Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen - und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Wenn Katja Asbrand erzählt, was ihr passiert ist, spiegelt sich in ihrem Gesicht noch immer Fassungslosigkeit: "Als all die Abmahnungen in meinem Briefkasten lagen, da wusste ich erst einmal gar nicht, worum es überhaupt geht", sagt die Münchnerin. "Ich habe ja auch nichts getan."
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Wlan-Router (Symbolbild): Jeder fünfte illegale Download läuft über einen fremden Internetanschluss. (© obs)
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Dennoch sollte sie binnen kürzester Zeit insgesamt 3200 Euro an sechs verschiedene Anwaltskanzleien zahlen, die sie gleichzeitig in mehrseitigen Schreiben mit noch höheren Strafen bedrohten. Verzweifelt sei sie gewesen, erzählt die 38-Jährige. "Ich konnte nächtelang nicht schlafen."
Katja Asbrand gehört zu der halben Million Internetnutzern jährlich, denen Abmahnungen von Anwälten der Musikindustrie ins Haus flattern. Ihr Vergehen: Sie sollen illegal Musik aus Tauschbörsen wie BitTorrent, EDonkey oder Gnutella heruntergeladen haben.
Wer sich von solchen Filesharing-Seiten Musiktitel besorgt, verbreitet die Dateien nach dem Download häufig an andere Nutzer weiter. Das ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge - und der Justiz. Denn das Herunterladen und Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Netz ist verboten.
Forderungen von bis zu 1200 Euro
Schon länger gehen deshalb Künstler und Plattenfirmen mit Hilfe spezialisierter Anwälte gegen Internet-Nutzer vor, denen sie illegale Downloads vorwerfen. Rund zwei Dutzend Kanzleien versenden derzeit massenweise Abmahnungen mit Forderungen bis zu 1200 Euro.
Von einem "Abmahnwahn" sprechen Verbraucherschützer deshalb. Er trifft häufig überraschte Eltern, deren Nachwuchs in den Tauschbörsen unterwegs war. Immer öfter jedoch gibt es Fälle wie den von Katja Asbrand: Die Downloads fanden dabei zwar wohl über ihren Anschluss statt. "Ich war in der Zeit aber nicht zu Hause", versichert sie. Die Sachbearbeiterin ging da ihrem Nebenjob in einem Fitnessstudio nach.
Es müssten daher fremde Nutzer gewesen sein, die über Asbrands drahtlosen Internetanschluss (Wlan) Musik aus Tauschbörsen heruntergeladen haben, meint Asbrands Anwalt Bernhard Knies. "Und das, obwohl der Wlan-Anschluss mit der neuesten Verschlüsselungstechnologie und einem guten Passwort gesichert war."
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dass die Verbindungsdaten eigentlich gar nicht für solche "trivialen" Zwecke bzw. Bagatellvergehen zugänglich sein dürften, dann werden Leute zunehmend den Datenschutz zu schätzen wissen. Grundsatz ist eigentlich: "Daten, die nicht zwingend erforderlich sind, dürfen nicht gespeichert werden".
Und dann schauen wir mal in das Urheberrecht rein - §97a Abschnitt 2:
"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."
Wen wundert, dass diese Massenabmahnungen keinesfalls einfach gelagerte Fälle sind und offenbar alle einen geschäftlichen Charakter haben. Denn sonst wären diese "Kosten" nicht legal und erklärbar.
Zufälle gibts ... diese Abmahnagenturen sind wie Fußpilz. Leider nicht auszurotten, weil Sie "nur lästig" sind und den Wirt nicht umbringen. Mit irgendwas müssen gescheiterte Rechtsanwälte doch die Villa bezahlen.
..denn mit einfachen Tools kann man von jedem Streaming-Dienst (zB Youtube) runterladen soviel und was man möchte, ohne das Risiko dabei selber Dateien für andere zum Download frei zu geben.
Ich hab schon seit Jahren nichts anderes mehr als youtube benutzt, tausende Titel so gezogen. Alles legal und nicht nachvollziehbar. Es werden (wieder mal) nur die "Unbedarften" gefasst und belangt.
Alle Menschen sind gleich ? Aber wer sich auskennt ist noch viel gleicher !
Allerdings darf sich die Musikindustrie auch fragen lassen, ob die Songs so teuer sein müssen. Filmproduktionen sind aufwendiger und werden billiger verkauft.
Und die Juristen: Solange Abmahnungen kostenpflichtig sind, darf sich der Berufstand gefallenlassen, dass er der direkte Nachfolger von Wegelagerern und Raubrittern ist.
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""Es ist mittlerweile bekannt, dass Filesharing verboten ist - und teuer, wenn man erwischt wird", meint der Jurist."
Soso, das meint der Jurist. Und bei dem Wenigen, das seine Zunft zum Thema beizutragen hätte, irrt er!
Filesharing per se ist nicht verboten.
Juristen machen Gesetze und das bestimmt nicht zu ihrem Nachteil.
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