Digitale Debatte:Samuel Beckett, die Provinz-Rocker und das Urheberrecht

Zeugen aus einer vormodernen Zeit: Was eine CD-Produktion aus der fränkischen Provinz und ein Theaterstück von Dubliner Laiendarstellern mit dem schlechten Ruf des derzeitigen Urheberrechts zu tun haben.

Johannes Kuhn

Goldene Schallplatte Urheberrecht

Peter Hofmann hatte eine, uns waren dafür die Gema-Gebühren zu teuer: die Goldene Schallplatte

(Foto: dapd)

Am Samstag, 15. September, diskutiere ich in München im Rahmen der Nacht der Autoren mit Dirk von Gehlen, Tobias Kniebe und Andrian Kreye über das Urheberrecht. Dieser Text ist eine subjektive Einstimmung darauf und beschäftigt sich mit der Frage: Warum hat das Urheberrecht so einen schlechten Ruf?

Die Begebenheit trug sich so zu: Anfang dieses Jahrtausends, als der Siegeszug von Napster in meiner fränkischen Provinzheimat noch schlicht durch die lahmen Modem-Verbindungen gebremst werden konnte, nahm ich mit meiner Band eine CD auf. Goldene Schallplatten im Hinterkopf, wollten wir diese natürlich pressen lassen. Was nicht funktionierte. Voraussetzung sei eine Gema-Mitgliedschaft, teilte man mir freundlich mit. Zudem hätten wir für jede CD mehr als eine Mark zusätzlich an Lizenzgebühren hätten entrichten müssen.

Am Ende wurde unser Album ein selbstgebranntes Do-it-yourself-Werk in Kleinstauflage, das Booklet kopierten wir auf buntes Papier und falteten es eigenhändig. Der Ausdruck von CD-Aufklebern war ein einziger Albtraum. Wahrscheinlich aber muss ich dankbar sein: Ersparte mir die Furcht vor der Gema-Bürokratie doch, die Garage meiner Eltern noch heute für die Lagerung von 2000 unverkauften CDs in Beschlag nehmen zu müssen.

Ein paar Jahre später erzählte mir ein Freund von seiner Erfahrung mit dem Urheberrecht. Er war während seiner Erasmus-Zeit Mitglied einer studentischen Laienschauspieler-Gruppe in Dublin gewesen. Schmunzelnd und ein bisschen stolz berichtete er mir, dass einer Aufführung von Samuel Becketts "Warten auf Godot" sogar die Nichte des Autors beigewohnt hätte.

Dies war nun aber nicht der Qualität der Laienschauspieler geschuldet, die mein Bekannter eher als "dem Milieu angemessen" beschrieb. Vielmehr hatte Beckett kurz vor seinem Tod die Verantwortung für sein Werk in die Hände seines Neffen gegeben, der seitdem wiederum all überall auf der Welt Anwälte des "Beckett Estate" in Vorführungen von Werken seines Onkels schickt, um dort zum Beispiel auf die Einhaltung des Bühnenbildes zu achten.

Bei Aufführungen in Becketts Geburtsstadt Dublin führen laut meinem Bekannten manchmal die dort noch lebenden Verwandten selbst die Inspektionsbesuche durch - die Nichte saß also nicht zu ihrem Vergnügen im Publikum. Vielmehr wollte sie nur überprüfen, ob nicht ein kiffender Studenten-Regisseur das vorgeschriebene Bühnenbild der Landstraße mit Baum heimlich durch die Kulisse von "Fear and Loathing in Las Vegas" ersetzt hatte.

Hemmschuh für die Schaffung von Neuem

Die beiden Vorkommnisse stammen aus einer Zeit, in der die Digitalisierung noch bei weitem nicht so fortgeschritten wie heute war. Damals wirkten diese Züge des Urheber- und Verwertungsrechts für mich absurd, aber unabänderbar - nur wenige Aktivisten kamen vor einem Jahrzehnt auf die Idee, eine umfassende Reform zu fordern. Von der heutigen Warte aus betrachtet können die Anekdoten hingegen als subjektiver Beleg für die Diagnose gewertet werden, die derzeit gerne verkündet wird: Das gegenwärtige Urheberrecht ist kompliziert, seine Einhaltung unglaublich aufwändig und seine Durchsetzung nicht selten ein Hemmschuh für die Schaffung von Neuem.

War die reibungslose Kopierbarkeit von Daten die Initialzündung der Debatte, hat die explodierende Geschwindigkeit des Datenaustauschs durch DSL-Anschlüsse sie ungemein beschleunigt. Sekündlich kommen wahrscheinlich Abertausende im Netz mit dem Urheberrecht in Konflikt, zum Teil ohne es zu wissen oder ein Bewusstsein für den Verstoß zu haben. Die Welt physischer Aufführungen ist für die Anwälte des "Beckett Estate" groß, aber mit einiger Anstrengung überschaubar. Die Online-Welt dagegen muss auf die Vertreter von Rechteinhabern wie die Matrix wirken.

Der Kontrollverlust, der diesen Wandel begleitet, lässt nur noch Symbolhandlungen zu: Die Kriminalisierung zum Zwecke der Abschreckung, das Abmahnwesen. Das Frustrationspotential ist beiderseitig: Die Urheberrechtsreformer sehen die Kulturtechnik des Teilens in Gefahr; die Bewahrer erkennen die Zwecklosigkeit ihrer Mittel an, wenn sie verschärfte Sanktionen und Durchgriffsrechte fordern.

Der Konflikt über das Urheberrecht ist derzeit noch von Maximalpositionen und gegenseitigem Unverständnis geprägt. Das absolute Recht am Werk, wie es die Beckett-Familie wahrnimmt, erscheint in einer Welt der ständigen Verschmelzung und Veränderung anachronistisch, inklusive der langen Schutzfristen nach dem Tod des Autors - aus der Warte des Künstlers kann dies ganz anders aussehen. Die Gema wird als intransparenter Zwischenhändler wahrgenommen. Und doch gibt es genügend Musiker, die auf die ausgeschütteten Tantiemen nicht verzichten möchten.

Auf der anderen Seite hat das Netz das Verwenden, Kopieren und Bearbeiten von Musik-, Bild- und Text so einfach gemacht, dass es kein Zurück in die Welt des vergangenen Jahrtausends geben kann. Eine große Versöhnung dieser beiden entgegengesetzten Vorstellungen erscheint unmöglich. Ein Kompromiss, der einen ersten Interessensausgleich in Gang setzt, kann in Einzelfragen wie der nach dem "Fair Use" allerdings durchaus erreicht werden.

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