Die verschiedenen Anbieter gehen bisher noch sehr unterschiedlich mit diesen Problemen um. Manchmal wird der ganze Account gelöscht, wenn die Inaktivität eines Nutzers zweifelsfrei auf seinen Tod zurückzuführen ist, und er nicht etwas anderes verfügt hat. Manchmal wird Angehörigen der Zugang mit Zugangsdaten zur Verfügung gestellt (was theoretisch erlaubt, unter dem Namen des Toten weiter Nachrichten zu verschicken), manchmal nur eine CD mit dem Inhalt eines Accounts gegen den Toten- beziehungsweise Erbschein ausgehändigt.
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Rundmail, Betreff: verschieden
Uneinheitlich wird auch gehandhabt, ob alle, die mit dem Verstorbenen in elektronischem Kontakt standen, von seinem Tod benachrichtigt werden oder nicht. Denn woher können sie wissen, warum derjenige nicht mehr antwortet, der gerade noch permanent Lebenszeichen durch die Leitungen geschickt hat? Und: Wollen und sollen sie es überhaupt wissen? Rundmail, Betreff: verschieden?
Wegen dieser Unübersichtlichkeit der Lage sind schon diverse Internetfirmen für Todesbewältigung im Web 2.0 entstanden. Diese Dienstleister - sie heißen in den USA legacylocker.com oder deathswitch.com (Slogan: "Bridging Mortality") oder lastmessage.de in Deutschland - übernehmen es auf verschiedene Weise, die Online-Hinterlassenschaft im Sinne des Verstorbenen und seiner Angehörigen zu organisieren. Das ist nicht ganz unproblematisch, weil man dafür nicht nur Geld bezahlen, sondern auch zu Lebzeiten seine sämtlichen Passwörter der Firma überlassen muss.
Bei Facebook werden die Zugangsdaten, wie gesagt, nicht an Angehörige gegeben. Aber das Profil des Verstorbenen bleibt erst einmal online, einsehbar nur für die von ihm einst bestätigten "Freunde" (anders als bei allgemein zugänglichen Gedenkgruppen wie zum Tod von Michael Jackson oder zum Amoklauf von Winnenden).
Dem Toten kann ein "Memorial"-Status zugewiesen werden. Die Online-Bekannten nutzen dann das Netzwerk als gemeinsame Trauer- und Erinnerungsplattform. Allerdings gibt es hier auch Bedenken: Die kanadische Datenschutzbehörde hat vor kurzem gerügt, dass Facebook nicht nur in den Nutzungsbedingungen, sondern auch in seiner Privacy Policy klar erkenntlich machen müsse, dass ein Account auch nach dem Tod des Nutzers noch aktiv bleibt.
Neuartige Trauergemeinde
Doch ist das Sterben im Internet keineswegs bloß eine praktisch-rechtliche Frage. Die einseitige Fortsetzung der Interaktivität, das elektronische Aufsuchen und "Anstupsen" des Toten erinnert an alte Ahnenrituale, bei denen Speis und Trank ans Grab gebracht wurden. Der Gestorbene wird geisterhaft präsent gemacht. Es entsteht gerade eine neue Art der Trauergemeinde, ein neuer Begriff von Nachlass und Nachleben, und wie im Online-Leben, so auch im Tod eine neuartige Zwischenform von Privatheit und Öffentlichkeit.
Inzwischen gibt es schon viele "virtuelle Friedhöfe", etwa unsereliebsten.de - Gedenkseiten mit Kerzen, Tauben und hallender Pianomusik, die, wenn auch nicht immer geschmackssicher, die Tradition der Epitaphien in mittelalterlichen Kirchen aufgreifen. Man sucht damit Permanenz in der Mobilität, das Bleibende im Ungewissen: "Unvergessen!" Überhaupt verknüpft sich im Netzsterben ein säkularisiertes platonisch-christliches Erbe mit der spezifisch modernen Verschwisterung von Tod und Medium.
Die Kulturwissenschaft hat nämlich herausgearbeitet, wie sehr die neuen Medien der Moderne der Totenbeschwörung zuneigen: vom Telegraphen zum Poltergeist im rauschenden Fernseher, von der "Geisterfotografie" der frühen Fotografiegeschichte bis zum Grammophon in Thomas Manns "Zauberberg", dem "Musiksarg" , der in den Stimmen abwesender oder toter Sänger eng mit den spiritistischen Séancen des Romans verbunden ist.
Das immer wachsende Internet ist, so gesehen, eine einzige spiritistische Veranstaltung, ein riesiger Schwebezustand halb gegenwärtiger, halb abwesender Seelen. Oder, um es mit einem Status zu sagen, den sterbliche Facebook-Mitglieder zur Beschreibung ihrer selbst verwenden können: "Es ist kompliziert."
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(SZ vom 22.09.2009/jb)
Rekord in Deutschland
Wenn darüber mal Gerichte entscheiden sollten, könnten diese einen Vergleich zur Offline
Welt heranziehen.
Wenn ein Toter stirbt, dann haben die engsten Angehörigen Zugang zur Wohnung, also auch zu privaten Dingen wie Fotos (auf Papier) oder Briefe. Sie bekommen dafür den Schlüssel des Vermieters um die Wohnung aufzulösen. Der Schlüssel zum Privatleben des Verstorben könnte nun von den Gerichten in die Onlinewelt als Vergleich übertragen werden, um den Hinterbliebenen zu ermöglichen ein Online Profil eines verstorben zu ändern oder eben auch aufzulösen.
negativen Bewertungen.
Zeift mir nur daß die Wahrheit weh tut, oder verdrängt wird.
Ein Drogensüchtiger gibt in der Regel auch nicht zu, daß er süchtig ist. Und jemand der sein ganzes Leben ins virtuelle Netz rausbläst und z.B. der ganzen Welt mitteilen will, daß er gerade in Spanien Urlaub macht, oder gerade verliebt ist, hat ein extremes Bedürfnis sich mitzuteilen.
Vergleichbar: Ein normaler Mensch trinkt ab und an Bier und der Süchtige trinkt jeden Tag eine Flasche Schnaps.
Trilobites hat Recht, daher geht Ihr Kommentar an der Realität vorbei. Die sozialen (sic!) Netzwerke haben ein Interesse daran, möglichst viele Mitglieder zu haben, ob es sich dabei um Karteileichen, echte Leichen oder lebendige, aktive Mitgleider handelt, ist egal.
Hier spricht Trilobites, der sich seit der Zensurwelle letztes Jahr bei der SZ löschen lassen wollte. Ich kann mich immer noch einloggen. Ich logge mich gleich wieder angewidert aus. Sie lernen nichts, hier. Hoffentlich zensieren sie mich. Für immer.
jeder Faser seines Lebens auf den Seiten wie Facebook, ist nur ein Hilfeschrei im Gefühl der Bedeutungslosigkeit.
Wen interessierts? Niemanden mit einer gesunden Portion Verstand
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