Beim Onlineshopping sollen Internet-Nutzer künftig auf Angebote aus ganz Europa zurückgreifen können. Mit einheitlichen Regeln will die EU den Online-Markt überschaubarer machen.
Gleiches Recht für alle: Wer in Deutschland per Mausklick seine Weinflaschen aus Frankreich oder einen Computer aus Großbritannien bestellt, soll bald auf die gleichen Regeln vertrauen dürfen, wie ein Kunde aus Berlin, der bei einem Händler in München bestellt.
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Französicher Wein oder britische Hardware: Die EU wird Online-Nutzern künftig den Einkauf auf ausländischen Portalen vereinfachen. (© Foto: dpa)
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Brüssel will die Regeln für das Kaufen und Verkaufen von Erzeugnissen im Internet länderübergreifend vereinfachen und den Wettbewerb im Onlinehandel ausbauen. Das kündigte Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz jetzt in London auf einer Konferenz zum Online-Verbraucherschutz an.
Ein Onlinemarkt für ganz Europa
"Im Herbst werde ich den Entwurf einer neuen Richtlinie vorlegen, mit der der bestehende Dschungel komplexer Gesetze gelichtet werden soll", sagte Kuneva. Auch die derzeit bestehenden nationalen Unterschiede bei Widerrufsfristen, Garantien, Lieferbedingungen oder der Abwicklung von Beschwerden sollen verschwinden.
Mit der neuen Richtlinie will Brüssel den Handel im Internet ankurbeln. Der Onlinemarkt biete Kunden Zugang zu mehr Anbietern und damit mehr Auswahl zum Einkaufen, so Kuneva. Verbraucher sollen sich künftig über eindeutige Garantiebestimmungen und einfache Vertragsklauseln beim Einkaufen auf ausländischen Portalen sicher fühlen.
Zugleich will Brüssel bestehende Handelsbarrieren abbauen, um das Angebot im Internet zu vergrößern. "Wir müssen prüfen, ob die bestehenden Beschränkungen für Lieferanten unter Wettbewerbsbedingungen noch angemessen sind", sagte Kuneva.
Online-Shopping außerhalb der Heimat
Laut EU-Statistik nutzen 56 Prozent der EU-Bürger, die Zugang zum Internet haben, diesen auch zum Einkaufen. Allerdings kaufen sie bisher kaum über Ländergrenzen hinweg ein. Von den 150 Millionen Europäern, die E-Commerce-Angebote nutzen, bestellen nur 30 Millionen auch außerhalb ihres eigenen Landes. "Ein einheitliches Regularium mit einfachen Grundrechten soll künftig Kunden und Anbietern erleichtern, Erzeugnisse und Dienstleitungen in ganz Europa zu kaufen und zu verkaufen", sagte Kuneva.
Zugleich bekräftigte sie in ihrer Londoner Rede ihre Absicht, gegen Abzocke im weltweiten Netz konsequent vorzugehen. "Es geht nicht an, dass Kunden über zu zahlende Preise nicht korrekt informiert werden", kritisierte sie. Gegen unlautere Preisangaben im Internet geht die EU schon länger vor. Beispielsweise lässt Brüssel untersuchen, ob Fluggesellschaften auf ihren Websites tatsächlich die vollständigen Flugpreise angeben.
Anfang Mai hatte Kuneva "gravierende und anhaltende Verbraucherprobleme beim Verkauf von Online-Flugtickets" moniert. Gegen jede dritte von 386 seit Februar geprüfte Website mit Flugangeboten habe die Behörde wegen Verstoßes gegen das EU-Verbraucherrecht ermitteln müssen. Kuneva kündigte Untersuchungen in weiteren Branchen an.
Um die Internetnutzer besser zu informieren, will die Kommission außerdem im Herbst einen Konsumenten-Leitfaden herausgeben, der alle Europäer über ihre Rechte beim Onlinekauf aufklären soll.
Angleichung der Verbraucherrechte
Kuneva betonte, die Harmonisierung der Gesetzgebung im gesamten Binnenmarkt sei "eine der wichtigsten Aufgaben" zum Nutzen der Verbraucher. Zusammen mit Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy will sie deshalb auch die bisher national variierenden Urheberrechtsabgaben überprüfen lassen.
Die Abgabe, die in Deutschland beispielsweise auf Computer und Zusatzgeräte erhoben wird und diese verteuert, ist nach Ansicht Kunevas ein echtes Handelshemmnis. Auch in Zukunft sollten Urheber für das Kopieren ihrer Werke zwar eine Entschädigung bekommen, diese müsse aber für die Kunden transparent und in der Höhe angemessen sein.
(SZ vom 23.6.2008/mei)
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Hoffentlich wird hiermit einfacher. Hoffentlich bekommt der Kunde nun eine Widerrufsbelehrung, die er versteht. Hoffentlich gibt es abmahnfreie Textvorlagen. Hoffentlich gibt es Regeln, die eindeutig sind (Warum gibt es verschiedene Widerrufs-Fristen, bei Bestellungen im Onlineshop als bei eBay?). Hoffentlich fällt diese willkürliche "40-Euro" Regelung weg, bei der der Händler die Kosten für den Rücktransport tragen muss, wenn der Wert der Ware über diesem Betrag liegt. Hoffentlich wird endlich genehmigt, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden müssen.
Mit anderen Worten: Hoffentlich bekommt ein Online-Händler nun endlich weniger Steine in den Weg gelegt, die die Ware nur unnötig verteuert.
Einfache Regelung für den Händler = kostengünstigere Kalkulation. Auch wird es mehr Onlinehändler geben, die Produkte anbieten, somit mehr Auswahl für den Kunden. Heute muss noch jeder Händler damit rechnen, für ein "fehlendes Komma" eine Abmahnung von einem Anwalt zu bekommen, der sonst nichts anderes an Aufträgen bekommt... Das schreckt ab.
Online-Shopping ist sicherlich die dollste Erfindung seit dem SB-Markt.