Britische Bürger beschweren sich, zu Unrecht Zahlungsaufforderungen von Abmahn-Anwälten zu erhalten. Eine Spur führt auch nach Deutschland.
Wer illegales Filesharing betreibt, also urheberrechtlich geschütztes Material über das Internet tauscht, lebt immer gefährlicher: Alleine in Deutschland haben nach Auskunft der Lobbygruppe " Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V" Anwälte im Jahr 2009 mehr als 450.000 Abmahnungen verschickt.
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Piratenflagge: Auch Opa lädt jetzt runter. (© Foto: iStock)
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Dass solche Abmahnungen nicht immer die Richtigen treffen, scheinen nun einige Fälle aus Großbritannien nahezulegen. Wie BBC News berichtet, haben sich mehr als 150 Briten an die gemeinnützige Konsumentenvereinigung "Which?" gewandt, weil sie ihrer Ansicht nach zu Unrecht Post vom Anwalt erhielten.
Die Abmahnungen waren mit einer Zahlungsaufforderung von etwa 500 Pfund (umgerechnet etwa 575 Euro) verbunden und trafen nach Angaben der Organisation unter anderem einen 78-Jährigen, dem der Download eines Pornovideos zur Last gelegt wurde. Nach Angaben seines Sohnes habe der Mann aber keine Ahnung, was Filesharing überhaupt sei und erlaube auch niemandem den Computerzugang für derartige Handlungen.
Zahlung aus Angst vor dem Prozess
"Which?" schätzt, dass die Anwaltskanzlei ACS Law insgesamt 50.000 Briefe dieser Art verschickt habe und rät Briten, bei falschen Filesharing-Vorwürfen nicht zu zahlen. Oft lasse es sich nachweisen, zum Zeitpunkt des Downloads nicht vor dem Recher mit der angegebenen IP-Adresse gesessen zu haben - viele Internetnutzer zahlten aber freiwillig, weil sie Angst vor einem teuren Prozess hätten.
Kritiker bemängeln, dass die IP-Adresse eines Computers nicht immer fehlerfrei festzustellen sei. Ein Vertreter von ACS Law erklärte die Methode zur Ermittlung der IP-Adressen als "idiotensicher". Auch würden niemals direkt Personen verdächtigt, sondern in den Schreiben nur darauf hingewiesen, dass von einer bestimmten Adresse Downloads erfolgt seien. Er räumte aber ein, dass einige Fälle eingestellt worden seien. 90 Prozent der illegalen Downloads seien Musikstücke, nur bei zehn Prozent handele es sich um pornographisches Material.
Wie der ACS-Mann weiter berichtet, gehört eine deutsche Firma zu seinen Kunden: DigiProtect aus Frankfurt repräsentiert nach BBC-Angaben Künstler wie Scooter, um deren Rechte wahrzunehmen. Das Unternehmen spürt die IP-Adressen von Internetnutzern auf, die geschütztes Material tauschen, und tritt dann damit an den britischen High Court heran. Dieser wiederum veranlasst, dass die Internetanbieter die Adressen der zugehörigen Internetnutzer herausgeben.
Die derzeitige Praxis der Massenabmahnungen wegen Filesharing-Aktivitäten ist auch in Deutschland umstritten: Einige Jura-Blogs sehen Indizien dafür, dass gerade eine Abmahn-Industrie entsteht, die mit Schadenersatzforderungen an Filesharer ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt hat.
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(sueddeutsche.de/joku/gal)
Kuriose Schilder (4)
wenn man keine Argumente hat, beleidigt man eben. Alter Hut.
Lieber WTF, Sie argumentieren mit Beispielen aus der realen Welt für Fälle aus der virtuellen. Da frage ich mich allerdings schon, wer hier von uns beiden unter "mangelndem Abstraktionsvermögen" leidet?
- der Maler, der kann jedes Bild nur einmal verkaufen
- der Bäcker muss jede verkaufte Breze zuerst backen
- der Schreiner muss blöderweise jeden Tisch extra neu produzieren
- auch BMW leidet unverhältnissmäßig darunter, dass jedes verkaufte Auto zuerst produziert werden muss, wobei die Rohstoffe jedesmal extra neu bereiutgestellt werden müssen
- überdies müssen die Arbeiter dort jedesmal wieder arbeiten, es genügt nicht, ein Auto zusammenzuschrauben.
Der Rechteverwerter hingegen will Ihnen glauben machen, sie müssten sich eine zweite CD kaufen (obwohl die erste eigentlich schon viel zu teuer war), weil er per Koiperschutz verhindert, dass Sie sich eine Kopie für das Auto / Büro / Bla machen.
Microsoft schreibt Ihnen vor, dass Sie n Lizenzen erwerben müssen, wenn *SIE* mehrere Rechner einsetzen. Unabhängig davon, ob diese parallel oder abwechselnd eingesetzt werden.
Für Sie ist das stringet. Für mich willkürliche Knebeltaktik und Geschäftemacherei. jeder so, wie's ihm gefällt.
DW
P.S.
Meine Software ist lizenziert, soweit erforderlich. Ich bevorzuge freie Software bzw. Software mit fairer Lizenzierung. IBM beispielsweise lizenziert oft *Köpfe* anstatt Installationen. Kannsma sehen...
Nein, Sie haben nix kapiert: Nur weil man etwas nicht anfassen, anziehen oder aufessen kann, kann es trotzdem einen Hersteller haben, der für die Herstellung Zeit und Geld aufgewendet hat.
Oder glauben Sie das Equipment zur Herstellung von Musik oder pfoessionellen Fotos bekommen die Künstler geschenkt?
Und benutzen, also die Nutzung eines Dings, hat nichts damit zu tun, ob es kopiert oder verschoben ist. Bei Software z.b. gibt es auch Einzelplatzlizenzen und Mehrplatzlizenzen. Und wenn Sie eine Einzelplatzlizenz erwerben, dürfen Sie die ja auch nicht auf belibig vielen Computer gleichzeitig nutzen. Aber vielleicht haben Sie ja gar keine gekaute Softwaren? Wenn Sie also Musik kaufen, erwerben sie auch sozusagen eine Einzelplatzlizenz. Genauso bei einem Foto. Das darf nur der Auftraggeber in einem genau festgelegten Umfang nutzen und sonst niemand anders. Wer das Nutzungsrecht weitergibt verstößt gegen das ihm zugestandene Nutzungsrecht und schädigt damit den Ersteller des Werkes, da nur dieser das Werk an andere weitergeben darf.
Wenn Sie das nicht kapieren, dann hat das nicht mit Äpfeln und Birnen zu tun, sondern mit mangelndem Abstraktionsvermögen (Intelligenz?)
Wenn der Möbelhändler Ihre Wohnung einrichtet, muss er richtige, also real vorhanden, physisch existente Güter da aufstellen. Da kein Körper zugleich an zwei Orten gleichzeitig existieren kann, fehlt er deswegen an anderer Stelle, hier im Lager des Möbelhändler. Wenn Oma Paschulke ihr Lieblingslied ihrem Jugenfreund zum Download anbietet, ist das Stück damit nicht weg - stellen Sie sich das mal vor! Auch der Möbelhändler, der das Photo mit grosser Wahrscheinlichkeit irgendwo heruntergeladen hat (ich gehe davon aus, dass es nicht zugriffsgeschützt war), hat mit seiner Aktion das Photo nicht etwa von Ihnen zu sich *verschoben*, so dass Sie es nunmehr nicht mehr besitzen, oder? Er hat es nun lediglich auch. Irre ich?
Sie vergleichen Äpfel mit Strohballen. Kann ja nix werden.
DW
Aha. Filme, Spiele, e-Books, etc. werden also nicht gekopiert, oder wie darf ich das verstehen?
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@WTF
"Und ich leb davon, dass man für die Benutzung von Dingen, die ich gemacht habe bezahlt, so wie auch ein Fliesenleger oder Bäcker; nur da man bei Musikers, Fotografen und anderen Kreativen die Dinge nicht aufißt oder drüber latscht, sondern anguckt oder anhört. Das ist aber genauso benutzen, dh. jemand hat dafür seine Arbeitszeit und sein Geld aufgewendet, damit Du es Dir angucken oder anhören kannst. Tust Du das nicht, bestiehlst Du ihn."
Also der Vergleich ist selbst dann für die vier Buchstaben, wenn man außer Acht lässt, das Bäcker und Fliesenleger ihre einmal getane Arbeit nicht milionenfach verkaufen können...
Sie haben mich falsch verstanden, ich war nicht auf dem Foto drauf, ich habs gemacht. Und ich leb davon, dass man für die Benutzung von Dingen, die ich gemacht habe bezahlt, so wie auch ein Fliesenleger oder Bäcker; nur da man bei Musikers, Fotografen und anderen Kreativen die Dinge nicht aufißt oder drüber latscht, sondern anguckt oder anhört. Das ist aber genauso benutzen, dh. jemand hat dafür seine Arbeitszeit und sein Geld aufgewendet, damit Du es Dir angucken oder anhören kannst. Tust Du das nicht, bestiehlst Du ihn. So einfach ist das.
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