Besonders übel erwischte es die vierfache Mutter Kerstin K. aus dem Raum Stendal. Um ihre schmale Haushaltskasse aufzubessern, verkaufte die 43-jährige Witwe immer wieder zu klein gewordene Kleidung ihrer Kinder und deren Spielzeug, aber auch eigene Schuhe, Kleider oder Schals.
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Bei einer großen Aufräumaktion kamen so 153 Artikel zusammen, die die Frau auf eBay einstellte - und damit das Interesse eines Abmahnhais weckte. Bei dem Abmahner handelte es sich laut Schupp um einen Anbieter von Kriegsliteratur mit Titeln wie "Frontsoldat Hitler".
Doch der Mann hatte zusätzlich Flip-Flop-Sandalen in sein Angebot aufgenommen - und konnte deshalb vermeintlich private Schuh-Anbieter wegen Wettbewerbsverstoßes abmahnen und Kosten in Höhe von bis zu 775 Euro je Fall einfordern. Mit Erfolg: Er verschickte laut Schupp zumindest 75 Abmahnungen und erreichte bei einem störrischen Opfer über das Landgericht Bochum gar eine einstweilige Verfügung.
Vertragsstrafe: 156.000 Euro
Bei Kerstin K., von der er auch noch eine Vertragsstrafe über 156.000 Euro forderte, hatte er allerdings kein Glück mehr. Das Oberlandesgericht Hamm hob die Verurteilung der Frau in letzter Instanz auf.
Mit Blick auf solche Fälle fordern Juristen von der Bundesregierung zwar immer wieder, den Begriff des "Unternehmers" und "Mitbewerbers" im Internethandel zu präzisieren. Doch das ist bislang nicht in Sicht.
Potenziell gefährdete Hobby-Händler auf eBay und anderen Auktionsplattformen sollten sich daher schützen. Dabei gilt zu klären, ob sie bei ihren Verkäufen einen Widerruf ausschließen können.
Wer gewerblich oder zumindest sehr viel handelt, sollte die neue Widerrufsbelehrung verwenden, die ab Freitag gilt. Auch ein Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen könnten erforderlich sein. Rechtssichere Texte, die Kleinanbieter vor Missbrauch absichern, bieten etwa spezialisierte Anwälte. Sie sind für Schutzgebühren ab etwa 40 Euro zu haben.
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(sueddeutsche.de/Jürgen Oeder, AFP/joku/holz)
Schuldenkrise in Griechenland
Wann legt der Gesetzgeber diesen Anwälten das Handwerk und entzieht denen die Zulassung.
Ausser der Abmahnerei haben die doch nichts drauf und finden keinen anderen Mandanten als den der mit ihnen gemeinsame Sache macht!
Aber da schlafen sie gut und tief die Politiker gleich welcher Couleur. Da müßte man ja mal was arbeiten.
Interessant: Seit wenigen Tagen sind bei Ebays Mitglieder nicht mehr nur die bewerteten Verkäufe der letzen 90 Tage einzusehen, sondern die der letzten 40 Monate, inklusive der erzielten Preise.
Jetzt kann es mit den Abmahnungen gegenüber "Privat" erst richtig losgehen, da sich nun die Art der Waren über eine deutlich längere Zeit aufsummieren lassen. Da ist bestimmt für jeden etwas dabei: ... zu viele Schuhe, zu viele Bücher, zu viel Spielzeug oder einfach zu viel Ertrag.
Diese Abmahnungen sind schon seit Jahren ein Thema und in "Ebay-Mitgliedszahlen" betrifft das Millionen Menschen alleine in Deutschland, doch offensichtlich scheint sich niemand dafür zu interessieren. Weder Ebay selbst, noch die Politik, noch die große Tagespresse.
Meines Wissens gibt es nur eine einzige (hoffentlich) unabhängige und kritische Internet-Seite zu diesem Thema in Deutschland und noch eine in der Schweiz.
... und versuchen Sie diese im Netz zu finden !!!!
Es scheint sehr viele Juristen zu geben - kann man das auch irgendwo abmahnen?
angesichts der Gebühren keine "rechtssicheren" Textbausteine zur Verfügung? Diese Abmahnanwälte sind der Bodensatz der Gesellschaft und mich wundert, dass diese nicht Standesrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Immerhin genießt deren Berufsstand Privilegien wie eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge statt gesetzlicher Rentenversicherung - auch für angestellte(!) Anwälte.
wieso wird es jetzt erst vorgehoben? Das Vorgehen der "Abmahn"anwälte ist dort seit Jahren bekannt.
Jede Thematisierung der Abmahner ist wichtig. Abmahnung und einstweilige Verfügung sind beliebte Mittel der Bereicherung, vor allem aber der Zensur. Alleine aus finanziellen Gründen kann sich der kleine Mann dagegen nur selten richtig wehren. Mit Auswirkungen auf sowohl auf den Geschäfts- als auch den Kommunikationsverkehr im Netz.
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