Die große Koalition hat sich heute auf das neue BKA-Gesetz geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen dürfen künftig private Computer durchsucht werden.
Das Bundeskriminalamt darf künftig bei der Fahndung nach Terroristen private Computer durchsuchen und Wohnungen Unverdächtiger mit Mikrofonen und Kameras überwachen. Das sind die umstrittensten Regelungen aus dem BKA-Gesetz, das die Koalition nächste Woche im Bundestag trotz heftigen Widerstands der Opposition verabschieden will. Linke, FDP und Grüne lehnte den Entwurf am Donnerstag geschlossen ab.
Der Bundestrojaner kommt (© Foto:)
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Union und SPD hatten sich am Dienstagabend nach monatelangem Ringen auf eine der größten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik verständigt. Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" soll das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Bisher ist die Behörde nur für die Strafverfolgung zuständig. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, erhalten die Fahnder eine ganze Reihe neuer Befugnisse, die die Länderpolizeien zum größten Teil schon seit 60 Jahren haben.
Neu und besonders umstritten ist die Online-Durchsuchung, für die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr enge Grenzen gesetzt hatte. Auf Drängen der SPD wird die Regelung bis 2020 befristet. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. In dringenden Fällen soll der BKA-Präsident Beweise auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.
Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.
Grüne halten Regelung für verfassungswidrig
Die Opposition reagierte empört auf die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einem "weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Die Befristung der Gültigkeit auf zwölf Jahre nannte er "unverschämt und aberwitzig". "Die konkrete Ausgestaltung zur Onlinedurchsuchung ist in meinen Augen verfassungswidrig", erklärte Beck. Der Kern der Privatsphäre werde nicht hinreichend geschützt, wenn bei vermeintlich eiligen Durchsuchungen nicht einmal ein unabhängiger Richter zustimmen müsse.
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Schon seit Schily finde ich keine passenden Worte mehr diese Diktatur so zu benennen wie sie ist und finde keine Antworten, die diese Verfassungsvernichter Einhalt gebieten kann, außer diese endlich abzuwählen. Doch wen nur, wenn keine der Parteien dieses Treiben nicht selbst mitspielen? Bleibt nur der Weg über Artikel 20 des Grundgesetzes? Für mich ist es Zeit dass dieses Grundgesetz wie die Nebengesetze die das Grundgesetz einschränken ausschließlich in Bürgerbegehren festgelegt und geändert werden dürfen.
Es ist unvorstellbar, wie eine politische Klasse zwei Jahrzehntelang auf die Stasi der DDR schimpfen konnte und gleichzeitig einen Schnüffelstaat aufgebaut hat, der die Stasimethoden weit übertrifft. Was ist das für eine Doppelmoral der politischen Klasse? Diese Bundesregierung hat kein Gefühl und kein Verständnis, was Menschenwürde bedeutet. Sonst würden sie nicht den Bürgern die Kameras der Sicherheitsbehörden in das Schlafzimmer legen lassen.
Es zeigt sich aber auch, wie die Verfassung versagen kann, wenn ein Staat faktisch so gestaltet wird, dass nur noch die totalitären Kräfte in die Verfassungsorgane einschließlich der Bundesregierung kommen.
Glücklicherweise gibt es noch das Bundesverfassungsgericht könnte man vielleicht ausrufen. Zwar bremst das Bundesverfassungsgericht die schlimmsten Auswüchse, aber es bremst sie dort, wo die Menschenwürdegarantie eigentlich das absolute Stoppzeichen fordert.
Im Staat hat sich alles an den Rand der Verfassung verschoben. Der Staat geht mittlerweile soweit, die totale Kontrolle über jedermann zu erlauben und das Bundesverfassungsgericht relativiert, was nach der Verfassung absolut verboten ist. Durch diese Verschiebung der Kompetenzen gerät aus dem Blick, dass die Verfassungsorgane gar nicht mehr richtig funktionieren und der Totalitarismus unsere Gesellschaft faktisch dominiert. Der Staat steht nicht mehr in der Mitte der Verfassung. Das ist eine äußerst gefährliche Entwicklung.
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte derart eingeschränkt, da selbst dritte die Kontakt zu einem verdächtigen haben überwacht werden können, dass nun wieder nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht dem Treiben der gesetzlosen Regierung Einhalt gebieten kann.
Wer Lust hat sich das BKA Gesetz im kompletten Text durchzulesen:
grundgesetz.wordpress.com/politik/06000-gesetze/06100-deutsche-gesetzgebung/0930001-bka-gesetz
"auch Linux muss noch besser werden, so dass auch ein normalsterblicher XP-Depp damit klarkommt."
... einer der XP so beherrscht das es sauber installiert ist wird das mit viel weniger Mühe auch mit Linux schaffen und die anderen werden beides nicht wirklich gut am Laufen halten meist macht dass dann der Sohn oder irgendein Kumpel ... ansonsten hörn sie sich mal an was auf einmal mit Vista alles nicht mehr geht. Aber da ist neukaufen dann völlig in Ordnung.
hier kann ich nur auf das Verfassungsgericht hoffen.
Ich glaube unsere Politikern haben ziemlich viel Angst vor dem eigenen Volk.
Paging