Beschlossenes Leistungsschutzrecht:Ein Gesetz, das nur Verlierer kennt

Das jetzt beschlossene Leistungsschutzrecht ist ein Gesetz, das Rechtsunsicherheit und Verwirrung stiften wird. Das geben selbst seine Befürworter zu - und genau das ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber.

Ein Kommentar von Lutz Knappmann und Stefan Plöchinger

Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, das weder Befürworter noch Gegner loben, dann heißt es gern: Der Gesetzgeber muss etwas richtig gemacht haben, weil er sich in der gesellschaftlichen Mitte bewegt.

Beim Leistungsschutzrecht ist das anders. Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der weder die Verleger noch die Kritiker noch die gesellschaftliche Mitte glücklich machen wird.

Wer die quälende Debatte von Lobbyisten, Netzpolitikern und -aktivisten in den vergangenen Monaten versäumt oder schlicht nicht mehr verstanden hat: Die schwarz-gelbe Regierung will ein neues Recht einführen, das es Verlagen ermöglicht, von Suchmaschinen und anderen Aggregatoren im Internet Geld zu verlangen, wenn sie die Inhalte der Verlage indizieren und neu zusammengestellt präsentieren.

Es richtete sich im Grundsatz zunächst unter anderem gegen Google News, einen Dienst, der mit der üblichen Perfektion des US-Monopolisten eine Nachrichtenübersicht zusammenstellt, die vielen Nutzern für einen schnellen Überblick reicht - und damit Seiten wie dieser eine gewisse Konkurrenz macht. Das allerdings ist nur die halbe Wahrheit.

Schwammiger geht es nicht

Süddeutsche.de etwa bekommt ungefähr 25 Prozent seiner Besuche über Google, dabei circa sieben Prozent über Google News. Und damit ist das Dilemma hinter dem Leistungsschutzrecht schon beschrieben: Einerseits baut Google mit Verlagsinhalten selbst attraktive Angebote, die über die universelle Suche dort durchaus auch zu Anzeigenerlösen führen. Andererseits profitieren die in Google News verlinkten Nachrichtenseiten von diesem Angebot, weil sie auf ihre anzeigenfinanzierten Angebote täglich so viele neue Nutzer bekommen wie durch keinen anderen Dienst, auch durch kein einziges Social Network.

Nun hat die schwarz-gelbe Regierung in den vergangenen Monaten den Gesetzentwurf mehrmals umgeworfen, zuletzt in dieser Woche. Sie flickte eilig eine Passage in den Entwurf, dem zufolge kurze Artikelausschnitte weiter frei nutzbar sind - sprich: exakt das, was Google (neben den Überschriften) von den Nachrichtenseiten nutzt. Dies wirkt nicht zuletzt deshalb bizarr, weil das Gesetz ausdrücklich Suchmaschinen und andere Aggregatoren als einzige Zielobjekte des Gesetzes benennt - und nach der Änderung nun den wichtigsten Marktteilnehmer quasi ausklammert. Schwammiger kann man ein Gesetz kaum formulieren.

Das Gesetz wird Gerichte beschäftigen

Schon vor der jüngsten Ergänzung haben Juristen beider Seiten, wenn sie mal nicht öffentlich unterwegs waren, den schwarz-gelben Entwurf wegen zahlreicher Formulierungsschwächen kritisiert, mit der sicheren Prognose: Dieses Gesetz wird über Jahre die Gerichte beschäftigen, womöglich das Verfassungsgericht, und damit den Streit zwischen den Verlagen und den Suchmaschinen und anderen Aggregatoren keineswegs beilegen. Viele vermuteten, dass das Justizministerium die Wortwahl bewusst unkonkret gehalten habe - aus mangelnder eigener Überzeugung. Ob das stimmt oder nicht: Die Verwirrung ist komplett und die Frage endgültig ungeklärt, wem das Gesetz je nutzen soll.

Die Debatte über das oben erwähnte Dilemma pro oder contra Google geht quer durch die Redaktionen und Verlage, die Wut von Netzaktivisten ist groß. Und die Kontrahenten selbst stehen sich so erregt gegenüber, dass am Ende womöglich gar nichts anderes als ein Pseudogesetz herauskommen konnte.

Die deutsche Rechtskultur samt Gesetzgeber ist in Bezug auf das Internet ohnehin oft überfordert, und wer daran bislang noch zweifelte, hat es nun bewiesen bekommen. Mag sein, dass das Gesetz besser als das alte Urheberrecht dabei helfen kann, kleinerer Aggregatoren Herr zu werden, die illegitim Verlagsinhalte nutzen (die aber nicht die Bedeutung von Google haben). Mag sein, dass angesichts des Dauerstreits Google bei unzweifelhaft kritischen Projekten wie seiner neuen Bildersuche in Deutschland nun unter Erklärungsdruck gerät. Eine nachhaltige Lösung bietet das Gesetz jedoch nicht.

Vielleicht lernen ja alle Beteiligten etwas daraus. Etwa, dass auf Dauer Kompromissbereitschaft unter geschäftlichen Frenemys wertvoll ist - Frenemy, weil Google eben sowohl Friend als auch Enemy der Verlage ist, je nach Sichtweise. Was soll da helfen, außer miteinander zu reden?

Der Bundesrat ist gefordert

Interessant ist, wie kürzlich im Kontrast zu Deutschland die Debatte in Frankreich zu Ende gegangen ist. Auch dort war Google jahrelang der Hauptgegner, der politische Druck war noch heftiger, er kam von Präsident François Hollande, persönlich und ultimativ. Das rang Google am Ende Zugeständnisse ab, die Verwaltungsratschef Eric Schmidt sogar "historisch" nannte. In Deutschland läuft der Streit verbitterter und führt für keine Seite zu erkennbaren Vorteilen. Sondern zu einem Gesetz, das Rechtsunsicherheit und Verwirrung stiften wird, wie selbst seine Befürworter zugeben - und ein Armutszeugnis für einen Gesetzgeber ist.

Jetzt ist im nächsten Zug der Bundesrat gefordert, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Die Opposition, die dort die Mehrheit hat, sieht das Leistungsschutzrecht kritisch. Gut möglich, dass er oder auch die EU die Debatte verzögern, bis ein Inkrafttreten vor der Bundestagswahl unmöglich wird. Eine neue Bundesregierung, wie immer sie aussieht, dürfte sich ein solches Projekt nicht noch einmal antun.

Die Frage wäre dann nur, wem das am Ende wirklich schaden würde. Wem hilft ein Gesetz, bei dem keiner wirklich gewinnt, sondern beide Seiten irgendwie verlieren - oder sich bis zur Unentschiedenheit neutralisieren?

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: