Schloss und Riegel bringen, die sich derzeit noch in der Anonymität des Internets verstecken", sagte der CSU-Politiker der Welt.

Polizei fordert mehr Gerichtspersonal

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat den Kompromiss der großen Koalition als überfällig bezeichnet. Die Ermittler seien auf dieses Instrument angewiesen, um Komplizen und Hintermänner aufzuspüren, sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen sehr kurz, fügte Wendt hinzu. Deshalb dürften Verfahren bei Gerichten nicht lange liegen bleiben, sonst seien die Daten nicht mehr verfügbar: "Dazu müssen die Gerichte personell und technisch entsprechend ausgestattet werden."

Mit Blick auf den Datenschutz und mögliche Hackerangriffe müsse die Bundesregierung die Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht nehmen. "Hier muss es auch Sanktionsmöglichkeiten geben", sagte Wendt.

Telekommunikationsanbieter fragen nach den Kosten

Bei der Deutschen Telekom wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Dass der Speicherzeitraum nun deutlich kürzer ausfalle als bei der vorherigen Regelung, begrüße der Konzern grundsätzlich, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen: "Hier geht es um das Vertrauen der Menschen." Auch ein Sprecher von Telefónica Deutschland betonte, dass sich die geplante Neuregelung nur in dem von den Gerichten skizzierten engen Korridor der Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, bewegen dürfe.

Einen Teil der Regelung kritisierte die Telekom: Verbindungsdaten sollen für maximal zehn Wochen, Standortdaten bei Handy-Gesprächen für maximal vier Wochen gespeichert werden dürfen. Die verschieden langen Fristen bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand, betonte der Sprecher. Die Kosten für die Speicherung müsse deshalb der Staat tragen. In den Leitlinien des Justizministeriums ist eine Entschädigung aber nur vorgesehen, wenn für Anbieter "eine unverhältnismäßige Kostenlast" ensteht.

© SZ.de/Reuters/AFP/dpa/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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