Von Angelika Slavik

Vorsicht beim Shopping im Internet: Wer bei Auktionen oder beim Autokauf die Kaufsumme in Scheinen und Münzen per Bankanweisung bezahlt, geht große Risiken ein.

Ein Cabriolet vom Typ Mazda MX5, Baujahr 2000, für nur 4000 Euro - als Heribert Ludwig (Name geändert) dieses Angebot auf der Website des Internet-Portals autoscout24.de sah, zögerte er nicht lange. Er gab seine Daten in das Online-Formular ein, wenig später erhielt er ein E-Mail aus England.

(© Foto: iStockPhoto)

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Darin schlug die vermeintliche Verkäuferin vor, das Geschäft über eine Treuhand-Transportfirma abzuwickeln. Die Bezahlung sollte über den Finanzdienstleister Western Union erfolgen, der auf Bargeldtransfers spezialisiert ist.

Als Ludwig von der Transportfirma per E-Mail bestätigt wurde, dass der Wagen unterwegs sei, zahlte er das Geld bei Western Union ein. Doch die ersehnten 110 PS kamen nie an: Die E-Mails aus England stammten von Betrügern, die Treuhand-Transportfirma existierte gar nicht, die 4000 Euro für den vermeintlichen Schnäppchenkauf waren weg.

"Der Betrug mit Bargeldtransfers hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen", sagt Thomas Bieler, Bankexperte der Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen. Immer öfter werden Online-Einkäufer auf Plattformen wie Ebay, Amazon oder Autoscout24 aufgefordert, die Ware nicht mittels Überweisung oder Kreditkarte zu bezahlen, sondern den Betrag per Bargeldtransfer anzuweisen.

"Wer sich auf diese Zahlungsmethode einlässt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit um sein Geld geprellt", sagt Bieler.

Anbieter wehren sich

Anbieter von Bargeld-Transaktionen wie Western Union oder Money Gram verfolgen ein einfaches Geschäftsmodell: In Geschäftsstellen rund um den Globus kann man bar einzahlen, in Deutschland und einigen anderen westeuropäischen Ländern kann das Geld auch online angewiesen werden.

Wenige Minuten danach kann der Betrag in allen Vertriebsstellen weltweit bar abgehoben werden. Der Empfänger muss nur einen Ausweis vorlegen und die ungefähre Höhe des Betrages kennen. "Ist der Ausweis gefälscht, gibt es keinen Anhaltspunkt, den Empfänger wieder ausfindig zu machen", warnt Verbraucherschützer Bieler.

Anders als bei anderen Zahlungsmethoden gibt es bei Bargeldtransfers keine Möglichkeit, die Zahlung wieder rückgängig zu machen, wenn die Ware nicht vereinbarungsgemäß geliefert wird. Bieler: "Das Geld ist weg, unwiderruflich."

Die Verbraucherschützer raten deshalb grundsätzlich davon ab, Bargeldtransfers als Zahlungsweise bei Interneteinkäufen zu nutzen - und liegen damit auf einer Linie mit den Unternehmen, die diese Dienste anbieten: "Bargeldtransfers sollten Sie nur verwenden, wenn Ihnen der Empfänger des Geldes persönlich bekannt ist", sagt Hikmet Ersek, beim Marktführer Western Union zuständig für Europa, Afrika, Asien und den Nahen Osten.

Kein Treuhänder

Ersek glaubt den Grund zu kennen, warum Bargeldtransaktionen zum neuen Lieblingshilfsmittel der Internet-Betrüger geworden sind: Konsumenten glaubten häufig, Western Union würde ihr Geld bis zum Erhalt der Ware treuhänderisch verwalten.

"Wir bieten aber ausdrücklich keinen Treuhandservice an", sagt Ersek. "Geld, das bei uns eingezahlt wird, ist - sofern Zeitverschiebung und Öffnungszeiten das zulassen - sofort von jedem behebbar, der sich als Empfänger ausweisen kann."

Genau wie Konkurrent Money Gram weist Western Union auf der Unternehmens-Homepage ausdrücklich auf die Gefahren in Zusammenhang mit Einkäufen im Internet hin. Zudem wurden auf einigen gut besuchten Online-Portalen Warnhinweise geschaltet, um auf die Risiken des Bezahlens via Bargeldtransfer aufmerksam zu machen.

Die aktuellen Vorfälle bringen Western Union nicht zum ersten Mal negative Schlagzeilen. Auch bei Betrügereien der sogenannten Nigeria-Connection, die mit falschen Gewinnversprechen zahlreiche gutgläubige Kapitaleigner um ihr Geld gebracht hat, wurden Bargeldtransfers verwendet, um Zahlungen an die Betrüger abzuwickeln.

Ausweispflicht gestzlich verankert

Auch mit dem Vorwurf, der Geldwäsche den Boden zu bereiten, sehen sich die Finanzdienstleister immer wieder konfrontiert. Doch Western Union will sich nicht ins unseriöse Eck drängen lassen: "Wir investieren jährlich bis zu 25 Millionen Dollar in neueste Technologie und speziell ausgebildete Mitarbeiter, um diesen Missbrauch unserer Dienstleistungen zu unterbinden", sagt Ersek.

Seit Sommer vergangenen Jahres ist Western Union in Deutschland zudem gesetzlich verpflichtet, sowohl von Sendern als auch Empfängern Ausweise zu verlangen - unabhängig davon, wie hoch der transferierte Betrag ist.

Keine einheitlichen Vorschriften

Eine Regelung, die das Unternehmen wiederholt als wettbewerbsverzerrend angeprangert hat. "Es gibt keine einheitlichen Vorschriften die Ausweispflicht betreffend", sagt ein Sprecher der Finanzaufsichtsbehörde Bafin.

"Die Auflagen für die Unternehmen hängen von der individuellen Risikolage und der Qualität ihrer Sicherungssysteme ab." Die Ausweisregelungen werden also für jedes Institut individuell festgelegt - abhängig von der jeweiligen Geldwäsche-Anfälligkeit.

Die Nachfrage nach Bargeldtransaktionen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. 2006 wurden etwa 269 Milliarden Dollar um den Globus transferiert, in diesem Jahr soll der Markt erneut zweistellig wachsen. Als Hauptgrund dafür gilt die weltweit wachsende Migrationsbewegung: Viele Auswanderer nützen die Möglichkeit, Familie und Freunde in der Heimat zu finanziell zu unterstützen.

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(SZ vom 18.4.2007)