Abmahnung gegen iTunes:Warum Ravensburger und Apple über Memory streiten

Apple gilt als klagefreudig - nun hat das Unternehmen selber Ärger: Der deutsche Spielehersteller Ravensburger will verhindern, dass der US-Konzern bei iTunes Spiele zulässt, die das Wort "Memory" enthalten. Weil Apple die Forderungen ignorierte, trafen sich die beiden Firmen nun vor Gericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Jedes Kind spielt Memory - dieses Kartenspiel, bei dem es gilt, paarweise gleiche Kärtchen aufzudecken. Längst ist der Name der Marke zum Synonym für solche Gedächtnisspiele geworden.

Merkspiel Memory feiert 50-jaehriges Jubilaeum

Memory-Erfinder Erwin Glonnegger (Archivbild): Ravensburger will Memory-Apps aus iTunes löschen lassen.

(Foto: ddp)

Für die Ravensburger AG, Eigentümer der Wortmarke "Memory", ist das eine lukratives Einnahmequelle, die der Spieleverlag natürlich nicht mit Trittbrettfahrern teilen möchte. Mit iTunes, dem virtuellen Laden von Apple, liegt das schwäbische Unternehmen deshalb seit geraumer Zeit im Streit - nun trafen sich beide Seiten vor dem Landgericht München I.

Ravensburger hat iTunes abgemahnt, um kleine Spiele für iPhone oder iPad, die unerlaubt den Begriff "Memory" benutzen, von der Online-Plattform zu verbannen. Doch der Computer-Konzern reagiert offenbar zu träge: "Vielleicht konnte auf die legitimen Vorwürfe nicht gleich richtig reagiert werden", räumte der Apple-Anwalt ein.

Vielleicht, weil sich iTunes nach dem Start in kürzester Zeit zu einem Riesenerfolg entwickelt habe, sei "nicht alles gut gelaufen", sagte er. Aber deshalb gleich Klage zu erheben? "Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen."

Eigene Markenrechte "brutalst möglich" wahrgenommen

Der Anwalt von Ravensburger winkte ab: Der Technikkonzern habe seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die ihm selbst gehörende Rechte verletzen - eigene Markenrechte werden von Apple "brutalst möglich" wahrgenommen, beklagte der Jurist, "doch die Rechte anderer nicht."

Der Apple-Anwalt erklärte dazu, dass etwa im englischsprachigen Raum "Memory" kein geschützter Name, sondern lediglich ein beschreibender Begriff sei: "Da gibt es umglaubliche Schwierigkeiten bei einer weltweit agierenden Plattform."

Die Ravensburger wollen das nicht gelten lassen: Man sei hier in Deutschland und rede über deutsches Recht. Zwar wäre auch den Schwaben eine Einigung außerhalb des Gerichtssaal lieber, doch die Klage sei nötig geworden, damit iTunes "endlich mal auf Trab kommt".

Apple stärker in der Pflicht?

In der Verhandlung klang an, dass beide einer Lösung eigentlich schon sehr nahe gewesen seien - bis sich Manager aus den USA mit neuen Ideen eingeschaltet hätten. Da beide Seiten aber auch weiterhin ihren Willen betonten, zu einer gemeinsamen Lösung zu finden, erklärte sich das Gericht bereit, ihnen einen breiten Spielraum einzuräumen: Der Termin zur Urteilsverkündung wurde erst für den 31. Januar festgesetzt.

Die 1. Kammer für Handelssachen deutete aber auch schon an, wohin die Reise dann gehen könnte: Aus den Zahlungsmodalitäten lasse sich schließen, dass iTunes ein richtiger Online-Laden sei und nicht nur eine Verkaufsplattform à la Ebay. Das würde bedeuten, das iTunes wie jeder echte Händler stärker in der Pflicht stehen würde, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren.

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