Es ist ein Jahrhundertprojekt: Künftig soll eine gigantische Online-Bibliothek Datenbanken von mehr als 30.000 deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zugänglich machen.
Ein Jahrhundertprojekt! Nicht nur wegen des technischen Aufwandes, der zu seiner Bewerkstelligung nötig ist. Sondern auch wegen der Vielzahl an Beteiligten, die daran mitarbeiten.
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Buchdigitalisierung per Knopfdruck: Das Bundeskabinett hat eine digitale Bibliothek beschlossen (© Foto: ddp)
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Doch die Sache ist beschlossen: Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2009 die Errichtung einer "Deutschen Digitalen Bibliothek" (DDB) gebilligt. Zuvor hatte die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder auf ihrer Jahrestagung im Oktober dem Projekt zugestimmt.
Der Nutzen einer solchen Digital-Bibliothek ist unmittelbar einsichtig. Noch immer sind viele wissenschaftliche Informationen und bedeutende Zeugnisse der Kultur nur Wenigen zugänglich, weil sie ortsgebunden sind: Sie bilden die Bestände einzelner Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken oder sind als Kulturdenkmale lokal fixiert.
Dies soll sich mit der zentralen Bibliothek grundlegend ändern: Nicht weniger als das kulturelle Erbe der Nation und alle verfügbaren wissenschaftlichen Informationen sollen für Deutschland digital erfasst und über das Internet für jedermann verfügbar gemacht werden. Dazu müssen die Bestände und Datenbanken von über 30.000 deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und durch spezielle Suchwerkzeuge erschlossen werden.
Zudem soll diese ab 2011 funktionsfähige Zentralbibliothek in die Europäische Digitale Bibliothek "Europeana" integriert werden. Diese ist das vom Rat der Europäischen Union beschlossene und seit 2008 verfügbare Pendant zur Initiative des US-Konzerns Google, der indes mit seinem Projekt "Google Books" langfristig nicht weniger als alle weltweit verfügbare Literatur digital verfügbar machen will.
Antwort auf Google
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) positionierte die Kontinentalbibliothek darum ausdrücklich als europäische Antwort auf das "Informationsmonopol durch Google." Schon vor Wochen sagte er auf der Autorentagung des Verbandes deutscher Schriftsteller, dass es nicht angehen könne, "dass der elektronische Zugang zu Büchern ganz oder zu einem erheblichen Teil von einem privaten Unternehmen dominiert wird."
Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek würden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass "das kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt." Mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar erklärte der Minister nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss, dass mit der Etablierung einer Online-Bibliothek alle Kulturschätze und wissenschaftliche Informationen "für künftige Generationen" zugänglich bleiben.
Der Staatsminister ging außerdem noch einmal auf den Internet-Konzern Google ein, der die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände "zu einem einmaligen Betrag auf Dauer" erwerbe. Bei der DDB würden hingegen "die Rechte-Inhaber zuerst gefragt - dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar."
Vorgesehen ist nun, dass die Bibliothek nun digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen herstellt und öffentlich zur Verfügung stellt. Angesichts des oft mühsamen föderalistischen Miteinanders von Bund, Ländern und Kommunen ist dies eine Aufgabe, die ähnlich herkullisch ausfallen dürfte wie die, aus Buchstabensuppe eine Enzyklopädie zusammenzustellen.
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(SZ vom 03.12.2009/joku)
Surfrider Beach in Malibu
Bringt nichts, denn die Schere zwischen den wenigen echten Kreativen und den vielen geldgierigen Rechteverwertern öffnet sich immer weiter. Stichwort TRIPS agreement und Digital Millenium Copyright Act. Für Reproduktionen alter Archivalien, die trotz schwammigen Urheberrechts und exzessiver Schutzfristen eigentlich gemeinfrei sein sollten, werden trotzdem exzessive Verwertungsrechte einkassiert. Das sieht man sehr schön in Frankreich (gallica.fr), wo zwar viel digitalisiert wird, aber nichts ohne Zahlung hoher Gebühren weiterverwendet werden darf (auch für nicht-kommerzielle Zwecke). Und das, obwohl der Autor längst nichts mehr davon hat und die Werke ursprünglich oft aus Steuergeldern beschafft worden sind. Die Freiheit der Forschung wird noch an den diversen intellektuellen Schutzrechten der Paragraphenverdreher zugrundegehen.
In unseren Archiven schlummern Schätze von Kulturgut, die wissenschaftlich noch nicht gehoben wurden. Man denke nur an die vielen Stadtarchive, die es gibt. Hier Zugänglichkeit über das Internet zu schaffen, ist eine wunderbare Sache.
Jedes Archiv muss, um diese Schätze zu bewahren, Restauratoren beschäftigen. Das ist ebenfalls ein gigantischer Aufwand. Die Digitalisierung geht zwar mehr in die Breite, ist aber einfacher und standardisierter als die Arbeit eines Restauratoren und führt letzten Endes dazu, dass die Quelle selbst geschont werden kann, weil man auf ihr digitalisiertes Abbild zugreifen kann.
Das große Problem liegt nur darin, die Echtheit der digitalisierten Quellen sicherzustellen. Das mag vielleicht auf den ersten Blick etwas komisch klingen. Aber gerade in den Geschichtswissenschaften haben die politischen Kräfte der jeweiligen Zeit, in der die Geschichte aufgearbeitet wird, einen enormen Einfluss. Die politische Gegenwart bestimmt über die Kontrolle der finanziellen Mittel immer die Bandbreite, innerhalb derer die Geschichte aufgearbeitet werden darf sowie die Bewertung der Ereignisse wie auch die Strukturierung der Zusammenhänge. In der Digitalisierung liegt eine große Gefahr der Quellenfälschung. Das heißt die Quelle selbst muss nebenher auch der Öffentlichkeit selbst zugänglich sein, um im Falle von Widersprüchen geprüft werden zu können. Wobei wieder das Problem entsteht, dass die Quelle unter jeder Prüfung leidet, der sie unterzogen wird, weswegen die Restauratoren unersetzlich bleiben.
Mei,
der Schutz des geistigen Eigentums der Rechteinhaber ist ein hohes und nachvollziehbares Ziel.
Ich prophezeie aber dass "Deutsche Digitale Bibliothek", so sie denn wirklich kommt, unter diesen Rahmenbedingungen nie das werden wird was sie sein soll.
Denn die ganzen Rechteinhaber müssen ja dann auch gefragt werden. Und ausfindig gemacht werden ... überhaupt erst einmal identifiziert werden.
Viel Spaß ... wirklich praktikabel ist so ein vorgehen nicht. Und benötigt eine nicht unerhebliche Manpower, anders gesagt, Kulturstaatsminister plant eine neue Behörde die eine nicht unerhebliche Anzahl an Beschäftigten benötigt, wenn sie die Pläne wirklich ernsthaft umsetzen soll.
Ob die DDB dann wirklich auch gut zu nutzen sein wird ist eine weitere Unsicherheit, wenn man sich IT-Projekte der öffentlichen Hand ansieht ... da war schon mal vieles gut gemeint aber nicht gut gemacht.
Mit der Rahmenbedingung "wir wollen alle Rechteinhaber um Erlaubnis fragen" ist die erste nur sehr schwer zu erfüllende Hürde ja schon mal vorhanden.
Das impliziert ja dann auch noch dass die Rechteinhaber individuell für die Bereitstellung entschädigt/bezahlt werden. Da freuen sich dann auch noch die Juristen weil da Rechtsstreite über die Höhe der Vergütung vorprogrammiert sind.
Super.