Bundesregierung:Verbot für "gewaltbeherrschte" Computerspiele

Die Bundesregierung hat ein strengeres Jugendschutzgesetz beschlossen. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen zeigen, können nun indiziert werden.

Nach dem Streit um Testkäufe von Jugendlichen hat die Bundesregierung am Mittwoch ein strengeres Jugendschutzgesetz beschlossen, das den strittigen Punkt aber nicht mehr enthält. "Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", erklärten Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und NRW-Familienminister Armin Laschet (beide CDU).

Bundesregierung: Ursula von der Leyen: Klares Signal für Hersteller und Händler von Computerspielen.

Ursula von der Leyen: Klares Signal für Hersteller und Händler von Computerspielen.

(Foto: Foto: AP)

Laschet ist für die Länder federführend für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Gesetz verbessere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen, erklärten die CDU-Politiker.

Mit der Neuregelung wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Medien erweitert. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, können mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Gesetzlich festgeschrieben wurden zudem Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der USK und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).

Mindestgrößen für Warnhinweise

"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts", erklärte die Ministerin. Künftig sei auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. "Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen", betonte von der Leyen. "Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen."

Ursprünglich hatte von der Leyen zudem festschreiben wollen, dass Jugendliche versuchsweise Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos kaufen können, um Händlern auf die Spur zu kommen, die sich nicht an das Verkaufsverbot halten. Nach breiter Kritik an dem Vorhaben hatte die Ministerin auf den Passus verzichtet.

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