Eingeschränkte Flatrate-Geschwindigkeit:Telekom erwägt Berufung gegen Drosselkom-Urteil

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"Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen": Die Telekom (im Bild Konzernchef René Obermann) reagiert mit Unverständnis auf das Drossel-Urteil

(Foto: Bloomberg)

Vorerst ist die Internet-Bremse gestoppt, die viel Ärger ausgelöst hat. Die Telekom darf bei Pauschaltarifen die Geschwindigkeit nicht drosseln, sagt das Kölner Landgericht. "Wir werden voraussichtlich Berufung einlegen", lässt Konzernchef René Obermann ausrichten.

Von Varinia Bernau und Nakissa Salavati

Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig.

Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.

Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Telekom reagierte mit Unverständnis: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."

Für Thomas Bradler, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, ist das Gerichtsurteil in Köln dagegen ein Grund zur Freude. Vor allem weil es gelungen sei, den großen Anbietern Grenzen bei der Gestaltung von Verträgen aufzuzeigen. Gegen falsche Werbeversprechen gehe man auch bislang schon gerichtlich vor, sagt er. Zumeist aber passiere dann nicht viel mehr, als dass die Anbieter das Kleingedruckte ein wenig vergrößern. "Wenn nun eine ganze Vertragsklausel gerichtlich gekippt wird, so hätte das eine enorme Strahlkraft." Auch andere Anbieter hätten dann weniger Spielraum, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu ändern.

Im Mai hatte die Telekom für Neukunden Daten-Obergrenzen im Festnetz eingeführt: Vielsurfern wollte der Anbieter von 2016 an das Internet-Tempo drosseln, sobald eine bestimmtes Datenvolumen überschritten ist. Das würde vor allem Kunden betreffen, die viel aus dem Netz herunterladen und Streaming-Dienste nutzen, vor allem für Filme.

Die Pläne empörten allerdings viele Kunden. Vor allem, dass die Telekom den eigenen Fernsehdienst TV-Entertain ausklammern wollte, brachte ihr den Vorwurf ein, andere Anbieter zu benachteiligen. Das Unternehmen wurde als "Drosselkom" verspottet. Daraufhin reagierte die Telekom.

Zunächst erweiterte der Konzern sein Angebot: Für einen Aufpreis sollen Kunden auch weiterhin Flatrates ohne Datenbeschränkung kaufen können. Im Juni lenkte die Telekom erneut ein. Sie bot an, die Geschwindigkeit weniger stark zu verringern als angekündigt: Statt der zunächst vorgesehenen 384 Kilobit pro Sekunde werde nur auf zwei Megabit pro Sekunde gebremst. Damit wäre auch eine gedrosselte Leitung noch doppelt so schnell wie die langsamste DSL-Verbindung.

Das Kölner Gericht entschied nun, dass selbst die Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde unzulässig sei. Das bedeutet allerdings nicht, dass es eine Tempobremse im Internet generell nicht geben darf. Die Telekom oder auch ein anderer Anbieter kann die Datenübertragung durchaus deckeln, müsste dies dann aber anders vermarkten.

Bei 1&1, der Nummer drei unter den Anbietern von Telefon- und Internetanschlüssen, gibt es bereits seit zwei Jahren eine Staffelung: Das Unternehmen bietet einen etwas günstigeren Tarif an, bei dem die Bandbreite ab einem Verbrauch von 100 Gigabyte im Monat gedrosselt wird - und einen zweiten ohne Tempobremse zu einem etwas höheren Preis. Auch bei Kabel Deutschland sind die Geschwindigkeiten für das Rauf- und Runterladen von großen Dateien schon gedeckelt: Laut Vertrag liegt die Grenze bei einem Datenverkehr von zehn Gigabyte, de facto greift sie derzeit aber erst bei 60 Gigabyte am Tag, weil die Netze der Belastung standhalten. Noch zumindest.

Mit Material von dpa

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