Datenschutz:Geheimdienste überwachten mehr als 37 Millionen E-Mails

Bombe, Rakete, Atom: Die deutschen Geheimdienste haben im Jahr 2010 offenbar fünf Mal so viele E-Mails überprüft wie im Vorjahr. In das Fahndungsraster fielen alle Nachrichten, in denen verdächtige Schlagwörter vorkamen. Trotz der intensiven Überwachung stießen die Geheimdienstler nur in 0,0006 Prozent der Fälle auf brauchbare Hinweise.

Die deutschen Geheimdienste überwachen nach einem Bericht der Bild-Zeitung in immer größerem Stil E-Mails und andere Internet-Kommunikationen. Das schreibt die Zeitung unter Berufung auf zwei neue Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG).

Im Jahr 2010 wurden dem Zeitungsbericht zufolge mehr als 37 Millionen E-mails und Datenverbindungen überprüft, weil darin bestimmte Schlagwörter - etwa Bombe - vorkamen. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. 2009 waren 6,8 Millionen Internet- und sonstige Kommunikationen überprüft worden.

Insgesamt hätten die Dienste den E-Mail- und Datenverkehr nach rund 2000 Schlagwörtern im Bereich Terrorismus, 13.000 Suchwörtern wegen Proliferation und rund 300 Begriffen im Zusammenhang mit illegaler Schleusung durchstöbert. Trotz der Überwachung habe es nur in 213 Fällen tatsächlich verwertbare Hinweise für die Geheimdienste gegeben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) dürfen den Datenverkehr durchforsten, um Terroristen, Waffenschieber oder Schleuserbanden aufzuspüren.

Union will schnelle Regelung des Telekommunikationsgesetzes

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zugriff der Polizei auf Handy- und Computerdaten hat sich die Union für eine zügige gesetzliche Klarstellung ausgesprochen. "Angesichts der stetig steigenden Internetkriminalität sind solche Gesetzesänderungen nötig, wenn wir die Opfer von Straftaten nicht völlig im Regen stehen lassen wollen", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings der Rheinischen Post.

Er bezog sich damit auf die nun eingeschränkten Möglichkeiten, an Pin-Codes und die Kennung von IP-Adressen heranzukommen. Der Innenexperte äußerte sein Bedauern, dass in der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Telekommunikationsgesetz ein "Generalverdacht" gegen die Polizei mitschwinge, dass diese alles tue, was technisch möglich sei.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: