Falsche Versprechen und Volumenbeschränkung:Bundesnetzagentur fordert mehr Transparenz für Internetkunden

Langsamer als versprochen, künftig mit Volumenbegrenzung: Kunden haben es aktuell nicht leicht mit ihren Internetanbietern. Die Bundesnetzagentur fordert nun mehr Transparenz für die Verbraucher. Bis zum Herbst können die Anbieter reagieren - sonst drohen ihnen Vorschriften.

Internetanbieter sollen ihre Kunden in Zukunft transparenter über die tatsächlich verfügbaren Übertragungsraten und den Datenverbrauch informieren. Das fordert die Bundesnetzagentur, die hierzu ein Maßnahmenpaket zur weiteren Diskussion vorgelegt hat. "Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die vorgelegten Eckpunkte (hier das Maßnahmenpapier der Bundesnetzagentur) gehen auf zwei grundsätzliche Themen ein. Zum einen betreffen die Forderungen der Netzagentur die deutlichen Abweichungen, die sich häufig zwischen beworbener und tatsächlicher Übertragungsgeschwindigkeit bei Internetfestnetzanschlüssen ergeben. Zum anderen reagiert die Bundesbehörde auf die veränderten Vertragsbedingungen der Telekom, Tarife mit Volumenbeschränkung anzubieten, die künftig bei Überschreitung des Datenvolumens kräftig gedrosselt werden sollen.

Minimale und maximale Übertragungsrate im Vertrag

Eine Studie der Bundesnetzagentur stellte fest, dass Internetnutzer häufig nicht mit der Geschwindigkeit durchs Netz surfen, die ihnen von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde. Die einzelnen Internet-Unternehmen machen in den Verträgen zudem "flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite". Die Folge: Die Internetnutzer können nur schwer herausfinden, mit welcher tatsächlichen Leistung sie rechnen können.

"Wir schlagen vor, dass der Endkunde in einem Kundeninformationsblatt schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird", sagte Netzagentur-Chef Homann. Außerdem sollen die Anbieter nach der Inbetriebnahme eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses die tatsächlich vor Ort verfügbare Datenübertragungsrate nachmessen. Weicht das Ergebnis von der Geschwindigkeit ab, die im Vertrag vereinbart wurde, soll der Internetanbieter seinen Kunden "über mögliche Entschädigungs- und Erstattungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte informieren", so Homann weiter.

Internetkunden sollen laufend über Datenverbrauch informiert werden

Im Hinblick auf die angekündigte Volumenbeschränkung der Telekom sieht das Maßnahmenpaket weitere Punkte vor: Ein Höchstmaß an Transparenz sei gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom mit Volumenbeschränkung von besonderer Bedeutung, so Homann. Seine Behörde wolle mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten.

Internetanbieter sollen Kunden mit entsprechenden Verträgen laufend über den Datenverbrauch informieren. Außerdem soll jeder Kunde genau wissen, welche Dienste zum Datenvolumen zugerechnet werden und welche nicht. Die Informationen sollen zudem Internetvergleichsportalen leicht zugänglich gemacht werden, damit sich Endkunden dort "vor der Entscheidung für einen bestimmten Tarif einfach und transparent informieren können".

"Verbindlicher Branchenkonsens" oder Vorgaben der Netzagentur

Ergänzend enthält das Eckpunkte-Papier der Bundesnetzagentur außerdem einen Vorschlag für mobile Datendienste fürs Smartphone. Ähnlich wie für die Nutzung des Smartphones im Ausland soll für Kunden ohne Flatrate ein Höchstbetrag festgelegt werden, den die Rechnung nicht überschreiten kann - außer der Kunde stimmt ausdrücklich zu.

Ein spannendes Detail des Maßnahmenpakets betrifft die transparente Information über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Künftig sollen Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkinternet ihre Kunden mit der Monatsrechnung darüber informieren, wann der Vertrag ausläuft und welche Kündigungsfrist besteht.

Die Vorschläge der Bundesnetzagentur sind zunächst als Eckpunkte für einen weiteren Diskussionsprozess gedacht. Öffentlichkeit, Unternehmen und Verbände sind aufgefordert, bis Anfang September dazu Stellung zu nehmen. Danach sieht die Aufsichtsbehörde zwei mögliche Optionen für die rechtliche Umsetzung vor: Entweder die Internetanbieter erarbeiten und vereinbaren bis zum Herbst einen "verbindlichen Branchenkonsens" - oder die Bundesnetzagentur wird selbst verbindliche Vorgaben aufstellen.

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