Fehlende Antworten im Spähskandal:Datenschützer Schaar greift Innenminister Friedrich an

Pk zu Datenschutz in Berlin

Gegen uferlose Überwachung: Datenschützer Peter Schaar

(Foto: dpa)

Mehrere energische Nachfragen, doch nie kam eine Antwort: Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, hat vom Bundesinnenministerium Aufklärung über die Spionageaktivitäten ausländischer Geheimdienste gefordert. Weil Minister Friedrich untätig blieb, beschwert er sich jetzt offiziell.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wirft dem Bundesinnenministerium in der Geheimdienst-Spähaffäre vor, Aufklärung zu behindern. Er habe zahlreiche Fragen eingereicht, aber im Ministerium sowie beim Bundesamt für Verfassungschutz verweigere man die Auskunft.

Es sei ein einmaliger Vorgang, dass ein Ministerium so massiv eine Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten verhindere. Trotz wiederholter Mahnung habe er keine Antworten bekommen, beklagte Schaar. Er habe deshalb beim Bundesinnenministerium eine offizielle Beanstandung wegen Nichteinhaltung der Informationspflicht eingereicht.

Mit den bisher getroffenen Aussagen der Bundesregierung zu den Berichten des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden zeigte sich Schaar unzufrieden. "Mich beruhigt überhaupt nicht, wenn gesagt wird, es fände auf deutschem Boden keine flächendeckende Überwachung und Ausspähung durch ausländische Nachrichtendienste statt", sagte Schaar. Ungeklärt blieben dabei die Frage der nicht-flächendeckenden Überwachung sowie die Frage der Ausspähung deutscher Telekommunikationsnutzer, deren Daten auf nicht-deutschem Boden abgefangen würden. "Dazu ist keine Entwarnung gegeben worden", sagte Schaar.

Schaar verwies darauf, dass deutsche Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis nicht an der deutschen Grenze endeten. Wenn auf deutsche Datenpakete, die über ausländische Netze laufen, "zugegriffen wird, dann ist das ein Bruch des deutschen Fernmeldegeheimnisses", sagte Schaar. Es sei zudem nicht ausreichend, wenn der Chef des US-Geheimdienstes NSA dem Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) versichere, Deutsche seien nicht von Ausspähung betroffen.

Schaar legte in Berlin gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Länder einen Forderungskatalog vor (hier das Dokument). "Die Menschen haben ein konkretes Gefühl des Beobachtetseins", sagte Imke Sommer, die amtierende Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, bei der Präsentation der Forderungen. Das sei eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und befördere zudem eine Resignation der Gesellschaft gegenüber der Politik.

Ministerium: nicht zuständig

"Regierung und Parlamente haben Werkzeuge, mit denen sie sich schützend vor die Grundrechte der Menschen stellen können. Und sie müssen es jetzt tun", sagte Sommer.

Das Innenministerium wies die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Alle Fragen, die der Datenschutzbeauftragte gestellt habe, lägen außerhalb der Zuständigkeit der Behörde, sagte ein Sprecher.

In ihrer gemeinsamen Entschließung fordern die Datenschützer der Länder und des Bundes Änderungen in der deutschen, europäischen und internationalen Rechtslage zum Wohl des Datenschutzes. Verfassungswidrige Kooperationen mit ausländischen Geheimdiensten müssten gestoppt werden. Zudem sollten das Fluggastdatenabkommen mit den USA und die Überwachung des Zahlungsverkehrs überprüft werden.

Auch die Kontrolle deutscher Nachrichtendienste müsse intensiviert werden. Dazu müssten die Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gestärkt werden. Es ist für die Kontrolle der deutschen Geheimdienste zuständig. Zwar ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Gremium Auskunft zu erteilen. Doch immer wieder wird beklagt, dass dessen Kompetenzen zu schwach ausgestaltet seien, weil die Nachrichtendienste auf die Geheimhaltung verweisen können. Bisher hat das Gremium elf Mitglieder, die aus den Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien bestückt werden. Die Datenschutzbeauftragten fordern, dass sie in die Kontrolle der Geheimdienste und in die Arbeit des Gremiums aktiver einbezogen werden.

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