Die US-Autoren- und Verlegerverbände haben dagegen geklagt. Es handelt sich um eine sogenannte class-action, bei der die Entscheidung nicht nur für den Kläger und den Beklagten, sondern für alle Mitglieder einer "class" gilt. Zwischen den klagenden Autoren und der beklagten Firma Google wurde mittlerweile ein Vergleich geschlossen, der vom Gericht bestätigt werden muss. Stimmt das Gericht zu, unterliegen sämtliche "Class"-Angehörige, also die Buchautoren weltweit, bezüglich ihrer Urheberinteressen in den USA dem Vergleich.
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Google hat alle Autoren der Welt aufgefordert, mitzuteilen, ob sie den Vergleich akzeptieren. Wer nicht widerspricht, ist nach der "Berner Übereinkunft" zum Urheberrecht an den Vergleich gebunden. Bis zum 4. September können Bedenken beim Gericht vorgebracht werden. Die Justizministerin hat das nun getan: Sie dringt darauf, dass der Vergleich abgelehnt wird oder zumindest deutsche Autoren und Verleger davon ausgenommen werden.
Gewaltige Wettbewerbsvorteile
Und so sieht der umstrittene Vergleich aus: Google erhält die Nutzungsrechte an den gescannten Büchern und darf weiter Bücher digitalisieren; Google wird der Display use erlaubt, die Firma darf also Abonnements für ihre elektronische Bücherdatenbank verkaufen. Die Autoren erhalten einmalig 60 Dollar für die Bücher, die schon ohne ihre Zustimmung digitalisiert sind; an den Einnahmen aus dem Online-Zugriff auf ihre Bücher erhalten die Rechteinhaber 63 Prozent.
Ministerin Zypries moniert das Gesamt-Procedere: Google verschaffe sich nach dem Motto "Erst tun und dann fragen" auch in Deutschland gewaltige Wettbewerbsvorteile. Der Vergleich gewähre Google Rechte in einem Umfang, den es auf legalem Weg nie bekommen hätte. Es dürfe nicht sein, das ein "fragwürdiges Vorgehen" nun vom US-Gericht "legalisiert wird". Deutsche Autoren-Initiativen haben über Entrechtung und Enteignung durch Google geklagt: Es müsse der Entscheidung "der Kreativen" überlassen bleiben, ob und wie ihre Werke veröffentlicht werden. Zypries stellt sich nun auf ihre Seite.
Vom Goethe-Brief bis zum Urhebergesetz vergingen seinerzeit 45 Jahre. So lange können die Autoren heute nicht warten. Das US-Gericht verhandelt am 7. Oktober.
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(SZ vom 3.9.2009/jb)
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Frau Zypries schreibt JETZT schon? Das kommt ein wenig sehr zu spät. Die VG Wort hat ihre Mitglieder vor bereits sechs Wochen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob dem Vergleich zugestimmt wird.
Danke Frau Zypries...
Ja, sehe ich auch so. Zypries geht es mehr um geschäftliche Lobbyinteressen, als um Kunst und Künstler. Die Mehrheit der Schriftsteller hat von der Urheberrechtspolitik absolut nichts.
"Viele Schriftsteller sind HartzIV-Empfänger. Wahrscheinlich weit mehr, als solche, die davon gut leben können."
Jeder der ein Buch schreibt ist ein Schriftsteller. Wieviele der HartzIV empfangenden Schriftsteller sind denn auch verlegt? Darum geht es doch hier. Frau Zypries schützt in erster Linie mal wieder die Rechte der Verleger, nicht die Rechte der Schriftsteller.
Viele Schriftsteller sind HartzIV-Empfänger. Wahrscheinlich weit mehr, als solche, die davon gut leben können.
als harz4 empfänger müssen Sie ja auch nichts anderes tun als auf der faulen Haut zu liegen.
fragen Sie mal einen Schriftsteller wieviel Zeite er investiert. Oder besser gesagt: arbeitet. Damit Sie mal den Unterschied zu Ihrem "Einkommen" bemerken...
Paging