Europäisches Parlament:Netzsperren - Waffe gegen Terror oder Zensur?

An internet cable is seen at a server room in this picture illustration taken in Warsaw

Der Innenausschuss des Europaparlaments hat die Anti-Terror-Richtlinie beschlossen - und dabei auch möglichen Netzsperren den Weg geebnet.

(Foto: Kacper Pempel/Reuters)

Das Europaparlament will es Staaten ermöglichen, in Ausnahmefällen Internetseiten zu sperren. Bürgerrechtler sind empört. Die wichtigsten Fakten zum Streit um die neue Anti-Terror-Richtlinie.

Von Thomas Kirchner, Brüssel, und Simon Hurtz

Was ist passiert?

Am Montagabend hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zugestimmt. Als Reaktion auf die Anschläge von Paris im November hatte die EU-Kommission einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Er soll die Strafverfolgung von Terroristen erleichtern und enthält einen Absatz, der Netzaktivisten auf die Barrikaden treibt: Artikel 14a räumt Mitgliedstaaten das Recht ein, die "erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen" um "illegale Inhalte" zeitnah zu entfernen, die "öffentlich zu terroristischen Straftaten anstiften". Die umstrittene Formulierung steckt im Nachsatz: "(...) oder, wenn das nicht möglich ist, den Zugang zu solchen Inhalten zu blockieren".

Wegen dieses Halbsatzes hatten insgesamt 18 Bürgerrechtsorganisationen aus der ganzen Welt, darunter der deutsche Chaos Computer Club, La Quadrature du Net aus Frankreich, European Digital Rights (EDRi) und die US-amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF) den Europaabgeordneten einen offenen Brief geschrieben. Die Parlamentarier sollten ihre Zustimmung verweigern. Sonst, so befürchten die Bürgerrechtler, drohten Netzsperren, und das bedeute: "Zensur".

Was sind Netzsperren überhaupt?

Der Begriff ist seit Jahren ein Reizwort für Verfechter des freien Web. 2009 wollte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten verhindern. In Zusammenarbeit mit Providern sollten Sperrlisten erstellt werden, um diese Inhalte automatisch zu sperren. Das Gesetz trat zwar 2010 in Kraft, wurde aber Ende 2011 wieder aufgehoben, ohne jemals angewendet worden zu sein.

Das lag auch am heftigen Protest aus der Zivilgesellschaft. Insgesamt 134 000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Online-Petition, der Arbeitskreis Zensur gründete sich, die bis dato relativ unbekannte Piratenpartei konnte sich erstmals profilieren. Der Vorwurf: "Zensursula" nutze die Kinderporno-Keule, um mit einer populistischen Argumentation eine Infrastruktur zur willkürlichen Zensur im Netz aufzubauen.

Die Gegner der Netzsperren sind überzeugt, dass illegale Inhalte lieber vollständig entfernt werden sollten, statt nur den Zugang zu blockieren. Diese Blockaden ließen sich leicht umgehen, stattdessen müsse man "Löschen statt Sperren", so das politische Schlagwort. Viele Experten unterstützen diese Sichtweise, darunter auch die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages.

Erleben Netzsperren ein Comeback?

Monika Hohlmeier (CSU), die zuständige Berichterstatterin im LIBE, hält den Vorwurf für abwegig. "Es gibt keine Netzsperren", sagt sie. Seiten würden nur gesperrt, wenn es in der Schnelle gar nicht anders gehe, so wie bei Kinderschänder-Seiten, auf denen in kurzer Zeit sehr viele Klicks verzeichnet würden. Dann müsse das auch ohne einen Gerichtsbeschluss gehen. Ansonsten sei sie "total für den Vorrang des Löschens vor der Blockade".

Die Netzaktivisten hätten da etwas missverstanden, sagt Hohlmeier. "Die halten das Internet für einen Raum mit totaler Rechtsfreiheit, ohne jegliche Eingriffe, auch wenn es dort noch so kriminell zugeht." Dieser Aussage würden die meisten jener Netzaktivisten wohl vehement widersprechen. Schließlich setzen sie sich sehr wohl für das Löschen von terroristischen oder kinderpornografischen Inhalten ein und fordern auch konsequente Strafverfolgung - nur halten sie Sperren eben für den falschen Weg.

Doch die Gegner der Netzsperren waren im Ausschuss in der Minderheit. Zu ihnen zählen etwa der Grünen-Politiker Jan-Philipp Albrecht und Cornelia Ernst von der Linken. "Netzsperren werden das Problem nicht angehen, und insofern nur eine falsche Illusion von Sicherheit schaffen", sagt sie. "Frau Hohlmeier will die Möglichkeit zu Netzsperren unbedingt im Text haben. Ein nennenswerter Widerstand gegen die Richtlinie existiert im LIBE-Ausschuss auch nicht unbedingt. Neben mir wurde höchstens noch bei den Grünen grundlegende Kritik geübt. Alle anderen waren im Endeffekt eher daran interessiert, sich hier und da ein Zugeständnis zu erfeilschen und dann beruhigt zuzustimmen."

Zwischen den Fronten stehen Abgeordnete wie Birgit Sippel (SPD), die ebenfalls im LIBE sitzt. Sie lehnt Netzsperren eigentlich ab, hält dem gefundenen Kompromiss aber für akzeptabel: "Wir müssen jetzt nur sicherstellen, dass die juristische Überprüfung, die in der Richtlinie vorgesehen ist, auch wirklich zum Tragen kommt." Es seien schwierige Verhandlungen gewesen, mit teils kontroversen Diskussionen, aber am Ende habe sich der Ausschuss auf ein Papier geeinigt, mit dem eine große Mehrheit leben könne.

Welche Kritikpunkte gibt es noch?

Die Richtlinie wurde innerhalb eines halben Jahres durchgepeitscht, als Rechtfertigung diente die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Normalerweise ist bei derartigen Gesetzgebungsverfahren eine Folgenabschätzung vorgesehen, auf die wurde jedoch aus "Zeitgründen" verzichtet. "Geschwindigkeit zählt mehr als Qualität", sagt Joe McNamee von EDRi. "Offenbar geht man davon aus, dass es einen besseren Eindruck hinterlässt, wenn die EU 'irgendetwas' tut, anstatt sich Zeit für sinnvolle Gesetze zu nehmen".

Auch Cornelia Ernst sieht das beschleunigte Verfahren kritisch: "Anstatt erst einmal zu evaluieren, welche Instrumente wir denn bereits zur Hand und welchen Nutzen diese bisher gebracht haben, möchten die EU-Kommission und die Berichterstatterin des Textes ein zusätzliches und besonders weitmaschiges Schleppnetz für persönliche Daten auswerfen." Dieser Ansatz werde zu noch mehr Beifang personenbezogener Daten führen und die Bekämpfung des Terrorismus keineswegs effizienter machen.

Problematisch sei auch die schwammige und sehr weitreichende Definition des Terrorismusbegriffs, sagt Jan-Philipp Albrecht. Statt eine EU-weite Definition zu verabschieden, um die Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden zu vereinfachen, beziehe man auch Handlungen ein, die erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachten. Das sei unverhältnismäßig, weil so zum Beispiel auch Aktionen von Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace unter Terrorverdacht geraten könnten.

Wie geht es weiter?

Nachdem der Innenausschuss stellvertretend für das Europaparlament zugestimmt hat, geht die Berichterstatterin Monika Hohlmeier nun in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit den anderen beiden europäischen Institutionen, die für die Gesetzgebung zuständig sind: der Kommission und dem Rat mit den - noch - 28 Mitgliedstaaten. Die Gespräche finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Allerdings sind auch Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen eingebunden, die Mitspracherecht haben.

Sobald die Trilog-Verhandlungen einen Kompromiss ergeben haben, muss über diesen schlussendlich noch einmal das Europäische Parlament abstimmen - diesmal aber nicht nur der Innenausschuss, sondern das ganze Plenum mit 751 Abgeordneten. Ende dieser Woche geht das Parlament in die Sommerpause, die nächsten Plenarsitzungen sind für Mitte September angesetzt. Birgit Sippel rechnet damit, dass die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung kurz nach der Pause endgültig beschlossen wird.

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