Wer im Internet Produkte verkauft, um sich etwas dazuzuverdienen, hat schnell die Grenze zum Unternehmer überschritten - mit schwerwiegenden Folgen.
Schnelles Geld von zu Hause aus verdienen: Das wollte auch Bastian Kröhnert. Der Student aus Mannheim begann damit, hochwertige Mode bei amerikanischen Herstellern zu bestellen, um sie in Deutschland weiterzuverkaufen.
Wer im Internet Waren weiterverkauft, um sich etwas dazuzuverdienen, hat schnell die Grenze zum Unternehmer überschritten. (© Foto: ddp)
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Der gegenüber dem Dollar starke Euro macht das derzeit attraktiv - und der Handel bescherte dem 21-Jährigen dank des guten Wechselkurses in der Tat gute Gewinne: "Manche Modelle brachten in Deutschland das Doppelte des Kaufpreises", sagt Kröhnert. Als Geschäftsmann hat sich der junge Hobby-Verkäufer dabei zunächst nicht gesehen.
Aber wer Produkte weiterverkauft, um sich etwas dazuzuverdienen, hat schnell die Grenze zum Unternehmer überschritten. Das vergessen viele, denn vor allem das Internet macht das Verkaufen einfach. Wer sich nicht auskennt, wird schnell richtig zur Kasse gebeten: "Eine Abmahnung kostet etwa 1500 Euro", sagt Michael Plüschke, Rechtsanwalt für Markenrecht aus Berlin.
Ob abgemahnt wird, lasse sich nicht an einer festen Umsatzgrenze ausmachen: "Das hängt vom Einzelfall und der Wertung des Richters ab." Alles dreht sich um die Frage, ob jemand als Privatperson oder Gewerbetreibender verkauft: "Gewerbliche Verkäufer können wegen Wettbewerbsverzerrung abgemahnt werden", erklärt Johannes Richard von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Wer gewerblich Waren anbietet, muss ein Widerrufs- und Rückgaberecht und eine Gewährleistung einräumen. Oft würden aber "pseudo-private" Anbieter, die eigentlich gewerblich verkaufen, die Gewährleistung ausschließen.
"Auch eine solche Markenverletzung kann eine Abmahnung zur Folge haben", sagt Thomas Lapp, Rechtsanwalt aus Frankfurt/Main und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Dabei zahlt der Abgemahnte im juristischen Sinn dafür, dass er über die Verletzung des Markenrechts belehrt wird. Denn wer gewerblich tätig wird, muss sich über seine Pflichten informieren.
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Der Artikel ist, sorry, einigermaßen unsinnig. Begründung? Siehe zum Beispiel:
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=1932
die Verelendungsstatistik erzeugt Handlungsbedarf in moderner Kopfgeldjägerei.
Vorsicht auch bei einem Artgenossen dieser Überlebenskünstler aus Gütersleer.
Irgendwie müssen sie ihre Büromiete , Leasingraten für den Kleinwagen und den Lebensunterhalt bestreiten - Überleben ist alles... bei einem nicht unerheblichen Anteil
der nicht in der Sicherheit von soizitäten niedergelassenen ...
... daß der Abzockanwalt v. Gravenreuth 14 Monate ohne Bewährung gekriegt hat?