Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Dabei ist es aber unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren.
Geklagt hatte der amerikanische Softwareentwickler Oracle, der seine Urheberrechte durch die Münchner Firma UsedSoft verletzt sieht, die mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird.
Mit dem bei UsedSoft erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer direkt beim Hersteller die Software neu im Internet herunterladen.
UsedSoft hatte mit seinen Geschäften nicht nur Oracle, sondern auch weitere US-Konzerne wie Microsoft gegen sich aufgebracht. Der Gebrauchthandel macht den Softwareherstellern Neukunden streitig, zudem verdient der Händler an den Lizenzen.