Aus urheberrechtlicher Sicht stellt sich die Abbildung eines Bauwerks also als eine erlaubnisfrei zulässige Vervielfältigung dar, die das Sacheigentum selbst dann nicht tangiert, wenn sie zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Die Vorschrift des Paragraphen 59 lautet schlicht: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, (...) durch Lichtbild oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."
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So gesehen ist Street View nicht zu beanstanden. Natürlich ist die urheberrechtliche Beurteilung allein nicht maßgeblich, da andere rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, der Datenschutz zum Beispiel oder der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Anonymität. Das ist auch Google bewusst, weshalb jetzt die Gesichter der Hausbewohner und Passanten, die Kfz-Kennzeichen und - auf Wunsch einzelner Hauseigentümer oder Mieter - auch Gebäude unkenntlich gemacht werden.
Der Siegeszug der Fotografie vor mehr als 100 Jahren ist durchaus mit demjenigen des Internets vergleichbar. Bevor die Fotografie in das öffentliche Leben vordrang, konnten Ansichten von Häusern und Straßen nur in mühevoller Arbeit gezeichnet oder gemalt werden. Die Zeichnungen und Bilder konnten nur sehr teuer vervielfältigt und verbreitet werden. Durch die Fotografie ist es seinerzeit erstmals möglich geworden, derartige Ansichten massenhaft zu vervielfältigen und in alle Winkel der Welt zu schicken. Im 19. Jahrhundert entstanden dann unzählige Fotoserien von Städten, die gestochen scharfe Aufnahmen von Straßen und Plätzen enthielten; es gab Stereoskope zu kaufen, in denen die Betrachter Straßen, Schlösser, Häuser dreidimensional betrachten konnten.
Übertriebene Ängstlichkeit
Nichts anderes passiert jetzt mit Street View, nur dass dieser Prozess durch das Internet vereinheitlicht, globalisiert und dramatisch beschleunigt wird. Der Protest gegen die Entwicklung wird von der Vorstellung geleitet, dass die Straße, in der sich das eigene Haus oder die eigene Wohnung befindet, automatisch zur eigenen Privatsphäre gehört - dabei ist diese Sichtweise seit mehr als hundert Jahren überholt. Die Proteste dagegen erscheinen als übertrieben ängstlich, manchmal gar kleinkariert. In zwei oder drei Jahren wird Street-View zu den Lieblingsseiten vieler Internetnutzer gehören - so wie jetzt schon Google Earth, gegen das interessanterweise noch niemand protestiert hat.
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(SZ vom 20.08.2010/leja)
OB-Kandidatin Nallinger
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Ich denke für einen Einbrecher ist die Lage des Grundstücks und die Aufteilung und Gegebenheiten hinter dem Haus ungleich wichtiger, als die Ansicht von vorne, also von der Strasse aus, der Teil des Hauses den ohnehin jeder einsehen kann. Und um sich einen 'Angriffsplan' für das Grundstück zu schmiden und somit den Weg vom öff. Bereich in den privaten zu finden, sind die Bilder von Google Maps, Google Earth, Bing, Stadtplandienst und, und, und, bestens geeignet.. Da braucht's kein Street View..