Geschmacksmuster-Streit mit Apple:Samsung-Tablet darf in Deutschland nicht verkauft werden

Samsung muss eine weitere Niederlage im Rechtsstreit mit Apple einstecken. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab in Deutschland. Allerdings betrifft die Entscheidung nur ein altes Modell.

Samsung hat im Patentkrieg mit Apple eine weitere Niederlage in Deutschland erlitten. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab. Der iPad-Konkurrent darf auf Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts bereits seit Sommer vergangenen Jahres nicht in Deutschland vertrieben werden.

Durch das weitgehend an das iPad angelehnte Design nutze Samsung das herausragende Ansehen und den Kultstatus von Apple unlauter aus, betonte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Eine von Apple angestrebte Ausweitung des Verkaufsverbots auf Europa lehnte das Gericht jedoch ab.

Dritter Rückschlag in Folge

Für Samsung ist es der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim. Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 - schon lange vor dem Erscheinen des iPad - mit einem sogenannten Geschmacksmuster schützen lassen.

Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad. Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschließend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 wird deswegen nicht verkauft.

Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig wollen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äußerlich leicht veränderten Modell 10.1N umgehen. Apple will auch dieses Gerät stoppen.

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