Das Bundeskriminalamt richtet eine Internetseite zu einer terroristischen Vereinigung ein, wartet dann auf Besucher dieser Website, registriert deren IP-Adresse und lässt die entsprechenden Personen dann vom Provider identifizieren. Ein Zukunftszenario? Mitnichten.
Laut einem Bericht der Berliner Zeitung Tagesspiegel hat das Bundeskriminalamt (BKA) bei einer behördeneigenen Seite zur linksextremen "militanten gruppe" genau dieses Verfahren angewendet - um die bislang erfolglosen Ermittlungen gegen diese mutmaßlich terroristische Gruppe voranzubringen. Das BKA soll dazu Auskünfte bei der Telekom und der spanischen Telefonica verlangt haben.
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Dee Website des BKA zur "militanten gruppe" (© Screenshot: Sueddeutsche.de)
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Diese Art der Überwachung - in der IT-Fachsprache "Honeypot" - "Honigeimer" genannt - simuliert Netzwerkdienste oder ein vollständiges Netzwerk. Greifen Nutzer auf diese Dienste zu, werden alle Aktionen protokolliert. Bislang haben vor allem Organisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Honeypots eingesetzt, um unvorsichtige Downloader anzulocken.
Gericht verbietet Speicherung von IP-Adressen
Das Pikante an diesem Fall: Was das BKA offenbar macht, hat ein Berliner Amtsgericht dem Bundesjustizministerium verboten. In einem jetzt veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil vom 27. März 2007 (5 C 314/06) untersagt das Amtsgericht Berlin-Mitte der Behörde, über ihre Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Das heißt, dass IP-Adressen nicht archiviert werden dürfen. Für die Richter ist "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetnutzer zu identifizieren. Das Gericht geht daher von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" aus. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer, der in der Datenschutz-Organisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist.
Das Bundeskriminalamt wollte sich auf Nachfrage aus "kriminaltaktischen Gründen" nicht zur Speicherung von IP-Adressen äußern und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Laut Bundesanwaltschaft gehört diese Vorgehensweise zu den allgemeinen Fahndungsmitteln.
(sueddeutsche.de)
Gewalt in Syrien
Geht es um Terroristen oder geht es um Gegner der Regierungspolitik? Das ist keine Frage!
Hiermit sind die guten Herren des BKA wohl etwas zu weit gegangen...was soll das?
Damit wird doch jeder, der sich evtl. sogar für die Arbeit des Amtes interessiert, kriminalisiert...und wie blöd muss ein linksextremer Terrorist sein, eine BKA-Seite zu besuchen?^^
Wie hieß der Sponti-Spruch noch mal? Legal, illegal, sch...egal. Willkommen im Klub, Wolferl!
http://www.bka.de/fahndung/personen/tatkomplexe/militante_gruppe/inde
x.html
Anonymisierer
http://tor.eff.org
http://www.i2p.net/
Die URL der Seite fehlt leider im Bericht. Dann würde man sehen, dass es sich um eine Informations-Seite über die "militante gruppe" handelt. Deren Besucher zu identifizieren ist so als würde man jedem Besucher der Fahndungslisten des BKA unterstellen, er/sie würde ein Verbrechen planen.
Paging