Datenschutz:Google lehnt globales Recht auf Vergessenwerden ab

Google weigert sich Daten von EU-Bürgern zu löschen. (Foto: dpa)

Der Internetriese Google weigert sich, Daten von EU-Bürgern von Seiten in Nicht-EU-Ländern zu löschen. Er ignoriert damit eine Anordnung der französischen Datenschutz-Aufsicht.

Im Streit über ein weltweites "Recht auf Vergessenwerden" im Internet stellt sich Google gegen eine Anordnung aus Frankreich. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte, die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL sei bei der Löschung von Suchergebnissen nicht global zuständig. Damit riskiert der US-Konzern Geldstrafen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Er hatte im Mai entschieden, dass EU-Bürger von Google verlangen können, Suchergebnisse zu löschen, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen. Dies gilt etwa, wenn die Informationen über Privatpersonen veraltet oder belanglos sind.

EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessenwerden"
:Bürger können kritische Google-Links löschen lassen

Hilfe im Kampf gegen unangenehme Google-Suchergebnisse: Ein Spanier wollte über die Suchmaschine nicht mehr im Zusammenhang mit einer 15 Jahre alten Geschichte auffindbar sein. Nun stärkt der EuGH mit seinem Urteil das "Recht auf Vergessenwerden". Der entsprechende Zeitungsartikel darf aber im Netz bleiben.

Google löscht allerdings Suchergebnisse nur auf europäischen Seiten wie google.de oder google.fr, während sie auf google.com weiter auftauchen. Der Konzern argumentiert, dass kein Land das Recht haben dürfe, zu bestimmen, welche Inhalte in einem anderen Land aufgerufen werden könnten. Ansonsten wäre das Internet laut Google nur so frei wie es das am wenigsten freie Land erlaube.

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