Der Bundesgerichtshof verpflichtet Ebay dazu, keine Auktionen mit jugendgefährdenden Medien zuzulassen.

Ebay muss seine Angebote schärfer auf jugendgefährdende Medien prüfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag ist es nicht nur verpflichtet, entsprechende Video- und sonstige Angebote zu sperren, wenn es Kenntnis davon erhält.

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Es muss auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt. Konkret muss Ebay nach der Entscheidung des Ersten Zivilsenats in Karlsruhe verhindern, dass konkret benannte jugendgefährdende Medien von einem anderen Verkäufer erneut auf seiner Plattform angeboten werden.

Klage des Video- und Medienfachhandels

Ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels hatte dagegen geklagt, dass bei Ebay von Juli 2001 bis Mai 2002 indizierte jugendgefährdende Medien angeboten wurden. Er sah darin ein wettbewerbswidriges Handeln der Beklagten.

Das Landgericht und das Berufungsgericht wiesen die auf Unterlassung gerichtete Klage ab. Die hiergegen eingelegte Revision hatte jedoch vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Nach dessen bisheriger Rechtsprechung betrifft das im Telemediengesetz geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch.

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