Datenschutz:Facebook-Gegner reichen Sammelklage ein

500 Euro Schadensersatz für jeden, der mitmacht? Mit einer Sammelklage in Österreich wollen Kritiker von Facebook das Unternehmen zu strengerem Datenschutz zwingen. Sie deuten an, dass die eigentlich zuständige Behörde befangen sei.

  • Kritiker von Facebook haben in Österreich eine Sammelklage gegen das soziale Netzwerk eingereicht. Online kann jeder mitmachen.
  • Sie werfen dem Unternehmen vor, dass seine Datenschutzbestimmungen gegen EU-Recht verstoßen.
  • Jeder Facebook-Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada lebt, kann sich an der Sammelklage beteiligen.

Die Klage

Österreichische Datenschutz-Aktivisten suchen Mitstreiter für eine gemeinsame Klage gegen das Online-Netzwerk Facebook. Der Initiator, der Österreicher Max Schrems, klagt vor dem Handelsgericht Wien gegen das Online-Netzwerk. Er hat sich bereits mehrfach bei den Behörden über mangelnden Datenschutz auf Facebook beschwert hatte. Am Freitag rief er andere Facebook-Mitglieder auf, sich ihm anzuschließen. "Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook", erklärte Schrems. Er will für jeden Teilnehmer 500 Euro Schadenersatz von Facebook einklagen. Wenige Minuten nach Bekanntgabe der Klage hatten sich mehr als 200 Menschen online auf fbclaim.com registriert, um an ihr teilzunehmen. Sollte die Kalge erfolgreich sein, wären das insgesamt mehr als 100 000 Euro - für Facebook wohl eine geringe Summe.

Der Vorwurf

Aber es geht weniger um 500 Euro pro Kläger als um eine grundsätzliche Frage: Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Außerdem würden viele Daten "hinter dem Rücken" der Nutzer gesammelt, beispielsweise über Tracking-Software, die über den Like-Knopf auch auf fremden Webseiten eingebettet ist. Auch die Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA über das Programm "Prism" ist Teil der Klage. Facebook und andere Internetfirmen mit Sitz in den USA sind gesetzlich verpflichtet, Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf Nutzerdaten zu gewähren.

Die Rechtslage

Die juristische Situation ist unübersichtlich: Für alle Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas oder der USA gilt Irland als Firmensitz des sozialen Netzwerks und deshalb europäisches Datenschutzrecht - weil die europäische Tochter in Dublin sitzt. Gemäß den Nutzungsbedingungen sind aber Schadensersatzansprüche nach kalifornischem Recht zu verhandeln. Eine Klage von Schrems vor einem irischen Gericht wurde im Juni an den Europäsichen Gerichtshof verwiesen.

Auf die irische Datenschutzbehörde, vor der ebenfalls ein Verfahren läuft, wolle man sich hingegen nicht weiter verlassen, sagt Schrems, die handele viel zu langsam: "Viele Stimmen in Irland sagen, das liegt am politischen Druck, die in Irland sehr wichtige IT-Industrie nicht zu vertreiben."

Zwar habe Facebook zu Beginn auf Grund der Beschwerde in Irland Daten löschen und eine Funktion zur Gesichtserkennung auf Fotos deaktivieren müssen. Schrems fordert aber substanziellere Änderungen.

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