Von Claudia Tieschky

ARD und ZDF wollen im Internet ordentlich mitmischen - der Gebührenzahler soll dafür jedoch nicht zusätzlich zahlen. Aber wer dann?

Geld spielt immer eine Rolle, aber Ansichten ändern sich. ARD und ZDF sollen nach dem Willen der Politik künftig online vieles machen dürfen mit ihren Mediatheken und Textangeboten.

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Ganze 331,1 Millionen Euro gibt die ARD von 2005 bis 2012 für ihren Online-Auftritt aus. Beim ZDF belaufen sich die Kosten auf 86,1 Millionen. (© Foto: dpa)

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Die Öffentlich-Rechtlichen wollen mit dem neuen Rundfunkgesetz möglichst viel Vollmachten erhalten in der digitalen Welt. Wie das finanziert werden soll, ist prinzipiell auch klar: mit Gebührengeld. Doch es gibt auch Bedenken. Als kürzlich der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks über die Online-Zukunft beriet, merkte der Rundfunkratsvorsitzende Bernd Lenze sogar an, nicht alles, was man im Internet könnte, sei auch sinnvoll und überhaupt finanzierbar.

"Kostengrenze ist die Rundfunkgebühr"

Grenze sei stets, so warnte der Geschäftsführer der bayerischen Handwerkskammern, die öffentliche Akzeptanz der Rundfunkgebühr, falls die "durch teures Streaming auf 20 Euro hochgeht".

17,98 Euro kostet die Rundfunkgebühr vom kommenden Jahr an schon, und tatsächlich ist die Frage, wie viel Erfolg sich die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre schönen neuen Mediatheken überhaupt leisten können. Ins Kontor schlagen die Kosten, die für den Datentransport zum Kunden an den Provider zu zahlen sind, das sogenannte Streaming.

Die Zahl der Abrufe wird steigen, denn ARD/ZDF bauen ihr Angebot erst auf. Der Gebührenkommission KEF zufolge gaben die Sender für Online-Verbreitungskosten (überwiegend Streaming) in der laufenden Gebührenperiode 2005 bis Ende 2008 45,4 (ARD) beziehungsweise 9,8 (ZDF) Millionen Euro aus. Für 2009 bis 2012 errechnet die unabhängige Gebührenkommission KEF für die ARD schon 81,3 Millionen Euro Online-Verbreitungskosten und für das ZDF 11,6 Millionen.

Zum Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung war Senderverantwortlichen das teure Streaming schon aufgefallen. Mit dem Ausbau der Mediatheken von ARD und ZDF steigt nun die Zahl der datenintensiven Videoangebote. Nach dem vorliegenden Arbeitsentwurf zum neuen Rundfunkgesetz sollen die Anstalten außerdem bestimmte Beiträge längerfristig als Video on Demand im Internet anbieten dürfen, und zwar im Rahmen geprüfter Telemedien-Konzepte.

Anzahl der Klicks sagt nichts über Qualität

Beim ZDF will man all die vielen neuen Möglichkeiten trotzdem noch nicht mit unliebsamen Mehrkosten in Verbindung bringen. "Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Quantität des Online-Angebots und den Abrufzahlen", sagt Sendersprecher Alexander Stock. Dass die Zugriffe auf Videoinhalte zunähmen, sei "der Effekt einer sich neu etablierenden Verbreitungsform".

Die größte Attraktivität für Abrufe aus der Mediathek besäßen aktuelle Programme, aber relevante ältere Beiträge sollen dem Publikum eben auch zugänglich bleiben, so Stock. Viktor von Oertzen, Verwaltungsdirektor des in der ARD für Online zuständigen Südwestrundfunks, sieht die Sache so: "Streamingkosten sind grundsätzlich erfolgsabhängig", sagt er. "Wer online erfolgreich ist, muss für die Verbreitung mehr zahlen."

Zum Preis des Erfolgs rechnet die Gebührenkommission KEF in ihrem jüngsten Bericht einiges vor. Die Gebührenhüter prüfen das Finanzgebaren der Anstalten auch auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; sie kritisieren, dass die Anstalten wegen der Streamingkosten ihre Selbstbindung überzogen hätten.

Die Sender hatten sich bis Ende 2008 dazu verpflichtet, nicht mehr als 0,75 Prozent ihres Etats für Online auszugeben. ARD/ZDF erklären dagegen, die Verbreitungskosten seien nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung gewesen.

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