Copyright-Debatte:Fünf Fragen zum Urheberrecht, die unsere Gesellschaft beantworten muss

Der Streit zwischen Künstlern und jenen, die Kunst nutzen, eskaliert. Wir brauchen eine Friedensinitiative. Und ein neues Urheberrecht - denn die digitale Revolution ist eine Realität, die nicht verschwinden wird.

Dirk von Gehlen

Die Gesundheitspolitiker in Berlin atmen auf. Sie haben den zweifelhaften Status, das unbeliebteste politische Thema des Landes zu bearbeiten, an diejenigen abgetreten, die sich mit Fragen des Urheberrechts befassen.

Kein Spitzenpolitiker, so erzählt man sich in Berlin, äußere sich gerne zu den Themen des korrekt als Immaterialgüterrecht beschriebenen Fachbereichs. Die Gefahr ist zu groß, sich auf beiden Seiten des digitalen Grabens unbeliebt zu machen. Dort haben sich zwei Gruppen verschanzt, die eigentlich dringend aufeinander zugehen sollten. So ist ein Kulturkampf aufgeflammt, der hart und konfrontativ geführt wird. Die Metapher des Kriegs macht die Runde, manche mahnen sogar schon zur "Abrüstung".

Auf der einen Seite stehen dabei jene, die ihre digitale Lebensrealität auf das Urheberrecht übertragen wollen - juristisch nicht immer ganz sattelfest. Auf der anderen Seite positionieren sich seit ein paar Wochen Drehbuchautoren, Kreative und Künstler, für die eine "Reform des Urheberrechts" nur ein Euphemismus für dessen Abschaffung ist. Sie fühlen sich durch die Forderungen, die vor allem durch den Einzug der Piraten in die Parlamente ein Gewicht bekommen haben, existenziell bedroht.

Seitdem der Autor und Musiker Sven Regener in einem Radiointerview wütend losschimpfte, werden offene Briefe und ebenfalls öffentliche Antwortschreiben verschickt. Dabei ist die deutsche Debatte vor allem eins: verspätet. Im Netz ist seit mehreren Jahren unabwendbare Realität, was einige Akteure offenbar erst jetzt ausdiskutieren wollen.

Das Internet hat die Menschen bereits heute in die Lage versetzt, digitalisierte Inhalte schneller und günstiger als jemals zuvor zu verbreiten: identisch und nahezu kostenfrei. Diese Revolution ist keine Parteien-Forderung, sie ist Realität. Die Einsicht in diese Realität sollte Grundlage jeder Debatte sein, die nicht bloß Lobby-Gelärm sein will, sondern sich auf die Suche nach einer konstruktiven Lösung macht. Dabei kommt man an diesen fünf zentralen Fragen nicht vorbei:

Frage 1: Was ist überhaupt das Problem?

Zwar wird seit mehreren Wochen heftig diskutiert, klar scheint in der Debatte aber einzig: Auf beiden Seiten gibt es Stimmen, die nicht genau benennen können, worum überhaupt gestritten wird. Es geht um ausbleibende Bezahlung für Kunst und ums digitale Kopieren. Ob es zwischen diesen beiden Tendenzen einen Zusammenhang gibt, lässt sich aber nicht stichhaltig nachweisen.

Selbst der Kölner Jura-Professor Rolf Schwartmann, der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums das Thema bearbeitet hat und zum Schluss kam, man müsse härtere Strafen durchsetzen, schreibt in seinem Gutachten (pdf hier): "Ein direkter Zusammenhang zwischen der Nutzung illegaler Kopien und dem Rückgang der Umsatzzahlen liegt nahe, ist aber nur sehr schwer nachzuweisen."

Vielleicht hat der schrumpfende Umsatz also auch andere Ursachen: zum Beispiel diese, dass das Konzept des Musikalbums nicht mehr wirtschaftlich ist. Wer ein einzelnes Lied kaufen möchte, muss dafür nicht mehr ein ganzes Dutzend erwerben. Wenn dem so ist, helfen Vorwürfe gegen die moralische Schlechtigkeit der Nutzer ("Gier" und "Geiz" stehen im Raum) nur wenig, um zu den Umsätzen der 1990er Jahre zurückzukehren.

Sie lenken lediglich publikumswirksam davon ab, dass man selber (noch) keine Ahnung hat, wie konstruktive neue Modelle aussehen könnten. Diese werden unterdessen von Anbietern wie Amazon und Apple auf- und ausgebaut, die sich dafür ein großes Stück vom Kuchen nehmen. Ein weiterer Grund, weshalb er heute vielleicht kleiner ist als früher.

Frage 2: Welche Strafe ist angemessen?

Dennoch wird ein besserer Schutz kreativer Inhalte im Netz bisher einzig über die Einführung (noch) höherer Strafen diskutiert. Schon heute werden jährlich bis zu 700.000 Abmahnungen verschickt, um Menschen juristisch daran zu hindern, was das Netz ihnen ermöglicht: zu privaten Zwecken zu kopieren.

In Berlin überlegt man, diese Drohkulisse weiter zu verdunkeln. Parlamentarier lassen sich über das sogenannte Three-Strikes-Modell informieren, das bei wiederholtem Urheberrechtsverstoß die Sperrung des Netzzugangs vorsieht. Übertragen auf das häufig genutzte (aber im Kern falsche) Bild, wonach das Kopieren mit dem Stehlen im Supermarkt verglichen wird, bedeutet dies: Wer beim Diebstahl einer Packung Kaugummi erwischt wird, kann mit einer Art Bann belegt werden. Er wird für die Dauer von drei Monaten oder länger aus der digitalen Gemeinschaft ausgeschlossen.

Der Musiker Jan Delay hat die gängige Praxis der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen unlängst in einem Spiegel-Gespräch als "windiges Geschäftsmodell" bezeichnet und mit dem Schlag "in die Fresse" verglichen. Er wirft damit die Frage der Verhältnismäßigkeit auf: Stehen Strafe und Vergehen tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis?

Frage 3: Wer trägt die gesellschaftlichen Kosten?

Wer als Jurist nach einer schnell wachsenden Branche sucht, ist im früher eher randständigen Bereich des Urheberrechts gut aufgehoben. 190 Millionen Euro hat die sogenannte Abmahnindustrie 2011 eingenommen, sagt Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. Die Tatsache, dass die Gesellschaft sich nicht darüber einigen kann, wie sie konstruktiv mit den Folgen der Digitalisierung umgehen will, kennt nur zwei Gewinner: Juristen und die zu Recht kritisierten global agierenden Internetkonzerne.

Während in Deutschland eine Debatte darüber geführt wird, wie man die gesellschaftliche Realität der Digitalisierung bewerten möchte, bauen jene bereits ihre Geschäfte auf. Das ist ein wenig so, als fordere man eine Aktuelle Stunde im Bundestag, in der über die moralische Bewertung des Regens diskutiert wird, während draußen die Menschen nass werden. Das beste Mittel dagegen kann nicht sein, höhere Strafen für schlechtes Wetter zu fordern. Das beste Mittel gegen Piraterie ist ein gutes, legales Angebot.

Welches Verhältnis entwickeln Menschen, die Abmahnschreiben im Namen der Künstler erhalten, zu den Kreativen und ihren Werken? Diese Frage hat FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher kürzlich gestellt. Als Staatsbürger muss man überdies fragen: Welches Verhältnis entwickeln diese Menschen zu den Gesetzen ihres Landes? Die Schweizer Wirtschaftswissenschaftler Guy Kirsch und Volker Grossmann glauben: "Gesetze, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit."

Frage 4: Wie schafft man Gerechtigkeit?

Selbstverständlich ist ein Rechtsbruch nicht dadurch zu legitimieren, dass er von vielen begangen wird oder dass seine Durchsetzung mit Kosten verbunden ist. Die Gesellschaft wäre sonst machtlos gegen Steuerhinterzieher und Autobahnraser. Im Fall des Urheberrechts muss aber ein technologisches Problem gelöst werden, das rechtsphilosophisch anders liegt. Wer zu schnell mit dem Auto fährt, muss stets damit rechnen, erwischt zu werden.

Die Tatsache, dass jeder zumindest theoretisch überführt werden könnte, zwingt zur Einsicht und verhilft dem Recht zu seiner Durchsetzung. Dies ist beim Urheberrechtsbruch anders. In der aktuellen Situation gilt das Recht nämlich nur für die Ahnungslosen: Wer sich auskennt, weiß, wie er unerkannt bleibt. So wird zwar stets von Downloadern gesprochen, die verfolgt werden, in der Realität geht man aufgrund der unsicheren Rechtslage und der pragmatischen Beweisbarkeit aber einzig gegen die Anbieter vor, also diejenigen, die Inhalte zu Verfügung stellen.

Dass dies in Tauschbörsen automatisch geschieht, dass man beim Runterladen also selber zum Anbieter wird, ist vielen Nutzern nicht bewusst. Einzig sie laufen Gefahr, Post vom Anwalt zu bekommen.

Egal wie stark man den Arm des Gesetzes einschätzt, das Internet wird er nicht stoppen. Die Frage kann also nur lauten: Wie kann der Gesetzgeber ohne demokratiefeindliche, kostenintensive Überwachung die technischen Möglichkeiten so gestalten, dass es einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Nutzer geben kann?

Frage 5: Wie wollen wir's dann machen?

Seit Jahren beklagen Juristen einen Legitimationsverlust des Urheberrechts, dieser wird durch eine unverhältnismäßig sanktionierte Durchsetzungspolitik noch verstärkt - das zeigen alle Erfahrungen seit der Schließung der ersten großen Tauschbörse Napster, die das Problem ja auch nicht gelöst hat.

Denn "das geistige Eigentum ist besonders darauf angewiesen, dass es von der Bevölkerung akzeptiert wird", erklärt der in Hannover tätige Jura-Professor Axel Metzger und weist darauf hin, "dass rechtliche Regeln nicht nur vor Gerichten durchgesetzt werden, sondern vor allen Dingen dadurch Realität sind, dass die Menschen, die Regelungen akzeptieren." Wenn diese Einsicht schwindet, so Metzger, ist dies "der größte Schaden, den die Kreativen am Ende davontragen werden".

Soll man also tatenlos zusehen, wie das Internet gesellschaftliche Realitäten schafft? Natürlich nicht. Man muss aber - wie schon bei anderen technologischen Neuerungen zuvor - zu der Einsicht gelangen, dass neue Realitäten andere Wege verlangen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, für das die Unterzeichner des "Wir sind die Urheber"-Aufrufs einstehen: "Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können."

Es geht aber nicht nur um die Frage des Ermöglichens - sondern viel drängender um die Frage der praktischen Umsetzung. Wer dieses Ziel erreichen will, muss dafür auch Wege benennen können, die das Dilemma zwischen Wunsch und Realität auflösen.

Axel Metzger fordert deshalb, die digitale Kopie als gegeben zu akzeptieren und Lösungen mit ihr zu finden, nicht gegen sie: "Bevor die Akzeptanz des Urheberrechts bei der Generation der 15- bis 30-Jährigen völlig verloren geht, lasst uns Druck aus dem System rauslassen, das Ventil muss geöffnet werden, es müssen Pauschalvergütungssysteme her!"

Derartige Vorschläge wie die sogenannte Kulturflatrate oder das vom Lüneburger Professor Volker Grassmuck vorgeschlagene Tauschlizenz-Modell haben ihre Schwächen. Sie haben aber eine unschlagbare Stärke: Sie lösen den Grundkonflikt, der aus den Möglichkeiten der digitalen Kopie erwächst.

Das private, nichtkommerzielle Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken wird durch eine pauschale Abgabe, die monatlich über den Netzanbieter eingezogen wird, entkriminalisiert. Das ist nicht neu. Bei der Kassettenkopie hatte man sich einst zu einer ähnlichen Lösung durchgerungen, es wäre aber der erste wichtige Schritt, um den Kulturkampf zu befrieden und gemeinsam an konstruktiven Lösungen zu arbeiten, die der zunehmenden Digitalisierung angemessen sind.

Wenn die Gesellschaft nicht selbst aktiv nach diesen Antworten sucht, werden kommerzielle Unternehmen uns Lösungen präsentieren, bei denen sicher nicht der gerechte Ausgleich unterschiedlicher Gruppen im Vordergrund steht.

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