Gema zu Musik im Netz, YouTube und Acta:"Sehr niedriges Niveau"

Steigende Einnahmen im Internet, allerdings rückläufige Zahlungen aus dem CD-Verkauf: Auch die Gema profitiert von der Musiknutzung im Netz. Vor diesem Hintergrund erwartet der Rechtevertreter eine Einigung mit Spotify, das Ende des Rechtsstreits mit YouTube und eine baldige Unterzeichnung von Acta.

Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema verteidigt ihr Gebührenmodell gegen veränderte Nutzungsgewohnheiten im Internet. Die Gema-Erträge im Internet stiegen im vergangenen Jahr kräftig von 13,3 Millionen auf 21,2 Millionen Euro. Das sei aber immer noch ein sehr niedriges Niveau, kritisierte der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker am Dienstag vor Journalisten in München.

Die Erträge seien "in keiner Weise repräsentativ für die tatsächliche Nutzung von Musik im Internet". Vor diesem Hintergrund erwartet die Gema eine baldige Einigung mit dem Musik-Dienst Spotify, der am Dienstag auch in Deutschland gestartet ist. Heker betonte: "Spotify ist ein wichtiger Marktteilnehmer." Es gebe bislang aber noch keinen Vertrag und noch keine Einigung. "Wir hoffen, diese möglichst bald zu finden", sagte Heker. Für den 26. März sei eine letzte Verhandlungsrunde geplant. "Ich bin durchaus optimistisch, dass wir hier zusammenkommen."

Streit mit YouTube

Der Gema-Chef äußerte sich auch zu dem Rechtsstreit mit dem Video-Portal YouTube, zu dem das Landgericht Hamburg für den 20. April eine Entscheidung angekündigt hat. Dabei geht es darum, ob YouTube genug unternimmt, um urheberrechtlich geschützte Musik zu löschen.

Die Gema verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und künftig nicht mehr zugänglich zu machen. Je nach Ausgang des Verfahrens werde die Gema sehen, ob es danach Verhandlungen mit YouTube geben werde "oder ob diese leidige Auseinandersetzung weitergehen muss". Heker sagte: "Die Gema ist verhandlungsbereit und möchte mit YouTube einen Vertrag schließen."

Enttäuscht zeigte sich Heker über die Verzögerung bei der Unterzeichnung des Urheberrechtsabkommens Acta. Das internationale Abkommen verfolge "den einzigen Zweck, dazu beizutragen, dass der relativ hohe Schutzstandard, den das Urheberrecht in Deutschland und der EU hat, auch in anderen Staaten angewandt wird". Es gehe nicht um eine Ausweitung des Urheberrechts in Deutschland oder der EU.

Regierung soll Acta unterscheiben

Heker kritisierte, dass "der Aufschrei eines Teils der Internet-Community das Justizministerium verunsichert hat". Die Bundesregierung habe zuvor bereits die Rechtmäßigkeit von Acta festgestellt. "Dass es jetzt zu einer Verzögerung kommt, finden wir sehr traurig." Die Gema sei aber zuversichtlich dass die jetzt anstehende Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof positiv ausfalle und hoffe "dann sehr dass die Bundesregierung dieses Abkommen unterschreiben wird".

Der Gema-Chef begrüßte, dass die EU-Kommission nun eine europäische Richtlinie zur Arbeit der Verwertungsgesellschaften vorlegen will. In der Vergangenheit habe es widersprüchliche Entscheidungen der EU-Kommission und damit "eine erhebliche Rechtsunsicherheit" gegeben.

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung bei der Nutzung von geschützten Werken "brauchen wir auch einen europäischen Rechtsrahmen für die Verwertungsgesellschaften", sagte Heker. Die wachsenden Erträge aus dem Internet können bislang nicht die Einbußen der Gema im Kerngeschäft mit Tonträgern ausgleichen. Der Gesamtertrag für Rechteinhaber in aller Welt ging 2011 um 4,3 Prozent auf 825,5 Millionen Euro zurück.

Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) wurde 1903 gegründet und vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an mehr als 60 000 Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und über eine Million Berechtigte im Ausland weiter.

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