Am 31. Dezember und am 1. Januar ist Feuerwerk legal. Will man anderen Tagen Raketen und Böller abfeuern, wird es in Deutschland schwierig.
Silvesterknaller der Klasse II dürfen in Deutschland nur innerhalb von 48 Stunden gezündet werden: Am 31. Dezember und am 1. Januar. Punktum. Will man außerhalb dieser Tage eine Rakete steigen lassen, beispielsweise um die Qualität derselben zu testen, muss man eine Sondergenehmigung erwirken.
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Das kann sich an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, also der einzigen Zeit, an der ein Test Sinn macht, durchaus als Herausforderung erweisen.
Da wäre zunächst die Zuständigkeit der Behörden. Berufsfeuerwerker bemühen für eine Genehmigung das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern. Dieses ist aber nur zuständig, wenn man ein professionelles Feuerwerk abbrennen will. Für Privatpersonen, die lediglich eine Silvesterrakete abschießen möchten, ist dagegen das Veranstaltungsbüro im Kreisverwaltungsreferat der Stadt München zuständig.
Ein außergwöhnlicher Sonderfall
Für die Beamten dort eine überraschende Nachricht. Um einen "außergewöhnlichen Sonderfall" handle es sich dabei . Hin und wieder würde zwar ein Feuerwerk für einen runden Geburtstag genehmigt, dann aber ohne Raketen. Schließlich könnten Autofahrer durch den unvermuteten Himmelsschmuck zu stark vom Verkehr abgelenkt werden.
Auf jeden Fall aber müssen Polizei und Feuerwehr von der außerterminlichen Knallerei informiert werden. Es könnte ja sein, dass ein aufmerksamer Nachbar den Feuerschein sieht und die Rettungskräfte alarmiert. Selbstverständlich muss außerdem die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümer vorliegen, auf dessen Gelände man vor hat zu ballern.
Verbürgt man sich außerdem dafür, dass "ausschließlich unmanipulierte pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk)" abgebrannt werden, die Öffentlichkeit keinen Zugang zum Abbrennplatz hat, Blindgänger unmittelbar danach mindestens 24 Stunden lang in einem Wassereimer entsorgt und zwölf weitere wichtige Punkte eingehalten werden, hat man es fast geschafft.
Dann erhält man für 100 Euro Gebühr die Erlaubnis eine Stunde lang eine festgelegte Anzahl an Feuerwerkskörpern mit einer maximalen Steighöhe von zehn Metern abzubrennen. Nur nicht nach 22 Uhr. Prost Neujahr.
(sueddeutsche.de)