Urteil gegen Autovervollständigung bei Google:Kampf dem Rufmord

Google Suchmaschine

Die Autocomplete-Funktion bei Google vervollständigt Suchbegriffe automatisch

(Foto: dpa)

Ein Urteil mit Wucht: Google muss künftig dafür sorgen, dass die Autocomplete-Funktion einem eingetippten Namen nicht Begriffe hinzufügt, die den Ruf des Trägers in den Schmutz ziehen. Die Richter etablieren das Prinzip Verantwortung im Internet. Damit ist aber auch der Mythos von der Neutralität der Suchmaschine gefährdet.

Ein Kommentar von Wolfgang Janisch

Natürlich war nicht zu erwarten, dass Google das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Begeisterung aufnimmt. Man sei enttäuscht und könne die Argumentation nicht nachvollziehen, teilte das Unternehmen mit. Doch wer die Entscheidung genau betrachtet, muss feststellen: Dem Suchmaschinenbetreiber wird nichts abverlangt, was ihm unzumutbar wäre und sein Geschäftsmodell oder gar die Freiheit des Internets beeinträchtigen würde.

Er muss lediglich dafür sorgen, dass die sogenannte Autocomplete-Funktion einem eingetippten Namen nicht Begriffe hinzufügt, die den guten Ruf des Trägers in den Schmutz ziehen - und dies muss Google auch nur dann tun, wenn der Betroffene die Firma ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Ein minimalinvasiver Eingriff, würde man in der Chirurgie sagen.

Der BGH hat das Persönlichkeitsrecht gestärkt, also jenes Rechtsgut, das in der wunderbaren und gefährlichen Welt des Internets gefährdet ist wie kein zweites. Üble Nachrede und Verleumdungen sind jederzeit weltweit abrufbar - und kaum je aus dem Netz zu tilgen. Hinzu kommt: Die Anonymität des Netzes bietet den idealen Raum für Internet-Mobbing und Hasskampagnen. Dass die Suchmaschine - die wichtigste Infrastruktureinrichtung im Netz - diesen Raum nicht auch noch vergrößern darf, liegt eigentlich auf der Hand.

Auch im Netz sind Menschen verantwortlich

Dennoch hatten zuvor mehrere Gerichte pro Google entschieden; erst der BGH hat die Wende gebracht. Und es ist ein Urteil mit Wucht. Das Hauptargument von Google lautete ja, es sei doch nur ein neutraler Algorithmus, der automatisiert jene Begriffe zutage fördere, die besonders häufig im Zusammenhang mit einem Namen verwendet werden. Anders ausgedrückt: Es ist der Schwarm im Netz, der die üble Nachrede produziert; Google hält nur die Technologie vor. Damit aber versteckt sich der Suchmaschinenbetreiber hinter einem Algorithmus, er duckt sich hinter der anonymen Masse des Netzverkehrs weg.

Es ist das große Verdienst des BGH, dass er nun im Internet das Prinzip Verantwortung etabliert: Wenn jemand Rechte eines anderen verletzt, dann muss er dafür verantwortlich gemacht werden können - auch im virtuellen Raum, von dem längst ganz reale und äußerst schmerzhafte Wirkungen ausgehen. Auch im Netz sind Menschen verantwortlich, nicht Maschinen; was dort geschieht, lässt sich auf handelnde Personen zurückführen - und nicht auf rechnergesteuerte Operationen abschieben.

Gewiss: Das Unternehmen Google war es nicht, dass Bettina Wulff mit dem Begriff Prostitution diffamiert hat. Auch die Worte "Scientology" und "Betrug", die der Kläger in dem nun vom BGH entschiedenen Fall hinter seinem Namen aufscheinen sah, sind von keinem Google-Mitarbeiter eingegeben worden. Dass die Firma rechtlich verantwortlich gemacht werden kann, ist gleichwohl gerechtfertigt.

Infrastruktur für Rufmord

Denn ihre Suchmaschine ist zwar eine wunderbare Sache, sie bildet aber zugleich die Infrastruktur für Rufmord. Das Flüstern, mit dem Menschen zu allen Zeiten Gerüchte weitergetragen haben, breitet sich im Internet aus wie das Feuer im sommertrockenen Wald. Die "Autocomplete"-Funktion wirkt hier als Brandbeschleuniger: Wer noch nichts wusste von bösartigen Vorwürfen, der wird im Google-Suchfeld darauf hingewiesen.

Hinzu kommt: Der Bundesgerichtshof verlangt dem Unternehmen lediglich Dinge ab, die es längst leistet. Gegen die Verbreitung von Kinderpornografie und Holocaust-Leugnungen hat Google sogar einen Filter eingerichtet, der weit über die höchstrichterlichen Forderungen hinausgeht: Suchergebnisse dazu werden von Google automatisiert herausgefiltert. Außerdem reagiert das Unternehmen nach eigenen Angaben schon jetzt auf Anfragen wegen verletzter Urheber- oder Markenrechte. Warum also die Aufregung?

Dass dem mächtigsten aller Internetunternehmen der Spruch des BGH nicht behagt, dürfte einen anderen Grund haben. Sobald Google Suchergebnisse nachjustieren muss, ist ein Mythos gefährdet, von dem das Unternehmen zehrt: der Mythos von der Neutralität der Suchmaschine. Die Vorstellung vom interessenfreien Rechenvorgang, der den Nutzer durchs Netz leitet, gibt eine schöne Erzählung ab - mit der sich das Geschäftsmodell Suchmaschine als Dienst an der Netzfreiheit verkaufen lässt. Indem der BGH den Konzern nun zum Adressaten von Ansprüchen macht, nimmt er ihm den sorgsam gepflegten Nimbus des unparteiischen Dienstleisters. Google ist selbst ein Akteur, der mitverantwortlich ist für das Geschehen im Internet. Nicht, dass das wirklich neu wäre - doch nun ist es höchstrichterlich festgestellt.

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