Filehoster Megaupload:Wie der Fall Kim Schmitz die fehlende Phantasie der Industrie offenbart

Egal wie die Gerichte über Kim Schmitz und Megaupload urteilen: Solange der zahlende Nutzer schlechter bedient wird als jener, der illegal handelt, hat die Unterhaltungsindustrie ein Problem. Es wird Zeit, dass sie neue Angebote entwickelt.

Johannes Boie

Kim Schmitz ist gegen Kaution vorerst raus aus dem Gefängnis. Das ist ein kleines, aber bemerkenswertes Zeichen gegen die juristische Macht der USA im Staat Neuseeland. Die Hollywood-Konzerne hatten gegen den Deutschen wegen Urheberrechtsverletzungen Front gemacht. Ob und zu was Schmitz verurteilt wird, muss man abwarten.

Die öffentliche Meinung aber hat längst über die Branche geurteilt, an deren Spitze Schmitz mit seiner Seite Megaupload stand: schuldig der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Und viele der Marktteilnehmer haben sich bereits selbst gerichtet, indem sie ihre Dienste eingestellt oder eingeschränkt haben, darunter Filesonic, Fileserve, VideoBB und 4Shared.

Eine hohe Strafe für Schmitz könnte zum Ende dieser Branche führen. In der Debatte wird kaum beachtet, dass mit der Freiheit des Dateitausches auch das freie Recht auf Informationsaustausch betroffen ist - ohne Einschränkungen bezüglich der verwendeten Technik oder der Dateigröße.

Grundsätzlich eignet sich die Technik DDL ("Direct Download Link") für den Austausch umfangreicher Dateien, die zu groß sind, um per E-Mail verschickt zu werden. Dabei erhält der Nutzer einen Link, wenn er eine Datei auf einen Server geladen hat, um sie so zu sichern oder für andere verfügbar zu machen; nur mit Hilfe dieses Links kann die Datei von jedem beliebigen Rechner aus wieder heruntergeladen werden.

Das Premiumkonzept zeigt: Es herrscht Bedarf

Die illegale Verbreitung geschützter Dateien (ein Spielfilm oder eine Musik-CD) wird also nur möglich, wenn die Links anderen Netznutzern verfügbar gemacht werden. Im Netz existieren viele Foren, die sich auf diesen Austausch spezialisiert haben.

Auf Megaupload laden die Nutzer dann die Wunsch-Datei herunter. Dort werden sie mit Werbung konfrontiert, der ersten Erlösquelle solcher Firmen. Die zweite besteht im Premiumkonzept: Wer viele Dateien besonders schnell herunterladen will, muss extra zahlen.

Viele wollten das, es gab ja neue Filme, aktuelle Musik, auch Seltenes. Die DDL-Branche hat gezeigt, wie und unter welchen Umständen der digital lebende Musikliebhaber oder der surfende Filmfan Geld für Inhalte auszugeben bereit ist.

Ein im Kino erfolgreiches Werk bei Megaupload herunterzuladen, ist seit langem die einfachste Möglichkeit, einen Film im Netz zu gucken - auch und gerade im Vergleich mit teuren legalen Premiumangeboten. Die gibt es oft nur in den USA, weil Rechte- und Lizenzfragen nicht global geklärt sind. Noch wird der zahlende Nutzer leider schlechter bedient als jener, der illegal handelt.

Wenig gelernt aus dem Erfolg der DDL-Firmen

Schmitz' Vergehen war, auch den offensichtlichen Missbrauch seines Dienstes nicht nur geduldet, sondern wohl sogar gefördert zu haben. Sollte das stimmen, muss er bestraft werden. Der Fehler der Unterhaltungsindustrie ist es jedoch, aus dem Erfolg der DDL-Firmen zu wenig gelernt zu haben. Der Einsatz von Juristen deutet noch nicht auf eine langfristige Strategie hin. Besser wären reizvolle Angebote für potentielle Kunden.

Auch der offizielle Preis von Filmen und CDs dürfte in vielen Fällen nicht haltbar sein: 500 Millionen Dollar an Schaden sollen die Megaupload-Nutzer verursacht haben, 175 Millionen soll allein Schmitz kassiert haben. Doch das bedeutet nur, dass die Nutzer bereit waren, 175 Millionen Dollar für Dateien und Service zu zahlen.

Hätten sie den vollen Preis entrichten müssen, hätten sich viele wohl gegen den Erwerb der Medien entschieden. Klar, die Zeit der anarchischen DDL-Freibeuter neigt sich wohl dem Ende zu. Jetzt aber muss die Unterhaltungsindustrie zeigen, dass sie fähig ist, die juristisch geschlagene Schneise mit eigenen Angeboten zu füllen. Und die müssen konkurrenzfähig sein.

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