Dubiose Geschäftemacher setzen im Internet auf unaufmerksame Nutzer, die dort Verträge abschließen, ohne es zu merken.
Über Briefkastenfirmen im Allgemeinen weiß man meist nicht besonders viel, das liegt in ihrer Natur, weshalb man mit dem Begriff der Briefkastenfirma vor allem ein paar Schlagworte verbindet: dubios, halbseiden, windig. All dies lässt sich über die Frankfurter Haupteinkaufsstraße Zeil nur bedingt sagen, und dennoch passt es, dass man den Briefkasten der Vita Active Ltd. am oberen Ende der Zeil findet, wo es nicht mehr die großen Marken dieser Welt zu kaufen gibt und dafür ein paar abgeblätterte Fassaden zu besichtigen sind, dazu allerlei Geschäfte, die mit Angeboten wie "Alles muss raus" werben. Man findet dort außerdem diverse Imbissläden und neben einem dieser Läden eben auch das Haus mit der Nummer 22, an dem man vergebens ein Klingelschild der Vita Active sucht, dafür aber einen Herrn findet, der aus der Tür kommt und sagt: "Nein, die gibt es hier nicht. Die sind eine Briefkastenfirma."
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Der Herr ist Rechtsanwalt, er hat seine Kanzlei im ersten Stock, und er hat diese Sätze recht häufig gesagt in den vergangenen Wochen. Immer wieder, erzählt er, tauchten hier jetzt Menschen auf, die nach der Vita Active suchten und denen er nicht weiterhelfen könne. Gemeinsam ist all diesen Besuchern, dass sie im Internet auf die dubiose Firma hereingefallen sind. Und nun zahlen sollen.
Post von der Inkassofirma
Unter der Adresse www.lebenserwartung.de betreibt die Vita Active im Netz eine Seite, auf der Besucher per Klick herausfinden sollen, wie lange sie noch zu leben haben. Zusammen mit dem Test wird ein Gewinnspiel angeboten, und recht geschickt versteckt findet sich dort unter Punkt sechs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass für beide Leistungen ein "einmaliges Benutzungsentgelt" von 30 Euro fällig werde sowie nach Start des Tests das Widerrufsrecht erlösche. Inzwischen haben bereits hunderte Nutzer den Hinweis übersehen, ihre Daten eingegeben und sich wenige Tage später über die Zahlungsaufforderung im Briefkasten gewundert. Wer sich weigert zu zahlen, kann mit der Inkasso-Forderung rechnen. "Wir bekommen derzeit Massen an Beschwerden zu dieser Seite", sagt Ute Klaus von der Verbraucherzentrale Hessen.
Immer mehr dubiose Geldmacher setzen derzeit auf ein Hauptmerkmal des Internet: die Schnelligkeit. Kaum jemand liest dort Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, worauf auch die bereits einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus dem hessischen Büttelborn setzen. Im Netz betreiben sie mehrere Seiten mit auf den ersten Blick unverdächtigen Namen wie lehrstellen.de, über die sie unaufmerksame Nutzer zum Abschluss sogenannter Zwei-Jahres-Abonnements verleiten und dafür 168 Euro fordern. Wer nicht zahlt, bekommt auch hier Post vom Anwalt.
Kaum rechtliche Handhabe
Andreas und Manuel Schmidtlein aber bilden eine Ausnahme in ihrer Branche; in den meisten Fällen ist die Identität der Internet-Abzocker unbekannt. "Die verbergen sich hinter ihren Firmennamen irgendwo im Ausland, und da kommen wir ganz schwer ran", sagt Ute Klaus. Das wiederum scheint den Geldmachern klar zu sein: "Die Methoden beobachten wir jetzt häufiger", sagt Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaft beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Allein im vergangenen Monat habe man gegen die Schmidtleins 16 Abmahnungen auf den Weg gebracht. "Die wurden größtenteils akzeptiert."
Viel mehr allerdings ist rechtlich nicht drin. "Per Unterlassung können wir nur konkrete Fällen unterbinden", erklärt Verbraucherschützer von Braunmühl, "aber es fehlen die Sanktionen, die solche Leute abschrecken würden." Seit neuestem versuchen es die Verbraucherschützer mit dem Instrument der Gewinnabschöpfung: Verletzt jemand vorsätzlich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kann sein Gewinn eingezogen werden. "Bisher haben wir das aber noch in keinem Fall geschafft", sagt Braunmühl, "der Vorsatz lässt sich kaum einmal nachweisen, und die Hürden des Gesetzgebers sind sehr hoch." Mehrfach bereits habe man sich an das Bundesjustizministerium gewandt, bisher ohne Erfolg. Das Ministerium wiederum hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, noch im Herbst einen Referentenentwurf vorzulegen, mit dem es eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen will.
Bis dahin bleiben Internetnutzern nur zwei Dinge: Stets sorgfältig die Geschäftsbedingungen zu lesen - und Post vom Anwalt schlicht zu ignorieren. "Da kann einem nichts passieren", sagt Verbraucherschützer Braunmühl. "Bei einer solchen Art der Täuschung kommt nämlich überhaupt kein Vertrag zustande."
(SZ vom 30.10.2006)
OB-Kandidatin Nallinger