Ebay: Urteil zu Kundenbewertungen:Der Riss im Notebook

Prozesse wegen negativer Bewertungen von Ebay-Auktionen nehmen zu. Ein Gericht hat jetzt entschieden, was Verkäufer und Käufer dürfen - und was nicht.

E. Müller-Jentsch

Die Sätze erscheinen banal - und doch können sie über Erfolg oder Pleite entscheiden: "Gerne wieder" signalisiert, dass alles okay war. "Defekt, auf Mails keine Antwort" macht dagegen deutlich, dass sich ein Kunde reingelegt fühlt. Wer auf der Internetplattform Ebay handelt, richtet sich meist danach, in welcher Form andere Käufer diesen oder jenen Händler bewertet haben.

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(Foto: Foto: ddp)

Wenn negative Bewertungen den Anschein vermitteln, ein Anbieter sei weniger seriös, sinkt automatisch die Zahl der Gebote. Wie wichtig vor allem die sogenannten Powerseller - jene, die sehr viel verkaufen oder gar davon leben - dies nehmen, machen Gerichtsverfahren deutlich, bei denen sie die Löschung aus ihrer Sicht falscher Bewertungen erwirken wollen.

Massive Kratzer

So kaufte eine Münchnerin über Ebay ein gebrauchtes Notebook für 1214 Euro. Als sie es dann aber per Nachnahme zugestellt bekam und auspackte, war die Enttäuschung groß: Das Gerät wies massive Kratzer und einen Riss auf. Sie widerrief den Kaufvertrag, verlangte ihr Geld zurück und schickte das Notebook retour. Zu alledem gab sie auch noch eine negative Bewertung über die Verkäuferin bei Ebay ab.

Diese wiederum weigerte sich deshalb, das Geld zurückzuzahlen. Durch diese ihrer Meinung nach falschen Bewertungen habe sie erhebliche Gewinneinbußen erlitten, beklagte sie und verlangte von der Münchnerin, ihren Verriss auf der Auktionsplattform zu widerrufen.

Die Käuferin zog nun vor das Münchner Amtsgericht und bekam Recht: Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei auf Grund des vorhandenen Risses und der Kratzer berechtigt gewesen. Die Verkäuferin habe dagegen kein Recht, wegen der negativen Bewertungen das Geld zurückzubehalten - das eine habe mit dem anderen nichts zutun. Denn aufgrund der unrichtigen Angaben, die Ware sei mängelfrei, müsse die Verkäuferin den Kaufpreis erstatten.

Auf der nächsten Seite: Das Urteil des Münchner Amtsgerichts

Der Riss im Notebook

Die Kauffrau, die bei Ebay sogar gesperrt worden war, hatte das Geld quasi als Schadensersatz dafür behalten wollen. Doch der Richter winkte ab, solch eine Aufrechnung käme nicht in Betracht, da die behaupteten Gewinneinbußen nicht bewiesen seien: "Es ist nicht einmal sicher, dass die Sperrung des Mitgliedsaccounts konkret auf diese Bewertungen zurückzuführen ist." Da das Amtsgerichtsurteil in der nächsten Instanz bestätigt wurde, ist es rechtskräftig (Aktenzeichen:262 C 34119/07).

Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Verkäufer bei Ebay grundlos negativ bewertet werden: Dagegen können sich die Betroffenen etwa mit einem Ergänzungskommentar wehren und versuchen, die negative Bewertung mit Argumenten zu entkräften. Einigen sich Verkäufer und Käufer, so kann innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Bewertung ein Antrag auf Überarbeitung bei Ebay gestellt werden.

Säumige Zahler oder "Spaßbieter"

Von sich aus löscht Ebay nur obszöne, rassistische oder beleidigende Bemerkungen. Sich außergerichtlich zu einigen ist für Verkäufer auch ratsam, weil Prozesse nicht nur teuer sein können: Selbst im Fall des Sieges müssen sie nämlich die Gerichtskosten zahlen, falls der Käufer pleite sein sollte.

Sauer sind viele Verkäufer auch, dass sie nicht mehr, wie früher, ihrerseits die Käufer negativ bewerten und so etwa säumige Zahler oder "Spaßbieter" brandmarken können. 2008 hatte Ebay sein Bewertungssystem reformiert mit der Folge, dass Käufer entweder gar nicht oder nur noch positiv bewertet werden. Ebay will damit "Rachebewertungen" verhindern.

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