Von Thorsten Riedl

Ebay ändert seine Verkaufsbedingungen, Verkäufer müssen für viele Waren den Versand übernehmen. Fünf Antworten zu den anstehenden Neuerungen.

Bislang waren die Regeln beim Versteigern im Internet klar: "Ebay ich - Versand du", so stand es unter vielen Auktionen. Der Verkäufer kam für die Gebühren der Versteigerung auf, der Käufer für das Porto. Seit Mitte Juni hat Ebay das für einige Kategorien geändert, von 19. Oktober an kommen weitere hinzu. Der Verkäufer muss dann alle Kosten tragen.

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Online-Marktplatz Ebay: Für Privatverkäufer zunehmend uninteressant. (© Foto: ddp)

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Das sorgt vor allem bei Privatleuten für Unmut: "Wenn ich eine CD für einen Euro verkaufe und den Versand zahle, mache ich ja Verlust", erklärt einer in einem Internetforum. "Absolut dämlich, diese Regelung." Die wichtigsten Antworten zu den anstehenden Änderungen.

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