Ein EU-Bericht zeigt, dass es dubiose Anbieter von Handy-Downloads vor allem auf Kinder abgesehen haben. Deutsche Behörden gehen dagegen vor - doch sie dürfen die Sünder nicht beim Namen nennen.
Undurchsichtige Tarife, schwammige Geschäftsbedingungen: Der Klingelton-Industrie haftet ein schlechter Ruf an. Weil sich in den vergangenen Jahren immer mehr Verbraucher darüber beschwerten, nach dem Herunterladen von Handy-Klingeltönen, Logos oder Spielen auf versteckte Kosten zu stoßen, hat sich sogar die EU-Kommission der Angelegenheit angenommen.
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Kind mit Handy: Viele Anbieter von Handy-Downloads versuchen, Kinder als Kunden zu gewinnen (© Foto: ddp)
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Mehr als 300 Internetseiten solcher Anbieter haben nationale Behörden der einzelnen EU-Länder in den vergangenen 18 Monaten überprüft. Das Resultat hat nun EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kunewa vorgelegt: Demnach musste jeder zweite Anbieter auf Druck der Behörden Korrekturen an seiner Internetpräsenz vornehmen, 54 Seiten wurden sogar komplett vom Netz genommen.
41 Prozent aller Anbieter verschwiegen Kunewa zufolge wichtige Informationen zum Preis, beinahe jeder Dritte präsentierte die Downloads als kostenlos, obwohl sich später Kosten ergaben oder der Käufer sogar feststellte, in ein langfristiges Abonnement eingewilligt zu haben. Ein besonders schlechtes Licht auf die Branche werfen die fehlenden Kontaktdaten: Drei von vier Internetseiten lieferten ungenügende oder keine Informationen, wie Käufer mit dem Händler in Kontakt treten konnten. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht.
Besonders auffällig: 163 der überprüften Angebote zielten auf Kinder ab, indem sie mit Zeichentrick-Charakteren oder bekannten Fernsehschauspielern warben. "Junge Menschen sollten nicht Opfer von Betrügereien wie falscher Werbung werden, die sie in Abos locken, die sie für kostenlos gehalten hatten", sagte Kunewa.
Rigoroses Italien
Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nahm nach eigenen Angaben 30 Seiten unter die Lupe, bei 20 davon hätten sich "Anhaltspunkte für Rechtsverstöße" ergeben, heißt es in einer Mitteilung. Die Seiten seien aufgrund eigener Recherche und Hinweisen von Konsumenten überprüft worden, erklärte eine Sprecherin. Inzwischen seien alle Verstöße korrigiert worden.
In 70 Prozent der europaweiten Fälle sind die Probleme nach EU-Angaben inzwischen gelöst. Besonders rigoros ging dabei Italien vor: Im Februar und März dieses Jahres verhängte dort das Kartellamt Strafgelder gegen neun Unternehmen, die gegen die EU-Regeln verstoßen hatten. Insgesamt mussten die betroffenen Firmen etwa zwei Millionen Euro zahlen.
Bei den Anbietern handelte es sich nicht nur um kleinere Unternehmen, sondern auch um Telekommunikations-Größen wie Telecom Italia oder Vodafone. Welche Firmen in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen haben, bleibt im Dunkeln: Weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt, darf das BVL über die betreffenden Webseiten keine Auskünfte erteilen.
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(sueddeutsche.de/joku/beu)
Zu den bisherigen Beiträgen: Ja es ist richtig, daß Kinder überwacht werden müssen. Daran können aber keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Insbesondere, wenn ein Abzocker gezielt Kinder anspricht - obwohl er genau weiß, daß diese gar nicht wirksam Verträge abschließen können, so ist er nicht schutzwürdig. Es kann also in solchen Fällen nicht Aufsichtspflichtverletzung der Eltern dagegen gesetzt werden. Man erkennt solche Kriminellen leicht daran, daß man als Eltern sie gar kennt - weil sie nämlich ihre windigen, höchst überflüssigen Produkte nur auf Medien bewerben die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche wenden.
Leider haben überwiegend - beginnend mit der Dialerproblematik - unsere Gerichte bis hinauf zum BGH versagt. Über das Telefon von Kindern geschlossene Verträge können eben nicht den Eltern angelastet werden. Auch sind die normalen gesetzlichen Regeln voll anwendbar: unter 18 kann kein Vertrag geschlossen werden. Würden das die Richter schon immer konsequent angewandt haben, gäbe es heute diese Probleme nicht. Des Weiteren sind Angebote unwirksam, bei denen für den Download von Freeware - wie das Opendownload oder Softwaresammler tun - teure zwei Jahres Verträge geschlossen werden. Denn es liegt ja auf der Hand, daß niemand freiwillig für etwas bezahlt, was er überall gratis bekommt. Mit schuld sind dabei auch die Softwareanbieter. Warum schreiben sie nicht in ihre Lizenz, daß ihre Freeware nirgends gegen Entgelt angeboten werden darf!
Gruß Kom
Also ist für Sie Lug, Betrug und Abzocke völlig ok?
Ich wette, Sie sind Rechtsanwälte.
Eigenverantwortung schön und gut, aber der Begriff "Moral" mag zwar heutzutage etwas antiquiert wirken, aber Ihre Beiträge beweisen erst recht, wie notwendig es ist, diejenigen, die ihn nicht kennen, NACHDRÜCKLICH darauf hinzuweisen!
Das was drauf steht, muss auch drin sein! Gratis heist numal kostenlos!
Mir war es vergönnt, in einer 3D-Firma zu arbeiten, in der als "Abfallprodukt" auch Handyvideos produziert, also tatsächlich erzeugt wurden.
Die Kette derjenigen, die an diesem Zeug verdienen, ist sehr lang! Von der Firma, die den Server betreibt bis zum Handy des geistig armen Teufels, der sich das Zeug bestellt hat, verdienen etwa 10-20 Parteien an dem Video.
Versendet wurden pro Tag etwa 600.000 Stück allein in Europa - und das war im Jahr 2002!
das der Beitrag von Iphikles gleich negativ bewertet wird.
Das liegt leider daran, das an dem was er sagt mehr wahres dran ist, als wir hören wollen. Das gefällt natürlich keinem.
Lieber fröhnen wir unserer heuchlerischen Doppelzüngigkeit. Wir beklagen uns darüber, dass der Staat uns zu sehr bevormundet nur um dann wieder zu beklagen das sie sich nicht genug um uns kümmert.
Wenn auf einer Webseite steht "Sie sind der 1000000000000 Kunde, klicken Sie hier um Ihren Lolli abzuholen" und Sie klicken darauf, dann haben Sie defizite die weder Staat noch Gott ausgleichen können.
Dasselbe gilt für einen "Pip Pip ich hab deine Kohle Lieb" Klingelton für sagenhafte 4,95 im Sonderangebot!
Im idealfall sollte der Staat nur eingreifen müssen, wenn besagter Klingelton Ihnen mit einer geladenen Waffe am Kopf zu "verkaufen" versucht wird (oder irgendeine andere Form von echtem Zwang).
Und hören Sie bitte auf, alles auf die "törichte" und "dum_e" Jugend zu schieben. Auch wenns schon ein bisschen her ist, es waren erwachsene und angeblich "Verantwortungsvolle" Menschen die Frauen wegen Ihrer Haarfarbe verbrannt haben.
Was soll denn der Gesetzgeber tun?
Soll er Betrug verbieten?
Soll er Informationspflichten normieren?
Was, wenn er das schon gemacht hätte?
Das Übel in der Welt kann auch ein Gesetzgeber nicht ausrotten.
Der Bürger hat notwendigerweise einen Rest an Eigenverantwortung, den er nicht an den Gesetzgeber delegieren kann.
Mann muss nicht dumm sein, um Dummheiten zu begehen. Nur ist es dann nicht die Schuld des Gesetzgebers, der einen noch mehr schützen hätte können, sondern die eigene, die eigene Nachlässigkeit, Bequemlichkeit usw.
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